Landnahme in Berlin: Die Linke will 160.000 Wohnungen unter staatliche Kontrolle bringen
Eigentumsentzug im Namen des Gemeinwohls: Die Berliner Linke will riesige Immobilienbestände zwangsweise übernehmen und die Entschädigung politisch begrenzen. Was sie als soziale Gerechtigkeit bezeichnet, ist ein massiver Angriff auf bestehende Eigentumsrechte.

Bildnachweis: Roy Zuo
In Berlin soll künftig die politische Macht darüber entscheiden, wem große Teile des Wohnungsbestandes gehören dürfen. Die Linke hat in den Sondierungen mit SPD und Grünen durchgesetzt, dass rund 160.000 Wohnungen privater Unternehmen in öffentliches Eigentum überführt werden sollen. Die betroffenen Eigentümer sollen ihre Immobilien nicht freiwillig verkaufen, sondern durch ein Gesetz zur Abgabe gezwungen werden.
Für diesen staatlich organisierten Eigentumsentzug ist eine Entschädigungsobergrenze von 16 Milliarden Euro vorgesehen. Rechnerisch wären das durchschnittlich 100.000 Euro je Wohnung. Ob dies dem tatsächlichen Wert entspricht, ist ungeklärt.
Der politische Anspruch ist unübersehbar: Eine neue Mehrheit will bestehende Eigentumsverhältnisse nach ihren Vorstellungen verändern. Nicht die Rechte der bisherigen Eigentümer stehen im Mittelpunkt, sondern die Macht des Staates, über ihre Vermögenswerte zu verfügen.
Landnahme unter dem Deckmantel sozialer Gerechtigkeit
Die Linke bezeichnet ihre Pläne als Vergesellschaftung. Tatsächlich geht es um die zwangsweise Übertragung fremden Eigentums. Fünf große Wohnungskonzerne könnten betroffen sein. Entscheidend für den Zugriff ist nicht etwa ein nachgewiesener Rechtsbruch, sondern die Größe ihrer Bestände.
Besonders brisant ist die geplante Entschädigung. Noch bevor der Wert sämtlicher betroffener Immobilien abschließend festgestellt wurde, haben die Verhandlungspartner eine politische Obergrenze vereinbart.
Die Eigentümer sollen Vermögenswerte abgeben, während ausgerechnet diejenigen, die diese Übernahme anstreben, den finanziellen Rahmen bestimmen.
Das ist ein Machtanspruch, der sich nicht durch wohlklingende Begriffe auflösen lässt. Wer Eigentum zwangsweise an sich zieht, muss sich den Vorwurf politisch organisierter Enteignung gefallen lassen.
Und wer vorher festlegt, wie viel er höchstens zahlen will, muss erklären, weshalb die Betroffenen eine solche Bewertung hinnehmen sollen.
Die Linke spricht von gesellschaftlicher Verantwortung. Doch wessen Rechte werden hier eigentlich geschützt? Die der Eigentümer offensichtlich nur insoweit, wie es der politischen Planung nicht entgegensteht.
Staatliche Kontrolle statt neuer Wohnungen
Die geplante Übernahme schafft zunächst keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter Wohnraum. Die Gebäude stehen bereits. Die Mieter wohnen darin. Geändert werden soll vor allem, wer die Kontrolle über die Immobilien ausübt.
Das ist der Kern des Vorhabens: eine weitreichende staatliche Neuordnung von Eigentumsverhältnissen.
Die Linke rechtfertigt diesen Eingriff mit der Berliner Mietenkrise. Ein gesellschaftliches Problem wird damit zur Begründung, privaten Eigentümern ihre Verfügungsrechte zu entziehen.
Doch ein behauptetes Gemeinwohlinteresse entbindet eine Regierung nicht davon, ihre Maßnahmen zu rechtfertigen. Es macht eine politisch festgesetzte Entschädigung nicht automatisch angemessen und beantwortet auch nicht die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.
Die Verfassung erlaubt Vergesellschaftungen unter bestimmten Voraussetzungen. Ob die geplante Berliner Umsetzung diese Voraussetzungen erfüllt, ist jedoch nicht entschieden.
Gerade deshalb wirkt die Selbstgewissheit der Linken bemerkenswert. Sie behandelt den Zugriff auf fremdes Eigentum bereits als politisches Erfolgsprojekt, obwohl die entscheidenden rechtlichen und finanziellen Fragen noch offen sind.
Das geplante Gesetz soll Mitte 2028 vorgelegt werden. Die Übertragung könnte frühestens 2029 erfolgen.
Bis dahin bleibt Zeit, den Vorgang beim Namen zu nennen: Hier soll keine bestehende Wohnungsnot durch neu geschaffene Wohnungen beseitigt werden. Stattdessen plant eine politische Mehrheit eine zwangsweise Veränderung der Eigentumsordnung.
Die Linke beansprucht dafür die moralische Autorität sozialer Gerechtigkeit. Doch auch eine Regierung, die sich auf das Gemeinwohl beruft, muss erklären, mit welchem Recht sie fremdes Eigentum beansprucht und weshalb ihre eigene Preisvorstellung maßgeblich sein soll.
Wer sich über die Rechte der Betroffenen hinwegsetzen will, kann nicht verlangen, allein nach seinen guten Absichten beurteilt zu werden.
Autor: Redaktion
Artikel veröffentlicht am: Samstag, 24. Oktober 2026