675.000 Euro trotz Warnzeichen: Berlin hält an Islamic Relief fest
Der Verfassungsschutz sieht weiterhin personelle Verflechtungen von Islamic Relief Deutschland zur Muslimbruderschaft. Trotzdem fließen Berliner Steuergelder in ein Seelsorgeprojekt des Vereins. Die entscheidende Frage lautet längst nicht mehr, ob der Senat von den Vorwürfen wusste.

Bildnachweis: Leonhard Lenz
Eigentlich müsste die Sache unkompliziert sein. Berlin braucht muslimische Seelsorge. Menschen geraten in Krisen, verlieren Angehörige, erleben Gewalt, Einsamkeit oder Verzweiflung und suchen jemanden, mit dem sie sprechen können. Dass eine Millionenstadt ein solches Angebot unterstützt, ist weder ungewöhnlich noch kritikwürdig.
Erklärungsbedürftig wird es an einer anderen Stelle: Warum hält das Land Berlin ausgerechnet an einem Projekt fest, dessen alleiniger Träger Islamic Relief Deutschland ist, obwohl seit Jahren Erkenntnisse über personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft bekannt sind?
Von 2022 bis 2026 stellte Berlin für das „Muslimische SeelsorgeTelefon“, kurz MuTeS, insgesamt 675.000 Euro bereit. Jährlich waren grundsätzlich 135.000 Euro vorgesehen. Nach Angaben des Berliner Senats wurden 2024 die vollen 135.000 Euro ausgezahlt, 2025 waren es 131.562,06 Euro. Für 2026 wurden erneut 135.000 Euro bewilligt.
Islamic Relief Deutschland bezeichnet sich selbst als alleinigen Träger des Angebots. MuTeS existiert seit 2009 und ist rund um die Uhr erreichbar. Ehrenamtliche führen dort Gespräche mit Menschen in schwierigen Lebenslagen. Dass diese Arbeit für Anrufer wichtig sein kann, muss niemand bestreiten.
Aber gute Arbeit in einem Projekt beantwortet nicht automatisch alle Fragen über dessen Träger.
Und genau diese Fragen existieren bei Islamic Relief Deutschland schon sehr lange.
Bereits 2020 erklärte die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, dass nach ihrer Kenntnis sowohl Islamic Relief Worldwide als auch Islamic Relief Deutschland über „signifikante personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft oder ihr nahestehenden Organisationen“ verfügten. Das ist keine Bewertung eines politischen Kommentators und keine Behauptung eines privaten Islamismuskritikers, sondern eine offizielle Auskunft der Bundesregierung.
Auch heute ist die Angelegenheit offenbar nicht erledigt. In einem Bericht der Jüdischen Allgemeinen vom 26. Mai 2026 heißt es, das Bundesamt für Verfassungsschutz habe auf eine aktuelle Anfrage mitgeteilt, dass nach wie vor signifikante personelle Verflechtungen zwischen Islamic Relief Deutschland und der Muslimbruderschaft bestehen.
Das ist die korrekte Formulierung. Wann genau diese Anfrage gestellt wurde, geht aus dem Bericht nicht hervor. Entscheidend ist jedoch die Aussage selbst: Nach Darstellung der Jüdischen Allgemeinen hält das Bundesamt für Verfassungsschutz an dieser Einschätzung weiterhin fest.
Islamic Relief Deutschland weist eine Verbindung zur Muslimbruderschaft zurück. Die Organisation erklärt, keine Kontakte zu ihr zu pflegen, weder Teil noch Unterstützer der Muslimbruderschaft zu sein und in den vergangenen Jahren einen umfangreichen Reformprozess durchgeführt zu haben. Auch diese Position gehört zu einer vollständigen Darstellung.
Nur verschwindet damit das Problem für den Berliner Senat nicht.
Denn die Verantwortlichen können sich nicht darauf berufen, sie hätten von all dem nichts gewusst. Der Senat hat die bekannten Erkenntnisse selbst zum Anlass genommen, Islamic Relief und das Projekt zu prüfen. Laut einer parlamentarischen Antwort wurden dabei Stellungnahmen des Vereins, Einschätzungen des Berliner Verfassungsschutzes, interbehördliche Gespräche, Fachleute, Informationen aus der Zivilgesellschaft und öffentlich zugängliche Quellen berücksichtigt. Islamic Relief wurde demnach 2022 und erneut 2024 angehört.
Berlin hat also hingesehen.
Und anschließend weitergezahlt.
Genau das macht die Angelegenheit politisch so interessant.
Nicht das Projekt allein erhält Geld, sondern ein Projekt unter einem konkreten Träger
Die zuständige Senatsverwaltung versucht einen bemerkenswerten Unterschied zu ziehen. Eine generelle Zusammenarbeit mit Islamic Relief Deutschland finde nicht statt, heißt es. Gefördert werde lediglich das Projekt „Muslimisches SeelsorgeTelefon“.
Formal mag diese Unterscheidung verständlich sein. Politisch überzeugt sie kaum.
MuTeS schwebt schließlich nicht frei über Berlin. Islamic Relief selbst bezeichnet sich als alleinigen Träger des Projekts. Der Verein organisiert das Angebot, stellt seine institutionelle Struktur zur Verfügung und erhält für dieses konkrete Vorhaben öffentliche Mittel.
Natürlich kann ein Staat ein einzelnes Projekt einer Organisation unterstützen, ohne jede andere Tätigkeit dieser Organisation gutzuheißen. Daraus folgt aber nicht, dass die Identität des Trägers plötzlich bedeutungslos wird.
Wer Steuergeld vergibt, entscheidet immer über zwei Dinge: über den Zweck und über den Empfänger.
Gerade bei Seelsorge sollte dieser zweite Punkt besonders wichtig sein. Menschen wenden sich in Momenten großer Verletzlichkeit an solche Angebote. Es geht um Trauer, Depressionen, familiäre Konflikte, Einsamkeit, Gewalt und manchmal um existenzielle Verzweiflung. Seelsorge schafft Vertrauen und eröffnet einen ungewöhnlich persönlichen Zugang zu Menschen.
Dass der Staat bei einem solchen Angebot besonders hohe Anforderungen an einen Träger stellt, wäre deshalb eigentlich selbstverständlich.
Hinzu kommt die Vorgeschichte auf Bundesebene. Der Bundesrechnungshof kritisierte die frühere Förderung von Islamic Relief Deutschland durch das Auswärtige Amt deutlich. Nach Berichten von Jüdischer Allgemeiner, Welt am Sonntag und Report Mainz konnten die Prüfer nicht nachvollziehen, auf welcher Grundlage das Ministerium zu der Einschätzung gelangt war, Islamic Relief verfüge als humanitäre Nichtregierungsorganisation über einen guten Ruf.
In den bekannt gewordenen Prüfberichten wurde dem Auswärtigen Amt vorgehalten, notwendige Konsequenzen aus vorhandenen Erkenntnissen nicht ausreichend gezogen zu haben. Der Bundesrechnungshof empfahl, die Förderung von Islamic Relief Deutschland einzustellen. In einem weiteren Prüfbericht wurde die damalige Förderpraxis sogar mit dem drastischen Bild beschrieben, das Ministerium habe weitgehend „im Blindflug“ gehandelt.
Berlin verweist darauf, dass ihm die entsprechenden Berichte des Bundesrechnungshofs nicht rechtzeitig vorgelegen hätten, bevor die Förderung für 2026 bewilligt wurde.
Das mag die zeitliche Abfolge erklären.
Die grundsätzliche Frage beantwortet es nicht.
Die Erkenntnisse über personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft waren schließlich nicht erst 2026 bekannt. Die Bundesregierung hatte sie bereits Jahre zuvor öffentlich bestätigt. Und der Berliner Senat kannte die Problematik so gut, dass er selbst eine Eignungsprüfung durchführte.
Die Frage lautet deshalb nicht: Warum hat Berlin einen Bericht zu spät gelesen?
Sie lautet: Warum kommt Berlin trotz dieser seit Jahren bekannten Vorgeschichte immer wieder zu dem Ergebnis, dass die Förderung unter dem Dach von Islamic Relief vertretbar ist?
Genau das verlangt nach einer nachvollziehbaren Antwort.
Ein liberales Angebot bekam kein Geld
Besonders pikant wird die Geschichte durch eine weitere Information aus der Jüdischen Allgemeinen. Die Rechtsanwältin und Islamismuskritikerin Seyran Ateş berichtet, dass auch die von ihr mitbegründete liberale Ibn-Rushd-Goethe-Moschee ein Konzept für muslimische Seelsorge entwickelt und dafür eine Förderung beantragt habe.
Der Antrag sei abgelehnt worden.
Daraus lässt sich ohne Kenntnis der vollständigen Förderunterlagen nicht ableiten, Berlin habe bewusst Islamic Relief gegenüber einem liberalen muslimischen Projekt bevorzugt. Unterschiedliche Anträge können aus unterschiedlichsten sachlichen Gründen verschieden entschieden werden.
Aber die Frage drängt sich trotzdem auf: Wenn Berlin muslimische Seelsorge fördern möchte und gleichzeitig seit Jahren über die Kontroverse um Islamic Relief informiert ist, warum gelang es offenbar nicht, ein Modell mit einem weniger belasteten Träger aufzubauen?
Güner Balcı, Integrationsbeauftragte des Berliner Bezirks Neukölln, bezeichnet die weitere Förderung gegenüber der Jüdischen Allgemeinen als einen „Skandal mit Ansage“. Seyran Ateş hält sie für politisch nicht nachvollziehbar und dringend erklärungsbedürftig. Auch der Monitoring-Verein democ fordert eine nachvollziehbare Begründung und Überprüfung der Berliner Entscheidung.
Diese Kritik lässt sich nicht mit dem Hinweis erledigen, MuTeS leiste gute Seelsorge.
Denn genau das behauptet niemand ernsthaft als Gegenargument.
Es können gleichzeitig zwei Dinge wahr sein: Ehrenamtliche Mitarbeiter eines Seelsorgetelefons können Menschen in schweren Stunden helfen. Und der Staat kann trotzdem verpflichtet sein, sehr genau zu prüfen, welcher institutionelle Träger für dieses Angebot öffentliche Gelder erhält.
Das eine hebt das andere nicht auf.
Bei Islamic Relief geht es inzwischen auch nicht mehr um einen einzelnen Zeitungsbericht oder einen alten Verdacht, der irgendwann einmal ausgesprochen wurde. Die Bundesregierung bestätigte personelle Verbindungen zur Muslimbruderschaft bereits offiziell. Der Bundesrechnungshof nahm die frühere Bundesförderung auseinander. Und nach einem Bericht der Jüdischen Allgemeinen hält auch das Bundesamt für Verfassungsschutz 2026 an seiner Einschätzung zu signifikanten personellen Verflechtungen fest.
Islamic Relief widerspricht diesen Vorwürfen.
Das ist sein gutes Recht.
Aber der Berliner Senat verwaltet kein privates Vermögen. Er verteilt öffentliche Mittel. Deshalb reicht es nicht, intern zu prüfen und anschließend mitzuteilen, man sehe kein Problem.
675.000 Euro in fünf Jahren sind auch kein symbolischer Zuschuss.
Es ist Geld der Berliner Steuerzahler.
Wer dieses Geld trotz einer solchen Vorgeschichte weiterhin an ein Projekt unter dem alleinigen Dach von Islamic Relief Deutschland vergibt, muss den Bürgern überzeugend erklären können, warum alle bekannten Erkenntnisse am Ende trotzdem nicht gegen die Förderung sprechen.
Und vielleicht ist genau das das Ärgerlichste an diesem Fall: Nicht, dass Berlin überhaupt muslimische Seelsorge finanziert. Das sollte eine pluralistische Stadt problemlos tun können.
Sondern dass der Eindruck entsteht, es gebe bei der Wahl des Trägers trotz jahrelanger Warnzeichen keine bessere Lösung.
Berlin sollte eine haben.
Autor: Redaktion
Artikel veröffentlicht am: Donnerstag, 20. August 2026