Iran plante Anschläge auf jüdische Repräsentanten: Deutschland bestellt Botschafter ein

Iran plante Anschläge auf jüdische Repräsentanten: Deutschland bestellt Botschafter ein


Ein Gericht verurteilt zwei Agenten wegen iranisch gesteuerter Anschlagsvorbereitungen. Zu den Zielen gehörten Josef Schuster, Volker Beck und jüdische Geschäfte. Berlin reagiert mit einem diplomatischen Protest.

Iran plante Anschläge auf jüdische Repräsentanten: Deutschland bestellt Botschafter ein
Bildnachweis: Mojiry

Das iranische Regime hat nach Überzeugung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anschläge auf jüdische und proisraelische Persönlichkeiten in Deutschland vorbereiten lassen. Vier Tage nach der Verurteilung zweier Beteiligter hat das Auswärtige Amt am Montag den iranischen Botschafter Majid Nili Ahmadabadi einbestellt. Die Bundesregierung verurteilte die Aktivitäten Teherans aufs Schärfste und erklärte, Angriffe auf jüdisches Leben und dessen Unterstützer würden in Deutschland nicht geduldet.

Das Urteil vom 15. Oktober ist von erheblicher sicherheitspolitischer Bedeutung. Der 54-jährige Ali S. wurde zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, sein 43 Jahre alter Mitangeklagter Tawab M. zu vier Jahren und sechs Monaten. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte für den iranischen Geheimdienst tätig war und Aufträge aus dem Umfeld der Al-Kuds-Brigaden erhielt, der für Auslandsoperationen zuständigen Einheit der iranischen RevolutionsgardenIslamische Revolutionsgarden: Machtzentrum des iranischen RegimesDie Islamischen Revolutionsgarden sind eine mächtige militärische, politische und wirtschaftliche Organisation der Islamischen Republik Iran. Sie wurden nach der Revolution von 1979 gegründet, unterstehen dem Obersten Führer und steuern über die Quds-Einheit Irans regionales Terrornetzwerk.Mehr lesen.

Die Anschlagsplanungen richteten sich gegen den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, und den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck. Auch jüdische Lebensmittelgeschäfte in Berlin standen im Visier. Für eines dieser Geschäfte bereitete der Hauptangeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen einen Brandanschlag vor.

Ausspähung, Mordpläne und ein Auftrag aus Teheran

Bereits Anfang 2025 erhielt Ali S. nach den Feststellungen des Gerichts den Auftrag, Informationen über Schuster und Beck zu beschaffen. Dazu kundschaftete er mögliche Ziele aus und suchte nach Personen, die an einem Anschlag mitwirken könnten.

Im Frühjahr 2025 war er unter anderem in Berlin aktiv. Spätestens im Mai nahm er Kontakt zu Tawab M. auf, um einen Anschlag auf Volker Beck vorzubereiten. Die Ermittlungen ergaben, dass ein weiterer Beteiligter gefunden werden sollte, der eine Schusswaffe beschaffen und die Tat ausführen könnte.

Der Fall wurde durch die Zusammenarbeit europäischer Sicherheitsbehörden aufgedeckt. Nach Informationen aus Dänemark gerieten die Verdächtigen ins Visier der Ermittler. Ali S. wurde am 26. Juni 2025 in Aarhus festgenommen, Tawab M. folgte am 5. November. Beide wurden später nach Deutschland überstellt.

Das Hamburger Gericht verhandelte den Fall über 19 Sitzungstage. Die Verteidigung hatte Freisprüche verlangt. Die Richter folgten dagegen den Strafanträgen der Bundesanwaltschaft.

Die Vorsitzende Richterin Petra Wende-Spors brachte die Bedeutung des Verfahrens auf den Punkt: Iran versuche, seinen Terror nach Deutschland zu exportieren. Das sei nicht hinnehmbar.

Diese Feststellung beschreibt eine konkrete Bedrohung. Das Regime in Teheran beschränkt seinen Kampf gegen IsraelIsrael: Der jüdische Staat im Herzen des Nahen OstensIsrael ist ein demokratischer Staat im Nahen Osten und der Nationalstaat des jüdischen Volkes. Er wurde am 14. Mai 1948 gegründet, seine Hauptstadt ist Jerusalem, die Knesset hat 120 Abgeordnete. Zum Unabhängigkeitstag 2026 hatte Israel rund 10,244 Millionen Einwohner.Mehr lesen und dessen Unterstützer nicht auf den Nahen Osten. Nach den gerichtlichen Erkenntnissen nutzte es ein Agentennetzwerk, um Menschen in Deutschland ausspähen und mögliche Anschläge vorbereiten zu lassen.

Jüdisches Leben im Visier eines ausländischen Regimes

Besonders schwer wiegt die Auswahl der Ziele. Josef Schuster repräsentiert die jüdischen Gemeinden Deutschlands. Volker Beck setzt sich als Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft öffentlich für die Beziehungen zwischen Deutschland und Israel ein.

Die Vorbereitung von Anschlägen auf beide Männer zeigt, dass nicht nur staatliche Einrichtungen oder militärische Ziele im Mittelpunkt der iranischen Aktivitäten standen. Es ging um Menschen, die jüdisches Leben repräsentieren oder sich öffentlich für Israel einsetzen.

Hinzu kommen die ausgespähten jüdischen Geschäfte. Ein Anschlag auf einen koscheren Lebensmittelhandel hätte Menschen wegen einer Einrichtung treffen können, die mit jüdischem Alltagsleben verbunden ist.

Darin liegt die besondere Gefahr dieser Operationen. Das iranische Regime hat wiederholt die Vernichtung Israels propagiert. Der Hamburger Prozess zeigt nun, dass die Bedrohung jüdischen Lebens durch Akteure aus seinem Sicherheitsapparat auch Deutschland unmittelbar betrifft.

Die Bundesregierung erklärte am Montag, sie werde nicht zulassen, dass Iran die freiheitliche Gesellschaft bedrohe. Das Auswärtige Amt verwies außerdem auf die Bemühungen um die Aufnahme der iranischen Revolutionsgarden in die EU-Terrorliste.

Außenminister Johann Wadephul hatte bereits nach dem Urteil vor iranischen Angriffen auf europäische Staaten gewarnt. Europa befinde sich im Fadenkreuz Teherans.

Der diplomatische Protest ist ein deutliches Signal. Allerdings stellt sich nach einem derart schwerwiegenden Urteil auch die Frage, welche weiteren Konsequenzen Deutschland gegenüber iranischen Geheimdienstaktivitäten ziehen wird.

Das Gericht hat die strafrechtliche Verantwortung der beiden Angeklagten festgestellt. Die politischen Verantwortlichen für die erteilten Aufträge befinden sich hingegen nicht vor einem deutschen Gericht.

Iran hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Der Widerspruch aus Teheran ändert jedoch nichts an den gerichtlichen Feststellungen zu den Aktivitäten seiner Agenten.

Der Fall zeigt, dass der Schutz jüdischer Menschen in Deutschland nicht allein eine Aufgabe der Bekämpfung einheimischer Rechtsextremisten oder islamistischer Terroristen ist. Auch ausländische Nachrichtendienste können jüdische Einrichtungen und proisraelische Persönlichkeiten gezielt angreifen lassen.

Für die Sicherheitsbehörden bedeutet das eine dauerhafte Herausforderung. Gefährdete Personen müssen geschützt, ausländische Agentennetze frühzeitig erkannt und Anschlagsvorbereitungen konsequent verfolgt werden.

Die Einbestellung des iranischen Botschafters ist deshalb eine Reaktion auf weit mehr als einen gewöhnlichen Spionagefall. Ein deutsches Gericht hat festgestellt, dass im Auftrag eines ausländischen Regimes tödliche Gewalt gegen jüdische und proisraelische Repräsentanten vorbereitet wurde.

Deutschland hat erklärt, solche Angriffe nicht zu dulden. Nach diesem Urteil wird sich die Bundesregierung daran messen lassen müssen, wie konsequent sie gegen die Strukturen vorgeht, von denen diese Bedrohung ausgeht.



Autor: Redaktion

Artikel veröffentlicht am: Montag, 19. Oktober 2026

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