Franzose soll Israeli mit 20-Zentimeter-Messer bedroht haben, Gericht verweigert Kaution

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Franzose soll Israeli mit 20-Zentimeter-Messer bedroht haben, Gericht verweigert Kaution


Ein 25-jähriger Franzose soll in einem Hostel im australischen Cairns gezielt einen israelischen Gast bedrängt und anschließend ein Messer gezogen haben. Zuvor fielen Aussagen gegen Israel, außerdem soll der Beschuldigte über den Israeli in einer privaten Chatgruppe geschrieben haben.

Franzose soll Israeli mit 20-Zentimeter-Messer bedroht haben, Gericht verweigert Kaution
Bildnachweis: Pixabay

Ein mutmaßlicher Hassangriff auf einen israelischen Touristen beschäftigt die Justiz im australischen Bundesstaat Queensland. Ein 25 Jahre alter französischer Staatsbürger bleibt nach einer Entscheidung des Cairns Magistrates Court in Untersuchungshaft.

Leo Raymund Cotene wird beschuldigt, einen israelischen Gast in einem Backpacker-Hostel in Cairns zunächst gegen dessen Willen körperlich bedrängt und anschließend ein rund 20 Zentimeter langes Messer gezogen beziehungsweise auf ihn gerichtet zu haben.

Der Vorfall ereignete sich am Donnerstag gegen 17 Uhr im Mad Monkey Backpackers an der Sheridan Street. Die Staatsanwaltschaft behandelt die mutmaßliche Tat nicht lediglich als gewöhnliche Körperverletzung. Cotene wurde wegen „common assault“ unter den erschwerenden Umständen eines möglichen Hassverbrechens angeklagt. Ein entsprechender Schuldspruch liegt bislang nicht vor.

Nach der vor Gericht dargestellten Version soll Cotene den Israeli zunächst umarmt haben. Dieser habe ihm deutlich gemacht, dass er nicht angefasst werden wolle. Der Franzose soll darauf geantwortet haben, er werde ihn umarmen, wenn er wolle, und ihn anschließend erneut angefasst haben.

Der Verteidiger des Beschuldigten betonte, sein Mandant habe den Israeli nicht geschlagen. Die Verteidigung bestreitet außerdem, dass sich aus dem bisher bekannten Verhalten ohne Weiteres ein Hassverbrechen ableiten lasse.

Doch die Staatsanwaltschaft verweist auf deutlich mehr als den körperlichen Kontakt.

„Du tötest Menschen in Gaza“

Vor Gericht wurden mehrere Äußerungen genannt, die Cotene gegenüber dem Israeli gemacht haben soll.

Dazu gehörten nach den vorliegenden Berichten Aussagen wie „Du tötest Menschen in GazaPalästina: Geschichte, Bedeutung und politischer Streit um einen aufgeladenen BegriffPalästina bezeichnet historisch eine Region im südlichen Levantegebiet und politisch heute vor allem den Anspruch auf palästinensische Staatlichkeit. Der Begriff ist eng mit jüdischer Geschichte, dem britischen Mandat, Israel und dem Nahostkonflikt verbunden.Mehr lesen“, „Ich bleibe nicht mit einem Israeli in einem Hotel“ sowie „Fuck IsraelIsrael: Der jüdische Staat im Herzen des Nahen OstensIsrael ist ein demokratischer Staat im Nahen Osten und der Nationalstaat des jüdischen Volkes. Er wurde am 14. Mai 1948 gegründet, seine Hauptstadt ist Jerusalem, die Knesset hat 120 Abgeordnete. Zum Unabhängigkeitstag 2026 hatte Israel rund 10,244 Millionen Einwohner.Mehr lesen“.

Zusätzlich soll ein Foto des Israelis in IDF-Uniform in einer Chatgruppe mit anderen Hostelgästen verbreitet worden sein.

Besonders belastend könnte eine dort angeblich von Cotene geschriebene Nachricht sein. Sinngemäß soll er angekündigt haben, beim nächsten Treffen mit dem Israeli möglicherweise einen Ort ohne Kameras aufzusuchen.

Die Chatgruppe trug nach den Gerichtsberichten den Namen „International Incel Investigating“ und umfasste weitere Bewohner des Hostels.

Polizeistaatsanwalt Olivier Claes argumentierte gegen eine Freilassung auf Kaution. Der Beschuldigte habe das Opfer gezielt ins Visier genommen, nachdem er erfahren habe, dass der Mann aus Israel stamme und früher in der IDF gedient habe. Claes warnte vor dem Risiko weiterer Straftaten, insbesondere gegen Menschen israelischer Herkunft oder jüdischen Glaubens.

Die Verteidigung hält genau diese rechtliche Einordnung für angreifbar. Anwalt Rowan King argumentierte, die bekannten Äußerungen hätten sich gegen die israelische Staatsangehörigkeit seines Mandanten beziehungsweise des Opfers gerichtet und nicht ausdrücklich gegen dessen Religion. Es habe außerdem bereits vorher Spannungen zwischen dem Israeli und anderen Hostelgästen gegeben.

Das Gericht muss diese Frage erst noch klären.

Nach dem Strafrecht von Queensland kann eine Körperverletzung als erschwertes Hassdelikt behandelt werden, wenn sie zumindest teilweise durch Hass oder schwere Verachtung aufgrund geschützter Merkmale wie Herkunft oder Religion motiviert wurde. Die Regelung kann zu einer höheren Strafandrohung führen.

Anti-Israel oder antisemitisch?

Gerade dieser Fall zeigt, warum die häufig gezogene Trennlinie zwischen angeblich ausschließlich gegen Israel gerichteter Feindseligkeit und AntisemitismusAntisemitismus: Judenhass in alten und neuen FormenAntisemitismus bezeichnet Judenhass und Feindschaft gegen Juden. Er reicht von Vorurteilen und Verschwörungserzählungen bis zu Ausgrenzung, Bedrohung und Gewalt.Mehr lesen in der Realität komplizierter sein kann.

Kritik an Israel ist selbstverständlich nicht automatisch antisemitisch.

Aber hier geht es nach den Vorwürfen nicht um eine politische Diskussion über die israelische Regierung.

Ein einzelner israelischer Reisender soll wegen seiner Herkunft und seiner früheren IDF-Zugehörigkeit persönlich bedrängt worden sein. Über ihn soll hinter seinem Rücken kommuniziert worden sein. Es soll die Aussicht auf eine Begegnung ohne Kameras gegeben haben. Schließlich soll ein Messer ins Spiel gekommen sein.

Ob die Staatsanwaltschaft beweisen kann, dass diese Handlungen auch rechtlich ein Hassverbrechen darstellen, wird das Verfahren zeigen.

Die australischen Behörden nehmen solche Vorwürfe inzwischen ausdrücklich ernst. Die Polizei von Queensland weist darauf hin, dass Straftaten, die durch Hass gegen Menschen aufgrund ihrer Religion oder ethnischen Zugehörigkeit motiviert sind, als verschärfte Delikte verfolgt werden können. Als Beispiel für ein geschütztes religiöses Merkmal nennt die Polizei ausdrücklich auch jüdischen Glauben.

Cotene lebt nach den Gerichtsangaben seit November 2025 in Australien, arbeitete im Baugewerbe und war bislang nicht vorbestraft.

Das reichte dem Gericht nicht für eine Freilassung.

Der zuständige Magistrat verweigerte die Kaution. Der Franzose bleibt damit zunächst in Haft. Sein nächster Gerichtstermin ist für den 11. September angesetzt.

Robert Gregory, Präsident der Australian Jewish Association, reagierte auf den Vorfall mit einer Warnung an israelische und jüdische Reisende. Australien sei weiterhin ein wunderbares Land, sagte er, doch angesichts der Entwicklung des Antisemitismus sollten jüdische Besucher und Israelis aufmerksam bleiben.

Ein israelischer Tourist sollte in einem australischen Hostel eigentlich nicht überlegen müssen, ob ein Foto seiner IDF-Zeit dazu führen könnte, dass andere Gäste über ihn diskutieren und er später mit einem Messer konfrontiert wird.

Ob genau das in Cairns geschehen ist, muss nun das Gericht feststellen.

Die Anklage hält die Vorwürfe jedenfalls für schwer genug, um den Fall ausdrücklich unter dem Gesichtspunkt eines möglichen Hassverbrechens zu verfolgen.



Autor: Redaktion

Artikel veröffentlicht am: Sonntag, 16. August 2026

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