London zögert beim Verbot der Revolutionsgarden, Sicherheitsexperten schlagen Alarm


Während mehrere Staaten die iranischen Revolutionsgarden längst als Terrororganisation einstufen, zögert Großbritannien noch immer. Sicherheitsexperten warnen: Die Entscheidung hat konkrete Folgen für die nationale Sicherheit, denn iranische Netzwerke operieren bereits seit Jahren auf britischem Boden.

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Großbritannien steht unter wachsendem Druck, die iranischen Revolutionsgarden offiziell als Terrororganisation einzustufen. Während Länder wie die USA, Kanada oder Schweden diesen Schritt bereits gegangen sind, zögert die Regierung in London weiterhin. Sicherheitsexperten warnen inzwischen offen, dass diese Zurückhaltung die nationale Sicherheit des Vereinigten Königreichs gefährden könnte.

Die Revolutionsgarden, im Iran als „Islamic Revolutionary Guard Corps“ bekannt, sind keine gewöhnliche militärische Einheit. Sie bilden das ideologische und militärische Machtzentrum der Islamischen Republik. Neben klassischen Streitkräften verfügen sie über eigene Geheimdienststrukturen, wirtschaftliche Netzwerke und eine internationale Infrastruktur bewaffneter Stellvertreter.

Trotz dieser Rolle hat die britische Regierung bisher darauf verzichtet, die Organisation vollständig zu verbieten. Stattdessen beschränkt sich London bislang auf Sanktionen gegen einzelne Personen oder Teilstrukturen.

Der zuständige Wirtschaftsminister Peter Kyle erklärte im Januar, eine Einstufung der Revolutionsgarden als Terrororganisation sei rechtlich problematisch. Ein unabhängiger Gutachter habe empfohlen, solche Maßnahmen normalerweise nur gegen nichtstaatliche Gruppen anzuwenden. Deshalb halte die Regierung Sanktionen derzeit für das geeignete Instrument.

Diese juristische Argumentation überzeugt viele Sicherheitsexperten jedoch nicht.

Barak Seener, Analyst am Londoner Henry Jackson Society, spricht von einer gefährlichen Verzögerung. Wenn Großbritannien die Revolutionsgarden erst verbiete, nachdem das iranische Regime möglicherweise bereits zusammengebrochen sei, hätte das Verbot kaum noch praktische Bedeutung.

Seener kritisiert außerdem, dass Großbritannien in der Sicherheitspolitik zunehmend hinter seine Verbündeten zurückfalle. Während die Vereinigten Staaten und mehrere europäische Staaten ihre Maßnahmen gegen iranische Netzwerke verschärfen, agiere London deutlich vorsichtiger.

Dabei existieren konkrete Sicherheitsprobleme im eigenen Land.

Der britische Inlandsgeheimdienst MI5 gab bereits im Jahr 2025 bekannt, mehr als zwanzig potenziell tödliche Operationen iranischer Netzwerke auf britischem Boden verhindert zu haben. Dazu gehörten Überwachungsaktionen, Einschüchterungskampagnen gegen Regimekritiker und mutmaßliche Mordpläne.

Besonders aufsehenerregend war ein Fall aus dem Jahr 2024. Damals sollen iranische Akteure versucht haben, zwei Journalisten des oppositionellen Senders Iran International zu ermorden. Der Sender berichtet regelmäßig kritisch über das iranische Regime und sendet aus dem Ausland in den Iran.

Solche Vorfälle zeigen, dass die Aktivitäten der Revolutionsgarden längst nicht nur ein Problem des Nahen Ostens sind.

Nach Einschätzung vieler Analysten nutzen iranische Netzwerke in Europa häufig kriminelle Strukturen. Organisierte Banden übernehmen Überwachungsaufträge, Einschüchterungsaktionen oder logistische Aufgaben. Dadurch wird es für Sicherheitsbehörden schwieriger, direkte staatliche Verantwortlichkeiten nachzuweisen.

Genau hier sehen Experten einen wichtigen Grund für ein offizielles Verbot.

Wenn die Revolutionsgarden als Terrororganisation eingestuft würden, könnten britische Behörden wesentlich konsequenter gegen Unterstützerstrukturen vorgehen. Finanzielle Netzwerke, Propagandaorganisationen oder politische Frontgruppen könnten leichter strafrechtlich verfolgt werden.

Zudem hätte ein solches Verbot weitreichende Folgen für das internationale Netzwerk des Iran.

Die Revolutionsgarden koordinieren zahlreiche Milizen im Nahen Osten. Dazu zählen unter anderem die Hisbollah im Libanon, die Huthi im Jemen sowie verschiedene Milizen im Irak und in Syrien. Viele dieser Gruppen stehen bereits auf internationalen Terrorlisten.

Eine Einstufung der Revolutionsgarden würde es britischen Behörden erleichtern, auch gegen indirekte Unterstützungsstrukturen dieser Organisationen vorzugehen.

In der britischen Politik gibt es dennoch Bedenken.

Einige Regierungsvertreter befürchten, dass ein vollständiges Verbot diplomatische Kontakte mit Teheran erschweren könnte. Solche Kontakte gelten als wichtig, um Krisen zu entschärfen oder Verhandlungen über das iranische Atomprogramm zu ermöglichen.

Kritiker halten dieses Argument jedoch für wenig überzeugend. Ihrer Ansicht nach zeigt die Vergangenheit, dass iranische Sicherheitsstrukturen ihre Aktivitäten im Ausland unabhängig von diplomatischen Beziehungen fortsetzen.

Die aktuelle Diskussion in London findet zudem vor einem angespannten internationalen Hintergrund statt. Der militärische Konflikt zwischen Israel, den Vereinigten Staaten und dem Iran hat die Aufmerksamkeit erneut auf die Rolle der Revolutionsgarden gelenkt.

Viele Analysten gehen davon aus, dass die Organisation eine zentrale Rolle in der militärischen Strategie Teherans spielt. Sie steuert nicht nur militärische Programme im eigenen Land, sondern koordiniert auch regionale Milizen und Einflussnetzwerke.

Für Großbritannien stellt sich deshalb eine grundlegende Frage: Soll das Land weiterhin auf begrenzte Sanktionen setzen oder seine Gesetzgebung anpassen, um stärker gegen staatlich organisierte Terrorstrukturen vorzugehen?

Die Entscheidung ist mehr als eine juristische Detailfrage. Sie betrifft die Frage, wie westliche Demokratien auf ein System reagieren, das militärische Macht, Geheimdienstoperationen und ideologische Netzwerke miteinander verbindet.

Sicherheitsexperten in London formulieren ihre Warnung inzwischen deutlich. Wenn Großbritannien erst reagiert, wenn andere Staaten längst gehandelt haben, könnte der politische Preis hoch sein.

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Autor: Redaktion
Bild Quelle: By Reinhold Möller, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=116392363

Artikel veröffentlicht am: Freitag, 6. März 2026

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