Iran ließ Mordanschläge auf Schuster und Beck vorbereiten: Gericht sieht staatlichen Terrorauftrag als erwiesen
Was bislang als schwerer Verdacht galt, hat ein deutsches Staatsschutzgericht nun bestätigt: Ein Agent sollte für Iran jüdische und proisraelische Ziele ausspähen und Anschläge vorbereiten. Zwei Männer wurden zu langen Haftstrafen verurteilt.

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Der Fall lässt sich nach dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts nicht mehr als bloßer Verdacht auf iranische Spionage in Deutschland abtun. Nach Überzeugung des Staatsschutzsenats wurde der Hauptangeklagte Ali S. vom iranischen Geheimdienst rekrutiert und in dessen Strukturen eingebunden, um in Deutschland staatlich gesteuerte terroristische Aktivitäten vorzubereiten. Zu seinen Zielen gehörten der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, sowie jüdische Einrichtungen in Berlin.
Das Gericht verurteilte den 54-Jährigen zu acht Jahren und sechs Monaten Haft. Sein Mitangeklagter Tawab M. erhielt vier Jahre und sechs Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich. Doch der entscheidende Unterschied zu den vergangenen Monaten ist eindeutig: Als haOlam im Frühjahr und Sommer über die mutmaßlichen iranischen Mordpläne berichtete, galt für beide Männer die Unschuldsvermutung und die Verantwortung Teherans war Gegenstand der Anklage. Jetzt hat ein deutsches Gericht nach 19 Verhandlungstagen festgestellt, dass Ali S. tatsächlich für iranische Stellen arbeitete und Anschläge auf jüdische beziehungsweise israelbezogene Ziele vorbereiten sollte.
Damit bekommt ein seit Jahren bekanntes Sicherheitsproblem eine neue Qualität. Es geht nicht mehr lediglich um aggressive iranische Rhetorik, Überwachung von Oppositionellen oder abstrakte Geheimdienstaktivitäten. Nach den Feststellungen des Gerichts wurde auf deutschem Boden konkret daran gearbeitet, Menschen zu töten und einen Brandanschlag auf ein jüdisches Geschäft vorzubereiten.
Von Teheran nach Berlin
Nach den Erkenntnissen des Gerichts erhielt Ali S. Anfang 2025 den Auftrag, Informationen über Josef Schuster und Volker Beck zu sammeln. Hinzu kam die Ausspähung eines jüdischen Lebensmittelgeschäfts in Berlin, das nach den gerichtlichen Feststellungen Ziel eines Brandanschlags werden sollte.
Der Hauptangeklagte stand nach Darstellung der Bundesanwaltschaft in direktem Kontakt zu Offizieren der Quds-EinheitQuds-Einheit: Irans geheime Kommandozentrale gegen IsraelDie Quds-Einheit ist die für Auslandseinsätze zuständige Eliteeinheit der Islamischen Revolutionsgarden des Iran. Sie unterstützt Terrororganisationen und Milizen in der Region, darunter Hisbollah, Hamas, Islamischer Dschihad, Huthi und schiitische Milizen.Mehr lesen, der für Auslandsoperationen zuständigen Struktur der iranischen RevolutionsgardenIslamische Revolutionsgarden: Machtzentrum des iranischen RegimesDie Islamischen Revolutionsgarden sind eine mächtige militärische, politische und wirtschaftliche Organisation der Islamischen Republik Iran. Sie wurden nach der Revolution von 1979 gegründet, unterstehen dem Obersten Führer und steuern über die Quds-Einheit Irans regionales Terrornetzwerk.Mehr lesen. Diese Verbindung war schon Kern der Anklage. Der Hamburger Staatsschutzsenat ging nun noch weiter und erklärte, er sei überzeugt, dass Ali S. vom iranischen Geheimdienst angeworben und für staatsterroristische Aktivitäten in Deutschland eingesetzt worden sei.
Für einen geplanten Mordanschlag auf Volker Beck sollte zusätzlich ein Täter organisiert werden. Spätestens im Mai 2025 nahm Ali S. deshalb Kontakt zu Tawab M. auf. Nach den Feststellungen des Gerichts erklärte sich dieser bereit, eine weitere Person zu finden, die eine Waffe beschaffen beziehungsweise den Anschlag ausführen sollte. Tawab M. wurde deshalb wegen versuchter Beteiligung an einem Mord zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die beiden Männer lebten in Dänemark und wurden dort 2025 festgenommen. Ali S. kam im Juni in Aarhus in Gewahrsam, Tawab M. im November. Anschließend wurden beide nach Deutschland überstellt.
Schon nach der ersten Festnahme reagierte das Auswärtige Amt und bestellte den iranischen Botschafter ein. Teheran wies die Vorwürfe zurück. Die iranische Botschaft sprach später von unbegründeten Anschuldigungen.
Nach dem Hamburger Urteil steht diese Darstellung allerdings gegen die Feststellungen eines deutschen Staatsschutzgerichts.
Aus einem Verdacht wird eine politische Sicherheitsfrage
haOlam hat den Fall von Beginn an als mehr als ein gewöhnliches Spionageverfahren behandelt. Im Mai berichteten wir über die Anklage gegen die beiden Männer und die mutmaßlichen Mordpläne. Kurz darauf forderte die Deutsch-Israelische Gesellschaft politische Konsequenzen und insbesondere die Ausweisung des iranischen Botschafters. Im Sommer zeigten weitere Erkenntnisse, dass iranische Aktivitäten gegen jüdische und proisraelische Personen in Deutschland kein isoliertes Phänomen sind.
Damals musste jedes Detail noch unter dem Vorbehalt einer nicht bewiesenen Anklage stehen.
Dieser Vorbehalt gilt nach dem Urteil für die zentralen Tatsachen nicht mehr in derselben Form. Das Gericht sieht die geheimdienstliche Steuerung durch Iran und die Anschlagsvorbereitungen als erwiesen an, auch wenn die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
Volker Beck reagierte deshalb unmittelbar und forderte erneut Konsequenzen. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft erklärte, das Verfahren habe gezeigt, wie Iran seinen Terror nach Deutschland trage. Beck fordert die Ausweisung des iranischen Botschafters und eine drastische Reduzierung der iranischen diplomatischen Präsenz.
Ob die Bundesregierung diesen Forderungen folgt, ist eine politische Entscheidung. Doch sie kann den Ausgang des Verfahrens kaum wie einen gewöhnlichen Spionagefall behandeln.
Das Gericht hat nicht festgestellt, dass ein einzelner radikalisierter Täter aus eigener Initiative handelte. Es stellte eine Verbindung zu staatlichen iranischen Strukturen fest.
Und die ausgewählten Ziele waren nicht zufällig.
Josef Schuster steht an der Spitze des Zentralrats der Juden. Volker Beck führt die Deutsch-Israelische Gesellschaft und gehört seit Jahren zu den sichtbarsten öffentlichen Unterstützern Israels in Deutschland. Dazu kam ein jüdisches Lebensmittelgeschäft in Berlin.
Der Fall verbindet damit drei Zielgruppen, gegen die iranische Dienste international seit Jahren vorgehen: jüdische Einrichtungen, israelbezogene Organisationen und Personen, die öffentlich gegen das Regime oder für IsraelIsrael: Der jüdische Staat im Herzen des Nahen OstensIsrael ist ein demokratischer Staat im Nahen Osten und der Nationalstaat des jüdischen Volkes. Er wurde am 14. Mai 1948 gegründet, seine Hauptstadt ist Jerusalem, die Knesset hat 120 Abgeordnete. Zum Unabhängigkeitstag 2026 hatte Israel rund 10,244 Millionen Einwohner.Mehr lesen eintreten.
Gerade deshalb ist das Urteil auch für die Debatte über AntisemitismusAntisemitismus: Judenhass in alten und neuen FormenAntisemitismus bezeichnet Judenhass und Feindschaft gegen Juden. Er reicht von Vorurteilen und Verschwörungserzählungen bis zu Ausgrenzung, Bedrohung und Gewalt.Mehr lesen in Deutschland von Bedeutung. Antisemitische Bedrohung besteht nicht nur aus Beleidigungen, Demonstrationsparolen oder Angriffen durch einzelne Extremisten. In diesem Fall sieht ein deutsches Gericht einen ausländischen Staat hinter der Vorbereitung von Gewalt gegen führende jüdische und proisraelische Repräsentanten.
Das ist staatlich organisierte Bedrohung jüdischen Lebens auf deutschem Boden.
Die Bundesregierung wusste bereits vor dem Urteil, dass iranische Geheimdienste in Deutschland aktiv sind. Der Verfassungsschutz warnt seit Jahren vor Operationen gegen Oppositionelle, jüdische Einrichtungen und israelische Interessen. Das Hamburger Verfahren liefert nun einen konkreten Fall, in dem aus geheimdienstlicher Beobachtung nach Überzeugung des Gerichts die Vorbereitung von Mord und schwerer Brandstiftung wurde.
Damit liegt die nächste Entscheidung nicht mehr beim Gericht.
Die Richter haben gesprochen.
Nun muss die deutsche Politik beantworten, welche Konsequenzen sie daraus zieht, wenn ein fremder Staat nach den Feststellungen eines deutschen Oberlandesgerichts Terroranschläge gegen Juden und Unterstützer Israels in Deutschland vorbereiten lässt.
Autor: Redaktion
Artikel veröffentlicht am: Donnerstag, 15. Oktober 2026