Basel verbietet „Death to Zionism“-Demo - Aktivisten wollen trotzdem marschieren

Basel verbietet „Death to Zionism“-Demo - Aktivisten wollen trotzdem marschieren


Die Polizei spricht von expliziten Gewaltaufrufen und will die Kundgebung am Jahrestag des Ersten Zionistenkongresses verhindern. Doch „Basel 4 Palestine“ hält am Aufruf fest, während die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt.

Basel verbietet „Death to Zionism“-Demo - Aktivisten wollen trotzdem marschieren
Bildnachweis: Symbolbild / KI

Die angekündigte antiisraelische Demonstration am 29. August in Basel entwickelt sich zu einer offenen Konfrontation mit den Behörden. Nachdem die Kantonspolizei die unter der Parole „Death to Zionism“ beworbene Kundgebung als nicht grundrechtskonform und nicht bewilligungsfähig eingestuft hat, erklärt das Kollektiv „Basel 4 PalestinePalästina: Geschichte, Bedeutung und politischer Streit um einen aufgeladenen BegriffPalästina bezeichnet historisch eine Region im südlichen Levantegebiet und politisch heute vor allem den Anspruch auf palästinensische Staatlichkeit. Der Begriff ist eng mit jüdischer Geschichte, dem britischen Mandat, Israel und dem Nahostkonflikt verbunden.Mehr lesen“, trotzdem auf die Straße gehen zu wollen. Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ein Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet.

haOlam hatte bereits am 22. August über den Aufruf berichtet. Schon damals war die Bildsprache kaum zu übersehen: Auf dem Flyer befindet sich ein israelischer Panzer, darüber das rote Dreieck, das aus Propagandavideos der HamasHamas: Terrororganisation aus GazaHamas ist eine islamistische palästinensische Terrororganisation. Sie entstand 1987 aus dem Umfeld der Muslimbruderschaft, lehnt Israels Existenz ab und wird von Israel, den USA, der EU und weiteren Staaten als Terrororganisation eingestuft.Mehr lesen als Markierung israelischer Ziele bekannt ist. Dazu stehen die Worte „Free Palestine“ und „Death to Zionism“. Besonders provokant ist das gewählte Datum. Die Demonstration soll ausgerechnet am 29. August stattfinden, jenem Tag, an dem 1897 in Basel der Erste Zionistenkongress unter Theodor HerzlZionismus: Das Recht der Juden auf SelbstbestimmungZionismus bezeichnet die jüdische Nationalbewegung, die für die Rückkehr des jüdischen Volkes in seine historische Heimat und für jüdische Selbstbestimmung im Land Israel eintrat. Der moderne Zionismus entstand im 19. Jahrhundert als Antwort auf Antisemitismus, Verfolgung und Entrechtung.Mehr lesen begann.

Inzwischen haben die Basler Behörden eine klare Bewertung vorgenommen. Die Kantonspolizei teilte am 25. August offiziell mit, dass für die Demonstration kein Bewilligungsgesuch eingegangen sei. Zugleich stellte sie fest, dass die Veranstaltung in der angekündigten Form ohnehin nicht bewilligungsfähig wäre. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit schütze auch zugespitzte und kontroverse politische Positionen, finde ihre Grenze jedoch dort, wo Gewalt propagiert werde. Bei dem Basler Aufruf sieht die Polizei diese Grenze erreicht und spricht ausdrücklich von „expliziten Gewaltaufrufen“. Für Samstag seien entsprechende polizeiliche Vorkehrungen vorgesehen. Die jüdische Gemeinschaft in Basel müsse sich jederzeit sicher fühlen können.

Das ist eine bemerkenswert eindeutige Antwort auf einen Aufruf, dessen Verantwortliche nun versuchen, die eigene Wortwahl nachträglich als friedliche politische Aussage zu erklären.

„Tod“ soll plötzlich nur eine politische Metapher sein

„Basel 4 Palestine“ weist den Vorwurf zurück, zur Gewalt gegen JudenPogrom: Wenn Hass zur Jagd auf Juden wirdEin Pogrom ist eine kollektive Gewalttat gegen eine Minderheit, besonders gegen Juden. Der Begriff wurde durch antijüdische Gewalt im Russischen Reich bekannt, die Form der Gewalt ist jedoch viel älter.Mehr lesen oder andere Menschen aufzurufen. Nach Darstellung des Kollektivs richtet sich „Death to Zionism“ nicht gegen Menschen, sondern gegen eine politische Ideologie. Gemeint seien die „Zerstörung und das Ende“ des Zionismus.

Diese Erklärung löst das Problem jedoch nicht auf.

Zionismus ist keine beliebige außenpolitische Theorie, die sich von IsraelIsrael: Der jüdische Staat im Herzen des Nahen OstensIsrael ist ein demokratischer Staat im Nahen Osten und der Nationalstaat des jüdischen Volkes. Er wurde am 14. Mai 1948 gegründet, seine Hauptstadt ist Jerusalem, die Knesset hat 120 Abgeordnete. Zum Unabhängigkeitstag 2026 hatte Israel rund 10,244 Millionen Einwohner.Mehr lesen und jüdischer Geschichte trennen ließe. Sein Kern ist das Recht des jüdischen Volkes auf nationale Selbstbestimmung in seiner historischen Heimat. Der Staat IsraelIsrael: Der jüdische Staat im Herzen des Nahen OstensIsrael ist ein demokratischer Staat im Nahen Osten und der Nationalstaat des jüdischen Volkes. Er wurde am 14. Mai 1948 gegründet, seine Hauptstadt ist Jerusalem, die Knesset hat 120 Abgeordnete. Zum Unabhängigkeitstag 2026 hatte Israel rund 10,244 Millionen Einwohner.Mehr lesen ist die konkrete Verwirklichung dieses Rechts. Wer den „Tod“ oder die „Zerstörung“ des Zionismus verlangt, spricht deshalb nicht lediglich über eine Änderung der israelischen Regierungspolitik.

Man kann Benjamin Netanyahu kritisieren. Man kann gegen Entscheidungen der israelischen Regierung demonstrieren. Man kann über Grenzen, Siedlungen oder einen zukünftigen palästinensischen Staat streiten. Nichts davon erfordert die Parole „Death to Zionism“.

Hinzu kommt die Bildsprache des Aufrufs. Die Worte stehen nicht auf einem neutralen Flugblatt zu einer akademischen Diskussion über Nationalbewegungen. Sie erscheinen gemeinsam mit einem israelischen Panzer und einem roten Dreieck, dessen Verwendung durch die Hamas seit dem Krieg international bekannt geworden ist. Genau diese Verbindung von Todesrhetorik, Israel und Hamas-Symbolik macht die Behauptung besonders wenig überzeugend, es gehe lediglich um abstrakte Ideologiekritik.

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund bewertet den Aufruf ausdrücklich als antisemitischAntisemitismus: Judenhass in alten und neuen FormenAntisemitismus bezeichnet Judenhass und Feindschaft gegen Juden. Er reicht von Vorurteilen und Verschwörungserzählungen bis zu Ausgrenzung, Bedrohung und Gewalt.Mehr lesen. Der SIG verweist darauf, dass nicht nur vom „Tod“, sondern in begleitenden Texten auch von der „Zerstörung“ des Zionismus gesprochen werde. Die Botschaft negiere damit das Existenzrecht IsraelsExistenzrecht Israels: Das Recht des jüdischen Staates auf SicherheitDas Existenzrecht Israels bezeichnet das Recht des jüdischen Staates, als souveräner Staat sicher und anerkannt zu bestehen. Wer Israel dieses Recht abspricht, kritisiert nicht nur eine Regierung, sondern stellt jüdische Selbstbestimmung grundsätzlich infrage.Mehr lesen und das Recht des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung. Das rote Dreieck verstärke nach Auffassung des Verbandes den gewaltverherrlichenden Charakter. Zugleich warnt der SIG vor möglichen Folgen für jüdische Menschen und Einrichtungen in Basel.

Selbst aus Kreisen, die der palästinensischen Sache grundsätzlich nahestehen, kommt Kritik an der Parole. Geri Müller, Präsident der Gesellschaft Schweiz-Palästina, erklärte gegenüber der „bz Basel“, er halte „Death to Zionism“ nicht für zielführend. Seine Organisation unterstütze weder Aufrufe zur Gewalt noch entsprechende Taten.

Umso bemerkenswerter ist, dass „Basel 4 Palestine“ nach dem Einschreiten der Behörden nicht etwa einen anderen Aufruf veröffentlicht oder die Kundgebung abgesagt hat. Die Gruppe will nach eigenen Angaben weiterhin demonstrieren.

Damit geht es inzwischen nicht mehr allein um die ursprüngliche Parole. Es geht auch darum, ob Aktivisten eine klare Entscheidung der Sicherheitsbehörden bewusst herausfordern.

Staatsanwaltschaft ermittelt bereits

Parallel zur polizeilichen Vorbereitung läuft inzwischen ein Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt bestätigte, gegen Unbekannt wegen des Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit zu ermitteln. Gegenstand sind der Demonstrationsaufruf und dessen Gestaltung. Zudem ist eine Strafanzeige eingegangen.

Artikel 259 des Schweizerischen Strafgesetzbuches stellt unter anderem die öffentliche Aufforderung zu einem Verbrechen sowie die öffentliche Aufforderung zu einem Vergehen mit Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen unter Strafe. Ob der Basler Aufruf diesen Tatbestand tatsächlich erfüllt, muss das laufende Verfahren klären. Bis zu einer Entscheidung gilt auch hier: Ein Anfangsverdacht ist keine Verurteilung.

Politisch ist die Angelegenheit dennoch längst eindeutig genug, um sie nicht als gewöhnlichen Streit um eine Demonstrationsroute abzutun.

Der Ort und der Tag wurden mit Bedacht gewählt. Am 29. August 1897 begann in Basel der Erste Zionistenkongress. Dort wurde das politische Projekt organisiert, das Juden nach Jahrhunderten von Verfolgung, Entrechtung und Pogromen nationale Selbstbestimmung ermöglichen sollte. Theodor Herzl notierte anschließend den berühmten Gedanken, er habe in Basel den Judenstaat gegründet.

129 Jahre später soll am selben Tag in derselben Stadt „Death to Zionism“ gerufen werden.

Wer diesen historischen Zusammenhang ignoriert, verfehlt die eigentliche Provokation.

Die Organisatoren können erklären, sie meinten mit „Tod“ keinen Menschen. Sie können behaupten, Zionismus und Judentum seien vollkommen voneinander zu trennen. Doch die Forderung nach der Zerstörung der politischen Grundlage des jüdischen Staates wird nicht dadurch harmlos, dass man anschließend versichert, niemandem persönlich Gewalt anzudrohen.

Noch weniger überzeugend wird diese Verteidigung, wenn die Botschaft mit einer Bildsprache verbunden wird, die den jüdischen Staat selbst zum Ziel macht.

Dass die Basler Polizei hier eine Grenze zieht, ist deshalb richtig. Meinungsfreiheit bedeutet auch die Freiheit, Israel scharf zu kritisieren. Sie bedeutet nicht, dass jede Parole und jede Gewaltsymbolik von Behörden als gewöhnliche politische Meinungsäußerung behandelt werden muss.

Entscheidend wird nun der Samstag.

Sollten Aktivisten trotz der angekündigten polizeilichen Maßnahmen versuchen, die Kundgebung durchzuführen, wird Basel zeigen müssen, ob seine klare Erklärung vom Dienstag tatsächlich Bestand hat. Für die jüdische Gemeinschaft darf es dabei keinen Zweifel geben, wem die Schutzpflicht des Staates gilt: nicht denjenigen, die eine Todesparole gegen den Zionismus unbedingt auf die Straße tragen wollen, sondern den Menschen, die mit gutem Grund fragen, welche Botschaft hinter dieser Parole am Ende tatsächlich steht.

Basel war 1897 ein entscheidender Ort jüdischer Selbstbestimmung. Dass ausgerechnet 129 Jahre später versucht wird, diesen Jahrestag mit „Death to Zionism“ zu besetzen, ist keine zufällige Provokation.

Und nach der Reaktion der Behörden kann niemand mehr behaupten, die Gewaltwirkung dieser Botschaft sei nur eine Erfindung ihrer Kritiker.



Autor: Redaktion

Artikel veröffentlicht am: Donnerstag, 27. August 2026

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