Bundesrat will Vernichtungsrufe gegen Israel bestrafen
Die Länder wollen eine Lücke im Strafrecht schließen: Wer öffentlich Israels Existenzrecht leugnet oder zur Beseitigung des jüdischen Staates aufruft, soll künftig bestraft werden können.
Der Vorstoß ist politisch überfällig, juristisch aber heikel, weil er vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen muss.

Bildnachweis: Membeth
Der Bundesrat hat am 10. Juli einem hessischen Gesetzentwurf zugestimmt, der eine seit Jahren sichtbare Lücke im deutschen Strafrecht schließen soll. Wer öffentlich das Existenzrecht IsraelsExistenzrecht Israels: Das Recht des jüdischen Staates auf SicherheitDas Existenzrecht Israels bezeichnet das Recht des jüdischen Staates, als souveräner Staat sicher und anerkannt zu bestehen. Wer Israel dieses Recht abspricht, kritisiert nicht nur eine Regierung, sondern stellt jüdische Selbstbestimmung grundsätzlich infrage.Mehr lesen leugnet oder zur Beseitigung des jüdischen Staates aufruft, soll künftig wegen VolksverhetzungVolksverhetzung: Wenn Hass strafbar wirdVolksverhetzung ist eine Straftat nach § 130 StGB. Gemeint sind unter anderem Hassaufrufe, Gewaltforderungen oder menschenwürdeverletzende Hetze gegen nationale, religiöse, ethnische oder andere geschützte Gruppen.Mehr lesen verfolgt werden können. Der Entwurf geht nun an die Bundesregierung, die innerhalb von sechs Wochen Stellung nehmen und ihn anschließend dem Bundestag zuleiten muss. Beschlossen ist das Gesetz damit noch nicht. Doch erstmals hat ein entsprechender Vorstoß eine Mehrheit in der Länderkammer gefunden.
Der geplante neue Absatz im Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Strafbar wäre eine Äußerung allerdings nur dann, wenn sie öffentlich oder in einer Versammlung erfolgt und geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischer Gewalt oder zu Willkürmaßnahmen zu fördern. Nicht jede politische Äußerung über IsraelIsrael: Der jüdische Staat im Herzen des Nahen OstensIsrael ist ein demokratischer Staat im Nahen Osten und der Nationalstaat des jüdischen Volkes. Er wurde am 14. Mai 1948 gegründet, seine Hauptstadt ist Jerusalem, die Knesset hat 120 Abgeordnete. Zum Unabhängigkeitstag 2026 hatte Israel rund 10,244 Millionen Einwohner.Mehr lesen würde damit automatisch zum Fall für die Staatsanwaltschaft. Entscheidend wären Wortlaut, Zusammenhang und mögliche Wirkung.
Diese Einschränkung ist wichtig. Sie widerlegt zugleich die Behauptung, Hessen wolle Kritik an der israelischen Regierung verbieten. Über Entscheidungen der Regierung in JerusalemJerusalem: Hauptstadt Israels und Herz jüdischer GeschichteJerusalem ist die Hauptstadt Israels und die größte Stadt des Landes. Für Juden ist sie seit Jahrtausenden religiöser und historischer Mittelpunkt. Zugleich ist Jerusalem auch für Christen und Muslime heilig und steht im Zentrum politischer Streitfragen.Mehr lesen, militärische Einsätze, Grenzfragen oder mögliche politische Ordnungen für die Zukunft darf weiterhin gestritten werden. Auch der Gesetzentwurf stellt ausdrücklich klar, dass Kritik an israelischen Regierungsstellen und Überlegungen zu friedlichen politischen Veränderungen nicht erfasst werden sollen. Die Grenze soll dort verlaufen, wo nicht mehr über Politik gestritten, sondern die Beseitigung des jüdischen Staates propagiert und damit antisemitischer Gewalt der Boden bereitet wird.
Vernichtungssprache ist keine gewöhnliche Israelkritik
Nach geltendem Recht können Vernichtungsparolen gegen Israel bereits heute in bestimmten Fällen verfolgt werden. Das gilt etwa dann, wenn konkrete Straftaten gebilligt werden, öffentlich zu Straftaten aufgerufen wird oder Kennzeichen einer terroristischen Organisation verwendet werden. Doch diese Vorschriften greifen nach Einschätzung Hessens nur in einem begrenzten Teil der Fälle. Wer seine Botschaft bewusst allgemein hält, keine konkrete Tat benennt und seinen AntisemitismusAntisemitismus: Judenhass in alten und neuen FormenAntisemitismus bezeichnet Judenhass und Feindschaft gegen Juden. Er reicht von Vorurteilen und Verschwörungserzählungen bis zu Ausgrenzung, Bedrohung und Gewalt.Mehr lesen als politische Stellungnahme tarnt, kann sich bislang häufig einer eindeutigen strafrechtlichen Bewertung entziehen.
Der Entwurf nennt als mögliche Beispiele Parolen, die einen Staat Palästina vom Jordan bis zum MittelmeerFrom the river to the sea: Die Parole gegen Israels Existenz„From the river to the sea“ bezeichnet das Gebiet vom Jordan bis zum Mittelmeer. In antiisraelischen Kontexten wird die Parole häufig als Forderung nach einem Palästina anstelle Israels verstanden.Mehr lesen fordern, Losungen gegen eine Zweistaatenlösung sowie Darstellungen, auf denen Israel von Landkarten getilgt oder der Davidstern als zu beseitigender Schmutz gezeigt wird. Damit wird deutlich, worauf die Initiative zielt. Es geht nicht um eine ungeschickte Formulierung und nicht um die Ablehnung einer einzelnen israelischen Regierung. Es geht um Botschaften, deren politischer Sinn darin besteht, jüdische Souveränität zu beseitigen.
Gerade in Deutschland kann diese Forderung nicht als gewöhnliches außenpolitisches Wunschbild behandelt werden. Israel ist kein beliebiger Staat, dessen Verschwinden in einer akademischen Versuchsanordnung erörtert wird. Es ist die sichere Heimstätte eines Volkes, das in Europa verfolgt, entrechtet und industriell ermordet wurde. Die Leugnung seines Existenzrechts trifft deshalb nicht nur die israelische Bevölkerung. Sie wirkt unmittelbar auf jüdisches Leben in Deutschland, weil Juden hier erneut erleben, dass ausgerechnet ihr Recht auf staatlichen Schutz und Selbstbestimmung öffentlich zur Verhandlung gestellt wird.
Der Gesetzentwurf verweist auf den deutlichen Anstieg antisemitischer Vorfälle nach dem Massaker der HamasHamas: Terrororganisation aus GazaHamas ist eine islamistische palästinensische Terrororganisation. Sie entstand 1987 aus dem Umfeld der Muslimbruderschaft, lehnt Israels Existenz ab und wird von Israel, den USA, der EU und weiteren Staaten als Terrororganisation eingestuft.Mehr lesen vom 7. Oktober 20237. Oktober 2023: Das Hamas-Massaker, das Israel veränderteDer 7. Oktober 2023 war der Tag des Hamas-Massakers in Israel. Terroristen aus Gaza ermordeten etwa 1.200 Menschen, vor allem Zivilisten, und verschleppten mehr als 240 Geiseln in den Gazastreifen.Mehr lesen. Nach den dort angeführten Zahlen des Bundesverbandes RIAS wurden 2024 insgesamt 8.627 antisemitische Vorfälle dokumentiert, gegenüber 1.957 im Jahr 2020. Solche Zahlen beweisen nicht, dass jede israelfeindliche Parole unmittelbar zu einer Gewalttat führt. Sie zeigen jedoch, in welchem gesellschaftlichen Klima die Forderung nach der Beseitigung Israels verbreitet wird.
Ein Rechtsstaat muss nicht warten, bis aus Vernichtungssprache ein körperlicher Angriff wird. Strafrecht darf zwar nicht zur politischen Erziehungsanstalt werden. Es hat aber die Aufgabe, Menschen und den öffentlichen Frieden vor gezielter Hetze zu schützen. Wer offen fordert, den einzigen jüdischen Staat der Welt zu beseitigen, spricht nicht über eine Änderung von Steuersätzen oder Koalitionen. Er stellt die politische Existenz und die Sicherheit von Millionen Menschen infrage.
Das Gesetz muss verfassungsfest werden
So notwendig das politische Signal ist, die verfassungsrechtlichen Einwände dürfen nicht beiseitegeschoben werden. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages kamen in einer Ausarbeitung vom 26. Mai zu dem Ergebnis, der hessische Entwurf dürfte ein Sonderrecht gegen eine bestimmte Meinung darstellen. Eine solche Regelung wäre grundsätzlich schwer mit der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes vereinbar. Die Ausarbeitung gibt allerdings nicht die offizielle Auffassung des Bundestages wieder, sondern ist eine fachliche Stellungnahme für ein Mitglied des Parlaments.
Hessen stützt seine Argumentation auf die sogenannte Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Damals erkannten die Richter eine eng begrenzte Ausnahme vom Verbot meinungsbezogener Sondergesetze an. Die propagandistische Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft darf wegen ihrer einzigartigen Bedeutung für die deutsche Verfassungsordnung besonders eingeschränkt werden. Hessen argumentiert, auch die Leugnung des Existenzrechts Israels stehe unauflöslich mit der Schoa und der deutschen Verantwortung für jüdisches Leben in Verbindung.
Die Wissenschaftlichen Dienste bezweifeln jedoch, dass diese Ausnahme auf Israel übertragen werden kann. Die Wunsiedel-Entscheidung sei ausdrücklich als singulär angelegt worden. Zudem richte sich die Verherrlichung des NationalsozialismusShoah: Der nationalsozialistische Mord an sechs Millionen JudenShoah ist der hebräische Begriff für die Katastrophe der Vernichtung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Helfer. Rund sechs Millionen Juden wurden ermordet.Mehr lesen auf eine vergangene Gewaltherrschaft, während die Forderung nach der Beseitigung Israels eine politische Vorstellung für die Zukunft formuliere. Am Ende der Ausarbeitung heißt es, eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Entwurfs sei nur schwer zu begründen.
Diese Bedenken sind kein Grund, den Vorschlag still zu beerdigen. Sie sind der Auftrag, ihn präziser zu machen. Ein Gesetz, das nach wenigen Jahren in Karlsruhe scheitert, würde den Schutz jüdischen Lebens nicht stärken. Es würde den Gegnern der Regelung ermöglichen, ihre Vernichtungsparolen als vermeintlichen Sieg der Meinungsfreiheit zu feiern.
Bundesregierung und Bundestag müssen deshalb sorgfältig prüfen, wie der Zusammenhang zwischen der Leugnung des israelischen Existenzrechts und der Förderung antisemitischer Gewalt rechtlich belastbar beschrieben werden kann. Der hessische Entwurf enthält mit dieser Voraussetzung bereits eine entscheidende Begrenzung. Bestraft werden soll nicht eine bloße politische Meinung, sondern eine öffentliche Botschaft, die antisemitische Gewalt oder Willkür begünstigen kann.
Deutschlands Verantwortung gegenüber Israel darf nicht nur in Gedenkreden beschworen werden. Sie muss dort sichtbar werden, wo jüdische Menschen bedroht werden und die Auslöschung ihres Staates als politische Forderung auf deutsche Straßen getragen wird. Kritik an Israel bleibt erlaubt. Auch scharfe, ungerechte und einseitige Kritik muss eine Demokratie aushalten. Der Aufruf zur Beseitigung Israels ist jedoch keine Kritik. Er ist die Forderung, jüdische Selbstbestimmung zu beenden.
Der Bundesrat hat die richtige Richtung eingeschlagen. Nun müssen Bundesregierung und Bundestag daraus ein präzises, wirksames und verfassungsfestes Gesetz machen. Sonntagsreden über Staatsräson schützen niemanden. Ein handlungsfähiger Rechtsstaat kann es.
Autor: Redaktion
Artikel veröffentlicht am: Samstag, 11. Juli 2026