Cornell unter Druck: Klägerin im Vergewaltigungsfall soll bedroht worden sein
Eine frühere Cornell-Studentin wirft sieben damaligen Mitgliedern einer Studentenverbindung schwere sexuelle Gewalt vor. Nun erklärt ihr Anwalt, sie werde bedroht und zur Rücknahme ihrer Klage gedrängt. Gleichzeitig übernimmt New Yorks Generalstaatsanwältin die strafrechtlichen Ermittlungen.

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Der Fall um mutmaßliche sexuelle Gewalt an der renommierten Cornell University entwickelt sich immer stärker zu einer Belastungsprobe für Universität, Polizei und Justiz im US-Bundesstaat New York. Eine ehemalige Studentin, die in den Gerichtsunterlagen unter dem Pseudonym „Jane Doe“ geführt wird, behauptet, im Oktober 2024 im Haus der Studentenverbindung Chi Phi unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen von mehreren Studenten sexuell missbraucht und vergewaltigt worden zu sein. Sie verklagt sieben damalige Mitglieder der Verbindung, Cornell University, verschiedene Organisationen aus dem Umfeld der Studentenverbindungen sowie weitere Beteiligte. Die Vorwürfe sind bislang nicht strafrechtlich bewiesen, gegen die beschuldigten Männer wurde zunächst keine Anklage erhoben. Gerade dieser Umstand steht inzwischen jedoch selbst im Zentrum einer Untersuchung.
Nun kommt ein neuer Vorwurf hinzu. Thomas Giuffra, der Anwalt der Klägerin, erklärte am Sonntag, seine Mandantin habe mehrfach Drohungen erhalten. Personen hätten versucht, sie einzuschüchtern und dazu zu bewegen, die im September eingereichte Zivilklage zurückzunehmen. Auch Giuffra selbst will bedroht worden sein. Wer hinter diesen Drohungen stehen soll, welche Form sie genau hatten und ob Ermittlungsbehörden bereits Verantwortliche identifiziert haben, wurde zunächst nicht öffentlich bekannt. Die Angaben stammen deshalb bislang vom Anwalt der Frau und müssen auch so behandelt werden. Sollten sie sich bestätigen, würde aus dem ohnehin schweren Fall zusätzlich der Verdacht entstehen, dass eine Klägerin während eines laufenden Verfahrens zum Schweigen gebracht werden soll.
Warum der Fall erst zwei Jahre später eskaliert
Die heute öffentlich geführte Debatte beginnt mit einer Nacht vom 19. auf den 20. Oktober 2024. Die damals 20 Jahre alte Studentin hatte nach den inzwischen veröffentlichten Unterlagen zunächst Alkohol konsumiert und später das Haus von Chi Phi auf dem Cornell-Campus in Ithaca besucht. In ihrer Zivilklage behauptet sie, dort zum Konsum einer als Ketamin bezeichneten Substanz gedrängt worden und schließlich so stark beeinträchtigt gewesen zu sein, dass sie nicht mehr wirksam entscheiden oder zustimmen konnte. Anschließend sollen mehrere Männer sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Die Klage beschreibt einen Zeitraum von mehreren Stunden.
Rund drei Wochen später wandte sich die Studentin an die Cornell University Police. Genau hier beginnt einer der wichtigsten Streitpunkte des Falls. CBS News erhielt später Abschriften ihrer damaligen Befragungen. Daraus geht hervor, dass die junge Frau zwischen verschiedenen Phasen der Nacht unterschied. Zu anfänglichen sexuellen Kontakten äußerte sie sich deutlich weniger eindeutig, hinsichtlich späterer Vorgänge sagte sie dem Ermittler dagegen ausdrücklich, sie könne mit vollständiger Sicherheit sagen, vergewaltigt worden zu sein. Sie schilderte außerdem, sie sei extrem berauscht gewesen, habe sich nicht mehr entscheidungsfähig gefühlt und habe weitere sexuelle Kontakte nicht gewollt.
Diese Aussagen sind deshalb von besonderer Bedeutung, weil der damalige Bezirksstaatsanwalt von Tompkins County, Matthew Van Houten, den Fall 2024 nicht strafrechtlich verfolgte. Er erklärte später, die ihm übermittelte schriftliche Erklärung der Studentin habe den Konsum von Drogen und sexuelle Handlungen als freiwillig, bewusst und einvernehmlich dargestellt. Die wesentlich deutlichere Aussage aus dem vollständigen Polizeigespräch, wonach sie sich sicher gewesen sei, vergewaltigt worden zu sein, habe ihm nach eigener Darstellung nicht vorgelegen. Cornell wiederum erklärte, die Campuspolizei habe der Staatsanwaltschaft die unterschriebene Erklärung der Frau und einen Screenshot aus einer Snapchat-Unterhaltung übermittelt. Damit stellt sich inzwischen nicht nur die Frage, was in jener Nacht tatsächlich geschah, sondern auch, welche Informationen wann bei welcher Behörde vorlagen und warum Teile der ursprünglichen Befragung offenbar nicht in die Entscheidungsgrundlage der Staatsanwaltschaft gelangten.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielten Nachrichten aus dem Umfeld der Studentenverbindung. CBS veröffentlichte unter anderem einen angeblich zwei Tage nach der Nacht geführten Nachrichtenaustausch zwischen der Frau und einem der später Beschuldigten. Der Mann entschuldigte sich darin dem Bericht zufolge für den Verlauf des Abends und schrieb, er und ein weiterer Beteiligter seien selbst zu betrunken gewesen, um die Situation rechtzeitig zu beenden. Die Frau schrieb ihrerseits, ihre Erinnerung sei ebenfalls stark getrübt gewesen und formulierte damals auch, die sexuellen Vorgänge seien nicht illegal gewesen. Ihr Anwalt argumentiert, solche Nachrichten müssten im Zusammenhang mit Schock, Erinnerungslücken und dem Versuch gesehen werden, zunächst zu verstehen, was geschehen sei. Für die strafrechtliche Untersuchung sind gerade solche widersprüchlich wirkenden Aussagen entscheidend. Sie dürfen weder unterschlagen noch isoliert als endgültiger Beweis für Zustimmung oder Nichtzustimmung behandelt werden.
Cornell selbst führte unabhängig von der Strafjustiz ein internes Verfahren durch. Universitätspräsident Michael Kotlikoff erklärte inzwischen, zwei der Beschuldigten seien von der Universität ausgeschlossen worden, zwei weitere für mindestens zwei Semester suspendiert worden. Einer hatte Cornell bereits abgeschlossen, bevor eine Sanktion ausgesprochen werden konnte, zwei weitere wurden im universitären Verfahren nicht für sexuelles Fehlverhalten verantwortlich befunden. Die Chi-Phi-Verbindung wurde geschlossen und bleibt vom Campus ausgeschlossen. Universitäre Disziplinarverfahren folgen allerdings anderen Beweisregeln als Strafverfahren und beantworten deshalb nicht automatisch die Frage nach strafrechtlicher Schuld.
New York entzieht dem örtlichen Staatsanwalt den Fall
Nachdem die Frau am 14. September 2026 ihre Zivilklage eingereicht hatte und neue Unterlagen öffentlich geworden waren, nahm der Fall eine völlig neue Dynamik an. Van Houten kündigte zunächst an, die strafrechtlichen Ermittlungen wieder aufzunehmen und das Material einer Grand Jury vorzulegen. Wenige Tage später griff jedoch New Yorks Gouverneurin Kathy Hochul ein. Sie erklärte, die neu veröffentlichten Informationen hätten erhebliche Zweifel an der ursprünglichen Untersuchung der Cornell-Polizei und an der Entscheidung der örtlichen Staatsanwaltschaft ausgelöst. Ihr Vertrauen in die Fähigkeit des Bezirksstaatsanwalts, das Verfahren weiterhin unabhängig und wirksam zu führen, sei erschüttert.
Hochul übertrug den Fall deshalb per Executive Order an New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James. Ihr Büro soll die Vorwürfe neu untersuchen und kann, falls die Beweislage dies rechtfertigt, strafrechtliche Anklagen verfolgen und Beweise einer Grand Jury vorlegen. James erklärte nach ihrer Ernennung zur Sonderermittlerin, die Untersuchung werde sich an Fakten und Recht orientieren. Damit beginnt der strafrechtliche Teil des Falls praktisch noch einmal unter neuer Verantwortung.
Cornell steht gleichzeitig selbst unter Untersuchung. Hochul verlangte eine unabhängige Überprüfung der Reaktion der Universität, Cornell erklärte sich dazu bereit. Der Vorstand soll eine externe Kanzlei mit der Untersuchung beauftragen. Präsident Kotlikoff kündigte darüber hinaus eine grundsätzliche Überprüfung der Rolle von Studentenverbindungen und Schwesternschaften auf dem Campus an. Solche Organisationen könnten Gemeinschaft, Freundschaft und Unterstützung bieten, erklärte er. Mitgliedschaft in einer Gruppe dürfe aber niemals individuelle Verantwortung vermindern.
Der Druck auf Cornell ist auch deshalb erheblich, weil inzwischen weitere Details über das Umfeld des Verbindungshauses bekannt wurden. Nach Recherchen der Studentenzeitung Cornell Daily Sun verzeichnet das Polizeiprotokoll bereits rund 22 Stunden vor dem Zeitraum des mutmaßlichen Übergriffs eine drogenbezogene Festnahme im selben Chi-Phi-Haus. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit den später erhobenen Vergewaltigungsvorwürfen ist damit nicht belegt. Für die laufende Untersuchung stellt sich aber zwangsläufig die Frage, welche Probleme der Universität rund um das Haus bekannt waren und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden.
Bei einem Fall dieser Tragweite ist Zurückhaltung notwendig. Die sieben Männer sind Beschuldigte in einem Zivilverfahren, nicht rechtskräftig verurteilte Täter. Einige Beteiligte bestreiten Fehlverhalten. Gleichzeitig dürfen die Widersprüche der frühen Aktenlage nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Frau bereits 2024 gegenüber einem Polizeiermittler eine sehr deutliche Vergewaltigungsaussage gemacht haben soll und Cornell selbst nach seinem internen Verfahren erhebliche Sanktionen gegen mehrere Beteiligte verhängte. Genau diese Kombination erklärt, warum die ursprüngliche Entscheidung, niemanden anzuklagen, heute neu untersucht wird.
Die neuesten Drohvorwürfe verschärfen den Fall noch einmal. Ob sie strafrechtlich relevant sind und von wem sie ausgehen, müssen Ermittler klären. Fest steht bislang nur, dass der Anwalt der Klägerin öffentlich von mehrfachen Einschüchterungsversuchen berichtet und erklärt, auch selbst bedroht worden zu sein. In einem Verfahren, in dem bereits der Umgang mit der ersten Anzeige erhebliche Fragen aufwirft, wäre jeder Versuch, eine Klägerin durch Angst zur Rücknahme ihrer Klage zu bewegen, ein weiterer schwerwiegender Vorgang.
Der Fall muss deshalb weder politisch entschieden noch durch öffentliche Empörung vorweggenommen werden. Die Aufgabe der neuen Sonderermittlerin ist einfacher zu formulieren und schwieriger umzusetzen: sämtliche ursprünglichen Aussagen, vollständigen Befragungsprotokolle, Nachrichten, universitären Ermittlungsakten und Zeugenaussagen zusammenzuführen und anschließend zu prüfen, ob sich Straftaten beweisen lassen.
Zwei Jahre nach jener Nacht ist genau diese vollständige Untersuchung überfällig.
Autor: Redaktion
Artikel veröffentlicht am: Freitag, 9. Oktober 2026