Lebenslang für Terrorplan gegen Israels Botschaft in London

Lebenslang für Terrorplan gegen Israels Botschaft in London


Ein bewaffneter Islamist wollte mit zwei Messern auf das Gelände der israelischen Botschaft gelangen. Nur das sofortige Eingreifen bewaffneter Polizisten verhinderte einen möglichen tödlichen Angriff.

Lebenslang für Terrorplan gegen Israels Botschaft in London
Bildnachweis: Pixabay / Symbolbild

Der 34-jährige Abdullah Albadri ist am 5. Oktober 2026 am Londoner Old Bailey zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht setzte eine Mindestverbüßungszeit von 20 Jahren fest. Albadri war bereits im Mai wegen der Vorbereitung einer terroristischen Tat und wegen des Besitzes zweier Messer schuldig gesprochen worden.

Was am 28. April 2025 vor der israelischen Botschaft im Londoner Stadtteil Kensington geschah, war nach den Feststellungen von Staatsanwaltschaft, Polizei und Geschworenen kein spontaner Protest und keine zufällige Eskalation. Albadri hatte sich vorbereitet, den Standort der Botschaft wiederholt recherchiert, zwei Messer bei sich getragen und sein Gesicht teilweise verdeckt. Außerdem fanden die Ermittler bei ihm einen handschriftlichen Text, der im Verfahren als „Märtyrer“-Notiz bezeichnet wurde.

Kurz vor 18 Uhr erreichte Albadri die Botschaft und versuchte unmittelbar, über die Absperrung auf das Gelände zu gelangen. Zwei bewaffnete Beamte des diplomatischen Personenschutzes griffen innerhalb weniger Sekunden ein und überwältigten ihn. Nach Angaben der britischen Terrorismusabwehr trug er zwei Messer mit rot-weißen Griffen in seinen Taschen.

Dass niemand verletzt oder getötet wurde, lag damit nicht daran, dass Albadri seinen Plan aufgegeben hätte. Er wurde gestoppt.

Vom Asylantrag zur Recherche nach der Botschaft

Die Vorgeschichte macht den Fall besonders bemerkenswert. Albadri stammt aus Kuwait und war bereits 2021 mit einem kleinen Boot nach Großbritannien gelangt. Später verließ er das Land wieder. Am 12. April 2025 überquerte er erneut den Ärmelkanal und stellte einen weiteren Asylantrag.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft erklärte er, wegen seiner Tätigkeit als Menschenrechtsaktivist in Kuwait gefährdet zu sein. Am 24. April wurde sein Antrag jedoch abgelehnt. In den darauffolgenden Tagen veränderte sich sein Suchverhalten auf dem Mobiltelefon auffällig. Ermittler fanden Recherchen zum Standort der israelischen Botschaft sowie arabische Suchbegriffe zu Selbsttötung und Märtyrertum.

Vier Tage nach der Ablehnung seines Asylantrags stand Albadri bewaffnet vor Israels diplomatischer Vertretung.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte im Prozess, er habe Gewalt gegen die israelische Regierung ausüben oder androhen wollen und die Botschaft gezielt als symbolisches Ziel ausgesucht. Sein Motiv sei Rache für angeblich von IsraelIsrael: Der jüdische Staat im Herzen des Nahen OstensIsrael ist ein demokratischer Staat im Nahen Osten und der Nationalstaat des jüdischen Volkes. Er wurde am 14. Mai 1948 gegründet, seine Hauptstadt ist Jerusalem, die Knesset hat 120 Abgeordnete. Zum Unabhängigkeitstag 2026 hatte Israel rund 10,244 Millionen Einwohner.Mehr lesen getötete Kinder in GazaPalästina: Geschichte, Bedeutung und politischer Streit um einen aufgeladenen BegriffPalästina bezeichnet historisch eine Region im südlichen Levantegebiet und politisch heute vor allem den Anspruch auf palästinensische Staatlichkeit. Der Begriff ist eng mit jüdischer Geschichte, dem britischen Mandat, Israel und dem Nahostkonflikt verbunden.Mehr lesen gewesen. Noch am Tag des versuchten Eindringens schickte er seiner Mutter nach Angaben der Anklage ein Bild eines Messers zusammen mit einer handschriftlichen Notiz.

Auch seine eigenen Äußerungen unmittelbar nach der Festnahme belasteten ihn. Auf Aufnahmen der Körperkameras von Polizisten war zu hören, wie er fragte, warum die Beamten ihn nicht hineingelassen hätten. Er erklärte zudem, er habe „eine Straftat“ im Inneren begehen wollen und sprach davon, ein Zeichen gegen den Krieg zu setzen.

Später versuchte Albadri, sein Verhalten anders zu erklären. Die Messer habe er lediglich zu seinem persönlichen Schutz getragen, weil er obdachlos gewesen sei. Sein Vorgehen sei als Protest gemeint gewesen, nicht als Anschlag. Die Geschworenen folgten dieser Darstellung nach Auswertung der Waffen, seiner Internetrecherchen, seiner Bewegungen, der Notizen und seiner Äußerungen nicht.

Sie verurteilten ihn wegen Vorbereitung terroristischer Handlungen.

Israelische Einrichtungen bleiben Ziel

Der Fall steht nicht isoliert. Israels Botschaft in London war in den vergangenen Monaten mehrfach Gegenstand von Sicherheitswarnungen und Drohungen. Die britische Terrorismusabwehr erklärte bereits nach Albad­ris Verurteilung im Mai, die Schutzmaßnahmen für die Botschaft würden wegen verschiedener Sicherheitsvorfälle fortlaufend überprüft und verstärkt.

haOlam berichtete im April 2026 über einen weiteren Alarm rund um die Botschaft, nachdem verdächtige Gegenstände entdeckt worden waren und gleichzeitig ein Video kursierte, in dem mit einem Drohnenangriff gedroht wurde. Eine tatsächliche gefährliche Substanz wurde damals nicht festgestellt. Dennoch zeigt die Häufung solcher Vorfälle, unter welchem Druck israelische Einrichtungen inzwischen auch mitten in europäischen Hauptstädten stehen.

Der Fall Albadri geht jedoch weit über eine Drohung hinaus. Hier befand sich ein bewaffneter Mann bereits unmittelbar am Sicherheitszaun. Er hatte sein Ziel recherchiert, zwei Messer bei sich, einen Text über Märtyrertum verfasst und wollte auf das Gelände gelangen.

Die britischen Beamten verhinderten, dass aus diesem Plan ein Blutbad werden konnte. Ihre Reaktion war innerhalb von Sekunden entscheidend.

Das Urteil des Old Bailey setzt deshalb ein wichtiges Signal. Wer politische oder ideologische Wut auf Israel in konkrete Gewalt gegen israelische Einrichtungen und die Menschen darin übersetzt, bewegt sich nicht im Bereich politischen Protests. Er überschreitet die Grenze zum Terrorismus.

Albadri wollte diese Grenze mit zwei Messern überschreiten.

Die Polizei war schneller.



Autor: Redaktion

Artikel veröffentlicht am: Mittwoch, 7. Oktober 2026

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