Anschlagsdrohung gegen jüdische Kita: FBI nimmt 51-Jährigen in Los Angeles fest

Anschlagsdrohung gegen jüdische Kita: FBI nimmt 51-Jährigen in Los Angeles fest


Ein Mann soll einen Brandanschlag auf eine jüdische Vorschule vorbereitet und im Internet gegen Juden gehetzt haben. Ermittler fanden mutmaßliche Bestandteile eines Brandsatzes. Seine Drohungen richteten sich ausgerechnet gegen eine Einrichtung für Kleinkinder.

Anschlagsdrohung gegen jüdische Kita: FBI nimmt 51-Jährigen in Los Angeles fest
Bildnachweis: Symbolbild / KI

Das amerikanische FBI hat einen 51-jährigen Mann festgenommen, der einen Brandanschlag auf eine jüdische Vorschule in Los Angeles vorbereitet haben soll. Steven Carlos Duenas wird vorgeworfen, antisemitische Drohungen im Internet verbreitet und Materialien für einen Molotowcocktail beschafft zu haben. Ziel seiner mutmaßlichen Anschlagspläne war die jüdische Kindertagesstätte JEMS Preschool im Stadtteil Los Feliz, die zur Chabad-Gemeinde gehört und bereits Kinder ab 18 Monaten betreut.

Die Festnahme erfolgte am 2. Oktober 2026. Erst jetzt wurden Einzelheiten aus den strafrechtlichen Ermittlungen öffentlich. Nach einem Bericht der New York Post durchsuchten FBI-Agenten gegen 4.30 Uhr morgens das Haus, in dem Duenas gemeinsam mit seiner Mutter lebte. Dabei sollen sie Bestandteile eines Brandsatzes gefunden haben, darunter eine mit Benzin gefüllte Glasflasche.

Die Bundesstaatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten laut den veröffentlichten Gerichtsunterlagen vor, einen Angriff mit zahlreichen möglichen Opfern vorbereitet zu haben. Die Ermittlungen betreffen außerdem antisemitische Drohungen, die Duenas über soziale Netzwerke verbreitet haben soll.

Besonders erschreckend ist die Auswahl des mutmaßlichen Anschlagsziels. Es handelt sich nicht um eine staatliche Einrichtung, eine militärische Anlage oder einen politischen Veranstaltungsort, sondern um eine jüdische Vorschule, in der kleine Kinder betreut werden.

Bereits am 19. September soll Duenas unter dem Benutzernamen „StockSwinger“ ein Bild veröffentlicht haben, das mutmaßlich einen Molotowcocktail vor einer Fernsehaufnahme der brennenden Türme des World Trade Centers zeigte. Weitere Beiträge enthielten Hinweise auf Brandvorrichtungen und Gewalt gegen jüdische Einrichtungen.

In einem der ihm zugeschriebenen Beiträge erklärte er sinngemäß, es seien noch nicht genügend Synagogen niedergebrannt worden. In einem anderen drohte er mit einem möglichen Angriff auf „JEMS“, den Namen der jüdischen Vorschule. Zudem äußerte er Sympathie für die HuthiHuthi: Terrororganisation des Iran-Netzwerks im JemenDie Huthi, auch Ansar Allah genannt, sind eine schiitisch-islamistische Terrororganisation aus dem Jemen. Sie kontrollieren große Teile des Nordwestens, werden vom Iran unterstützt und bedrohen Israel sowie die internationale Schifffahrt im Roten Meer.Mehr lesen, die vom Iran unterstützte Terrororganisation im Jemen.

Antisemitische Drohungen gegen Kinder

Die Ermittlungen zeigen nach den bisher veröffentlichten Informationen eine Kombination aus konkreten Gewaltandrohungen, mutmaßlicher Vorbereitung eines Brandsatzes und offen antisemitischen Äußerungen.

Das unterscheidet den Fall von einer bloßen politischen Meinungsäußerung. Wer die Verbrennung jüdischer Gotteshäuser begrüßt und zugleich den Namen einer jüdischen Kindereinrichtung mit einem möglichen Bombenanschlag verbindet, überschreitet die Grenze zur strafrechtlich relevanten Bedrohung.

Ob Duenas tatsächlich einen Anschlag unmittelbar ausführen wollte und wie weit die Vorbereitung fortgeschritten war, ist Gegenstand des Strafverfahrens. Die mutmaßlichen Funde bei der Hausdurchsuchung verleihen den Vorwürfen jedoch besonderes Gewicht.

Nach Angaben der veröffentlichten Berichte werden Duenas strafrechtlich relevante Drohungen und der Besitz von Bestandteilen einer verbotenen Spreng- beziehungsweise Brandvorrichtung vorgeworfen. Die genaue rechtliche Bewertung obliegt dem zuständigen Bundesgericht.

Duenas erschien nach seiner Festnahme vor Gericht. Dort soll er zeitweise geweint haben. Der Richter fragte ihn nach einem Bericht der New York Post, ob er eine Unterbrechung benötige. Der Angeklagte erklärte, die Verhandlung fortsetzen zu können.

Seine nächste Gerichtsanhörung ist für den 10. November vorgesehen.

Die Mutter des Beschuldigten, Maria Duenas, äußerte sich gegenüber der New York Post ausführlich über die persönlichen Schwierigkeiten ihres Sohnes. Er habe nach einer Scheidung und dem Verlust seines Arbeitsplatzes mit Alkoholproblemen und Medikamentenmissbrauch zu kämpfen gehabt. Sie schilderte ihn als jemanden, der früher freundlich gewesen und religiös erzogen worden sei.

Diese Angaben sind persönliche Aussagen der Mutter. Sie erklären weder die mutmaßlichen Drohungen noch widerlegen sie die Anschuldigungen der Ermittlungsbehörden.

Entscheidend bleibt, weshalb ein Mann jüdische Einrichtungen bedrohte und nach Darstellung der Strafverfolger Materialien für einen Brandsatz bereithielt.

Jüdische Kinder als Anschlagsziel

Der Fall macht erneut deutlich, dass antisemitische Gewaltandrohungen nicht erst dort beginnen, wo tatsächlich Menschen verletzt werden. Bereits die Vorbereitung eines Angriffs kann für eine jüdische Gemeinde schwerwiegende Folgen haben.

Besonders Kindergärten und Schulen gehören zu den verletzlichsten Einrichtungen. Kinder können Bedrohungen weder selbst einschätzen noch sich dagegen schützen. Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass staatliche Sicherheitsbehörden solche Gefahren frühzeitig erkennen.

Die von Duenas mutmaßlich verbreiteten Äußerungen richten sich nach ihrem Inhalt nicht gegen einzelne politische Entscheidungen Israels. Sie nehmen jüdische Einrichtungen und jüdische Menschen ins Visier. Der mögliche Anschlag auf eine Kindertagesstätte zeigt, wie unmittelbar antisemitischer Hass die Sicherheit von Menschen bedrohen kann, die mit politischen Konflikten nichts zu tun haben.

Auch die Bezugnahme auf die Huthi ist relevant. Sie beweist keine organisatorische Verbindung zwischen dem Beschuldigten und der Terrororganisation. Sie zeigt jedoch, dass deren Ideologie und Gewaltrhetorik offenbar auch bei Personen außerhalb des Nahen Ostens Zustimmung finden können.

Die Huthi verwenden seit Jahren eine Parole, die unter anderem den Tod Israels und einen Fluch über die Juden propagiert. Ihre antisemitische Rhetorik ist damit kein Randaspekt, sondern Teil ihrer öffentlichen Selbstdarstellung.

Im vorliegenden Fall steht noch nicht fest, ob diese Ideologie für das Verhalten des Beschuldigten tatsächlich ausschlaggebend war. Seine mutmaßlichen Äußerungen gegen Synagogen und eine jüdische Vorschule sind jedoch unabhängig davon eindeutig Gegenstand der Ermittlungen.

Für die betroffene Gemeinde ist zunächst entscheidend, dass es nach den bisher veröffentlichten Informationen nicht zu einem Anschlag kam. Die Festnahme erfolgte, bevor ein Angriff auf die Vorschule bekannt wurde.

Der Fall wirft zugleich die Frage auf, wie konsequent antisemitische Gewaltandrohungen im Internet verfolgt werden und wie schnell Sicherheitsbehörden reagieren können, wenn sich öffentliche HetzeVolksverhetzung: Wenn Hass strafbar wirdVolksverhetzung ist eine Straftat nach § 130 StGB. Gemeint sind unter anderem Hassaufrufe, Gewaltforderungen oder menschenwürdeverletzende Hetze gegen nationale, religiöse, ethnische oder andere geschützte Gruppen.Mehr lesen mit Hinweisen auf konkrete Anschlagsvorbereitungen verbindet.

Der Beschuldigte muss sich nun vor Gericht verantworten. Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Was bereits heute feststeht, ist die Schwere des erhobenen Vorwurfs: Ein Mann soll die Tötung oder Verletzung jüdischer Kinder durch einen Brandanschlag in Betracht gezogen und entsprechende Vorbereitungen getroffen haben.

Dass ausgerechnet eine Einrichtung für die jüngsten Mitglieder der jüdischen Gemeinde als mögliches Anschlagsziel genannt wurde, zeigt die besondere Bedrohung, die hinter diesem Ermittlungsverfahren steht.



Autor: Redaktion

Artikel veröffentlicht am: Sonntag, 18. Oktober 2026

haOlam-News unterstützen

haOlam-News ist auf die Unterstützung seiner Leserinnen und Leser angewiesen. Jeder Beitrag hilft, unabhängige Berichterstattung weiterzuführen.

Sie benötigen nicht zwingend ein PayPal-Konto. Im nächsten Schritt kann je nach PayPal-Anzeige auch eine Zahlung per Karte angeboten werden.

Sie möchten unsere Arbeit unterstützen, nutzen aber kein PayPal? Schreiben Sie uns kurz, wir melden uns mit den passenden Möglichkeiten.

Weitere interessante Artikel

Newsletter