Knobloch fordert AfD-Verbotsverfahren und warnt zugleich vor Judenhass von links und aus muslimischem Milieu
Charlotte Knobloch verschärft nach dem historischen AfD-Erfolg in Sachsen-Anhalt ihren Ton. Die Holocaust-Überlebende fordert ein Verbotsverfahren gegen die Partei. Gleichzeitig macht sie klar: Deutschlands Antisemitismusproblem sitzt nicht nur rechts.

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Charlotte Knobloch will, dass die Frage eines AfD-Verbots vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft wird. Die 93 Jahre alte Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern bekräftigte gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“ ihre Forderung nach einem Verbotsverfahren. Vieles an der Entwicklung der AfD erinnere sie an den Weg der Nationalsozialisten zur Macht, sagte Knobloch. Zugleich räumte sie ein, dass ein Verbot juristisch schwierig sein könne.
Ihre Forderung fällt gut zwei Wochen nach einem historischen Wahlergebnis. In Sachsen-Anhalt wurde die AfD mit 43,8 Prozent stärkste Kraft. Sie erhielt 39 der 83 Mandate und verfehlte damit die absolute Mehrheit.
haOlam berichtete bereits unmittelbar nach der Wahl über Knoblochs Reaktion. Damals sagte die HolocaustShoah: Der nationalsozialistische Mord an sechs Millionen JudenShoah ist der hebräische Begriff für die Katastrophe der Vernichtung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Helfer. Rund sechs Millionen Juden wurden ermordet.Mehr lesen-Überlebende, das Ergebnis mache ihr Angst und sie erkenne ihre Heimat kaum wieder. Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt wird vom dortigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.
Die Lage der Bundespartei muss davon juristisch getrennt werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD 2025 ebenfalls als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt jedoch im Februar 2026 im Eilverfahren, diese Einstufung bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiter zu verwenden. Das Gericht entschied damit nicht über ein Parteiverbot und stellte auch nicht fest, dass die Partei verfassungsgemäß sei. Es ging ausschließlich um die nachrichtendienstliche Einstufung.
Ein Verbot entscheidet nicht die Politik
Ein Parteiverbot kann in Deutschland weder eine Regierung noch eine parlamentarische Mehrheit einfach beschließen. Nach Artikel 21 Grundgesetz entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht, ob eine Partei verfassungswidrig ist. Einen Antrag können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen.
Die Hürden sind bewusst hoch. Die Forderung Knoblochs bedeutet daher zunächst, das Bundesverfassungsgericht mit einer entsprechenden Prüfung zu befassen. Ob die Voraussetzungen für ein Verbot tatsächlich erfüllt wären, wäre Sache der Richter.
Knobloch kritisiert allerdings nicht nur die AfD. Sie wirft auch den übrigen Parteien vor, zu spät auf deren Aufstieg reagiert zu haben. Bloße Erklärungen, nicht mit der AfD zusammenarbeiten zu wollen, reichten ihrer Ansicht nach nicht aus. Die Partei verbreite weiterhin Hass, darunter auch JudenhassAntisemitismus: Judenhass in alten und neuen FormenAntisemitismus bezeichnet Judenhass und Feindschaft gegen Juden. Er reicht von Vorurteilen und Verschwörungserzählungen bis zu Ausgrenzung, Bedrohung und Gewalt.Mehr lesen.
Dass Knoblochs Sorge inzwischen weit über eine abstrakte politische Debatte hinausgeht, zeigte sich wenige Tage nach der Sachsen-Anhalt-Wahl. In München wurde eine konkrete Morddrohung gegen sie entdeckt. Der Schriftzug nahm ausdrücklich Bezug auf den Wahlsieg der AfD. Ein Täter war nach Angaben der Polizei zunächst nicht ermittelt, weshalb sich daraus keine Verbindung zur Partei oder zu einem bestimmten politischen Umfeld ableiten lässt. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen Bedrohung und VolksverhetzungVolksverhetzung: Wenn Hass strafbar wirdVolksverhetzung ist eine Straftat nach § 130 StGB. Gemeint sind unter anderem Hassaufrufe, Gewaltforderungen oder menschenwürdeverletzende Hetze gegen nationale, religiöse, ethnische oder andere geschützte Gruppen.Mehr lesen.
Knobloch lässt auch Linke und muslimischen Antisemitismus nicht aus
Bemerkenswert an ihrem aktuellen Interview ist deshalb auch, was bei einer verkürzten AfD-Debatte leicht verloren gehen könnte.
Knobloch sagt ausdrücklich, Judenhass komme nicht nur von rechts. Sie nennt ebenso die politische Linke und muslimische Milieus. Als aktuelles Beispiel verweist sie auf den Brandanschlag auf eine Synagoge in Wuppertal, bei dem nach bisherigen Ermittlungen ein Mann afghanischer Staatsangehörigkeit tatverdächtig ist.
Damit beschreibt sie ein Problem, das sich nicht bequem einem einzigen politischen Lager zuordnen lässt.
Gerade nach der Berliner Wahl ist dieser Hinweis aktuell. Zentralratspräsident Josef Schuster hat wegen antisemitischer Grenzüberschreitungen in Teilen der Linken vor einer Regierungsbeteiligung der Partei gewarnt. Auf einer Linke-Wahlkampfveranstaltung waren zuvor „Death to the IDF“ und IntifadaIntifada: Ein Wort für Terror gegen IsraelIntifada bedeutet wörtlich etwa „Abschütteln“. Politisch bezeichnet der Begriff vor allem zwei palästinensische Gewaltwellen gegen Israel. Besonders die Zweite Intifada wurde durch Selbstmordanschläge, Schussangriffe und Terror gegen israelische Zivilisten geprägt. Heute wird der Begriff oft leichtfertig als Parole benutzt.Mehr lesen-Parolen zu hören gewesen. Gleichzeitig kämpft Deutschland seit Jahren mit islamistischem und israelbezogenem Antisemitismus. Auf der anderen Seite stehen antisemitische Ressentiments und geschichtsrevisionistische Aussagen aus dem rechten Spektrum.
Knoblochs Position ist deshalb umfassender als die Forderung nach einem AfD-Verbot.
Sie fordert Konsequenzen gegen eine Partei, deren Entwicklung sie als Bedrohung für die Demokratie wahrnimmt. Gleichzeitig weigert sie sich, Antisemitismus ausschließlich dort zu sehen, wo er politisch gerade am bequemsten zu bekämpfen ist.
Das unterscheidet ihre Aussage von parteipolitischen Schlagabtauschen.
Über ein AfD-Verbot müsste am Ende das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Über Judenhass von rechts, links oder aus islamistischen Milieus braucht dagegen kein Gericht erst festzustellen, dass er für jüdisches Leben in Deutschland eine reale Gefahr darstellt.
Autor: Redaktion
Artikel veröffentlicht am: Mittwoch, 23. September 2026