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Deutschland darf sich an diesen Hass nicht gewöhnen


Unter dem Etikett des Völkerrechts wurden in Frankfurt „Steine und Gewehre“ beschworen. Die Demonstration verlief friedlich und ohne bekannte Verstöße. Das macht ihre politische Botschaft weder harmlos noch hinnehmbar.

Deutschland darf sich an diesen Hass nicht gewöhnen
Bildnachweis: Symbolbild / KI

Die propalästinensische Demonstration unter dem Motto „Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und Gewehren, Widerstand ist Völkerrecht“ ist am Samstag durch Frankfurt gezogen. Nach Angaben der Polizei nahmen etwa 250 Menschen teil. Ursprünglich hatten die Behörden mit rund 400 Teilnehmern gerechnet.

Der Demonstrationszug führte vom Opernplatz zum Friedberger Platz. Eine von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und weiteren Organisationen unterstützte Gegenveranstaltung begleitete den Protest in gebührendem Abstand. Zu Zusammenstößen kam es nicht. Nach dem bislang bekannten Stand verliefen beide Veranstaltungen ruhig. Die Polizei meldete keine Verstöße.

Das muss in einem seriösen Nachbericht ausdrücklich festgehalten werden. Es wäre falsch, den Teilnehmern nachträglich Straftaten oder Gewalttaten zuzuschreiben, die nicht stattgefunden haben.

Ebenso falsch wäre es jedoch, aus dem friedlichen äußeren Verlauf eine Entwarnung für den Inhalt abzuleiten. Eine Demonstration kann ohne körperliche Gewalt verlaufen und dennoch eine zutiefst problematische, feindselige oder Gewalt legitimierende Botschaft verbreiten. Genau das ist hier geschehen.

Wir verurteilen diese Veranstaltung und insbesondere ihr Motto weiterhin entschieden. Wer „Steine und Gewehre“ zum politischen Programm erhebt und dies pauschal mit dem Völkerrecht rechtfertigt, normalisiert bewaffnete Gewalt gegen IsraelIsrael: Der jüdische Staat im Herzen des Nahen OstensIsrael ist ein demokratischer Staat im Nahen Osten und der Nationalstaat des jüdischen Volkes. Er wurde am 14. Mai 1948 gegründet, seine Hauptstadt ist Jerusalem, die Knesset hat 120 Abgeordnete. Zum Unabhängigkeitstag 2026 hatte Israel rund 10,244 Millionen Einwohner.Mehr lesen. Dass dabei keine Flasche geworfen und kein Polizist angegriffen wurde, macht aus einer Gewaltbotschaft noch keine Friedensdemonstration.

Ein friedlicher Verlauf macht die Botschaft nicht friedlich

Der vorgesehene Redner Mahmud Abu-Odeh durfte letztlich auftreten. Die Stadt Frankfurt hatte ihm zunächst untersagt, als Redner oder Moderator an der Veranstaltung teilzunehmen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hob dieses Verbot am Freitagnachmittag im Eilverfahren auf.

Das Gericht entschied nicht, dass Abu-Odehs politische Aussagen richtig oder unbedenklich seien. Es stellte vielmehr fest, dass die von der Stadt vorgelegte Gefahrenprognose für ein vorsorgliches Redeverbot nicht ausreichte. Die bisherigen Erkenntnisse belegten nach Auffassung der Kammer nicht eindeutig, dass von ihm Straftaten zu erwarten seien. Zudem sei er bislang nicht rechtskräftig verurteilt worden. Mehrdeutige Äußerungen müssten bei der rechtlichen Bewertung zugunsten der Meinungsfreiheit ausgelegt werden.

Diese rechtsstaatliche Entscheidung ist zu respektieren. Sie bedeutet aber kein politisches Gütesiegel für den Redner und keine Bestätigung seiner völkerrechtlichen Argumentation.

Abu-Odeh erklärte während der Demonstration, das Motto beziehe sich ausschließlich auf bewaffneten Widerstand des palästinensischen Volkes und nicht auf das wahllose Töten von Zivilisten. Er distanzierte sich zudem von Faschismus, Rassismus und Diskriminierung.

Auch diese Aussagen gehören der Vollständigkeit halber in die Berichterstattung. Sie beseitigen das grundlegende Problem jedoch nicht. Wer seine Parole nachträglich durch juristische Erläuterungen einhegen muss, bestätigt damit, wie gefährlich weit und missverständlich sie formuliert wurde.

Steine sind keine abstrakten Symbole. Sie können Menschen schwer verletzen oder töten. Gewehre sind Waffen. In einem Konflikt, in dem israelische Zivilisten seit Jahrzehnten mit Schusswaffen, Sprengsätzen, Raketen, Entführungen und Massakern angegriffen werden, kann die öffentliche Beschwörung dieser Mittel nicht von ihrer realen Wirkung getrennt werden.

Das Völkerrecht gewährt kein allgemeines Recht, Israelis mit Steinen oder Gewehren anzugreifen. Auch der Verweis auf Selbstbestimmung oder Widerstand hebt die Regeln des humanitären Völkerrechts nicht auf. Angriffe auf Zivilisten, Geiselnahmen, wahllose Angriffe und Gewalttaten zur Verbreitung von Terror bleiben verboten. Diese Grenzen gelten unabhängig davon, welche politische Begründung Täter für ihre Gewalt anführen.

Die HamasHamas: Terrororganisation aus GazaHamas ist eine islamistische palästinensische Terrororganisation. Sie entstand 1987 aus dem Umfeld der Muslimbruderschaft, lehnt Israels Existenz ab und wird von Israel, den USA, der EU und weiteren Staaten als Terrororganisation eingestuft.Mehr lesen ist eine islamistische Terrororganisation. Ihre Massaker, Entführungen und gezielten Angriffe auf israelische Zivilisten sind kein legitimer Widerstand. Terror wird nicht dadurch zu Völkerrecht, dass seine Unterstützer oder politischen Verteidiger ihn sprachlich umetikettieren.

Nicht jeder Teilnehmer der Frankfurter Demonstration darf deshalb pauschal als Hamas-Unterstützer bezeichnet werden. Dafür gibt es keine belastbare Grundlage. Die Stadt hatte im Vorfeld lediglich erklärt, dass mit Personen gerechnet werde, bei denen eine bestätigte Nähe zur Hamas bestehen soll. Auch dieser Umstand genügte nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ohne weitere konkrete Anhaltspunkte weder für ein Versammlungsverbot noch für eine strafrechtliche Bewertung der gesamten Veranstaltung.

Der Rechtsstaat hielt stand, die Kritik bleibt notwendig

Der Samstag hat gezeigt, dass der Rechtsstaat eine solche Veranstaltung absichern kann. Die Demonstration durfte stattfinden, ein gerichtlich aufgehobenes Redeverbot wurde respektiert, Polizei und Versammlungsbehörde trennten Protest und Gegenprotest, und die Teilnehmer hielten sich offenbar an die gesetzlichen Grenzen.

Das ist ein Erfolg des Rechtsstaates. Es ist aber kein Erfolg der Botschaft, die auf die Straße getragen wurde.

Versammlungsfreiheit schützt gerade auch Äußerungen, die viele Menschen als unerträglich empfinden. Daraus folgt jedoch keine gesellschaftliche Pflicht, diese Äußerungen zu verharmlosen. Der Staat muss eine nicht verbotene Demonstration ermöglichen. Politik, Medien und Zivilgesellschaft dürfen sie trotzdem scharf verurteilen.

Uwe Becker, der Antisemitismusbeauftragte der hessischen Landesregierung, hatte das Motto als Verherrlichung terroristischer Gewalt bewertet und ein Verbot gefordert. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sahen Staatsanwaltschaft, Polizei und Stadt nicht als erfüllt an. Das Verwaltungsgericht setzte auch beim Redeverbot höhere Anforderungen an die Gefahrenprognose.

Damit ist die juristische Frage für diese Veranstaltung beantwortet. Die gesellschaftliche Frage bleibt bestehen: Wie viel sprachliche Normalisierung bewaffneter Gewalt gegen Israel will Deutschland hinnehmen, bevor sie als gewöhnlicher Bestandteil politischer Protestkultur behandelt wird?

Dass alles ruhig blieb, ist erfreulich. Doch Frieden bedeutet mehr als die Abwesenheit von Straftaten während einiger Stunden. Wer öffentlich Gewehre als legitimes Mittel bewirbt, verbreitet keine Friedensbotschaft. Wer Steine im Zusammenhang mit Israel romantisiert, blendet deren Opfer aus. Wer dafür pauschal das Völkerrecht in Anspruch nimmt, missbraucht einen Rechtsbegriff zur politischen Veredelung von Gewalt.

Besonders beschämend bleibt, dass dies in einer deutschen Stadt geschieht, in der jüdische Menschen mit wachsendem AntisemitismusAntisemitismus: Judenhass in alten und neuen FormenAntisemitismus bezeichnet Judenhass und Feindschaft gegen Juden. Er reicht von Vorurteilen und Verschwörungserzählungen bis zu Ausgrenzung, Bedrohung und Gewalt.Mehr lesen und der offenen Relativierung des Hamas-Terrors konfrontiert sind. Deutschlands Verantwortung für jüdisches Leben erschöpft sich nicht in Gedenkveranstaltungen. Sie verlangt auch eine klare gesellschaftliche Antwort, wenn Gewalt gegen Israel als Befreiung gefeiert oder unter einem scheinbar juristischen Etikett normalisiert wird.

Der friedliche Verlauf darf deshalb nicht zur bequemen Ausrede werden. Er beweist lediglich, dass die Demonstration ohne Zwischenfälle durchgeführt werden konnte. Er beweist nicht, dass ihr Motto harmlos, friedlich oder politisch akzeptabel war.

Deutschland darf sich an solche Parolen nicht gewöhnen. Wir verurteilen das Motto und die damit transportierte Rechtfertigung bewaffneter Gewalt ohne Einschränkung. Nicht jede widerwärtige Botschaft kann verboten werden. Aber jede freie Gesellschaft hat das Recht und die Pflicht, ihr deutlich zu widersprechen.



Autor: Redaktion

Artikel veröffentlicht am: Samstag, 18. Juli 2026

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