Hitler verherrlicht, jüdisches Paar bedroht nur Bewährung in Frankreich
Ein Ire bedrohte jüdische Touristen in einem französischen Supermarkt mit dem Tod und bedauerte, dass Hitler die Judenvernichtung nicht vollendet hatte. Jetzt ist der 60-Jährige verurteilt. Doch die Strafe sorgt bei jüdischen Organisationen für Empörung: Ins Gefängnis muss der Mann nicht.

Bildnachweis: Pixabay
Ein französisches Gericht hat den 60 Jahre alten Iren Patrick O’Brien wegen antisemitischAntisemitismus: Judenhass in alten und neuen FormenAntisemitismus bezeichnet Judenhass und Feindschaft gegen Juden. Er reicht von Vorurteilen und Verschwörungserzählungen bis zu Ausgrenzung, Bedrohung und Gewalt.Mehr lesen motivierter Morddrohungen und der Billigung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen. Der Mann hatte im August in einem Supermarkt nahe Avignon ein jüdisches Ehepaar aus Australien bedroht und sich dabei offen auf Adolf Hitler bezogen. Trotz der Schwere der Tat verhängte das Strafgericht von Avignon lediglich sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Das Urteil wurde bereits am 23. Oktober verkündet. Die französischen und internationalen Medien berichteten in den vergangenen Tagen ausführlicher über die Entscheidung und die Kritik jüdischer Organisationen. Die Staatsanwaltschaft hatte zusätzlich beantragt, O’Brien für drei Jahre aus Frankreich auszuweisen beziehungsweise ihm den Aufenthalt zu untersagen. Das Gericht folgte diesem Antrag nicht.
Außerdem muss der Verurteilte jedem der beiden Opfer 500 Euro Schadenersatz zahlen. Die jüdischen Organisationen C.H.A.R. und B’nai B’rith, die sich als Zivilparteien an dem Strafverfahren beteiligt hatten, erhalten jeweils 300 Euro Schadenersatz. Nach Angaben der französischen Organisation C.H.A.R. wurden darüber hinaus Erstattungen von Verfahrenskosten zugesprochen.
haOlam.de hatte bereits am 28. August über die Festnahme des damals Verdächtigen berichtet. Der Fall hatte international Entsetzen ausgelöst, nachdem ein Video der antisemitischen Bedrohung in sozialen Netzwerken verbreitet worden war. Die Verurteilung bestätigt nun, dass es sich nicht lediglich um einen unbewiesenen Vorwurf handelt. Das Gericht erkannte sowohl die antisemitisch motivierten Morddrohungen als auch die strafbare Billigung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit als erwiesen an.
Aus einem Gespräch über Fußball wurde offener Judenhass
Die Tat ereignete sich am 11. August in einem Auchan-Supermarkt in Le Pontet, einer Gemeinde nahe Avignon im Süden Frankreichs. Das australische Ehepaar Sharon und Mark Kuperholz hielt sich als Tourist in Frankreich auf.
Nach den im Verfahren bekannt gewordenen Angaben begann die Begegnung mit O’Brien zunächst freundlich. Gesprächsanlass war ein Trikot der französischen Fußballnationalmannschaft, das der Ehemann trug. Der Ire stellte sich vor, und die Beteiligten unterhielten sich zunächst über Fußball.
Als das Gespräch auf Irlands politische Haltung gegenüber IsraelIsrael: Der jüdische Staat im Herzen des Nahen OstensIsrael ist ein demokratischer Staat im Nahen Osten und der Nationalstaat des jüdischen Volkes. Er wurde am 14. Mai 1948 gegründet, seine Hauptstadt ist Jerusalem, die Knesset hat 120 Abgeordnete. Zum Unabhängigkeitstag 2026 hatte Israel rund 10,244 Millionen Einwohner.Mehr lesen kam und O’Brien erfuhr, dass seine Gesprächspartner jüdisch sind, änderte sich die Situation grundlegend.
Nach den Aussagen der Betroffenen bedauerte er, dass Hitler die Vernichtung der Juden nicht vollendet habe. Außerdem verlangte er sinngemäß die Rückkehr Hitlers. Als die Ehefrau ihr Mobiltelefon hervorholte und die Auseinandersetzung aufzeichnete, bedrohte er sie damit, ihr eine Kugel in den Kopf zu schießen.
Für die betroffene Frau hatte die nationalsozialistische Vernichtungsrhetorik eine besonders persönliche Bedeutung. Ihr Vater hat den HolocaustShoah: Der nationalsozialistische Mord an sechs Millionen JudenShoah ist der hebräische Begriff für die Katastrophe der Vernichtung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Helfer. Rund sechs Millionen Juden wurden ermordet.Mehr lesen überlebt. Mehrere ihrer Angehörigen wurden im VernichtungslagerShoah: Der nationalsozialistische Mord an sechs Millionen JudenShoah ist der hebräische Begriff für die Katastrophe der Vernichtung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Helfer. Rund sechs Millionen Juden wurden ermordet.Mehr lesen AuschwitzShoah: Der nationalsozialistische Mord an sechs Millionen JudenShoah ist der hebräische Begriff für die Katastrophe der Vernichtung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Helfer. Rund sechs Millionen Juden wurden ermordet.Mehr lesen ermordet.
Der Mann, der sie bedrohte, wusste nach den Schilderungen der Betroffenen, dass er Juden gegenüberstand. Trotzdem bezog er sich ausdrücklich auf den nationalsozialistischen Massenmord und kündigte anschließend tödliche Gewalt an.
Die Aufnahme der Auseinandersetzung verbreitete sich international und wurde millionenfach angesehen. Französische Ermittler identifizierten den Mann anhand der Aufnahmen von Überwachungskameras des Supermarktes. Am 26. August wurde O’Brien an seinem Wohnort im Raum Avignon festgenommen.
Die französischen Behörden leiteten ein Strafverfahren ein. Innenminister Laurent Nuñez würdigte damals die Ermittlungsarbeit und bekräftigte, dass Antisemitismus entschlossen bekämpft werden müsse.
Was die Ermittler anschließend auf den elektronischen Geräten des Verdächtigen fanden, verlieh dem Fall zusätzliche Bedeutung.
Nach Angaben der französischen Rechtsanwältin Annie Cohen, die beteiligte Organisationen vertrat, enthielt das Mobiltelefon des Mannes bereits vor der Tat verfasste rassistische Nachrichten. Darin wurden Menschen aus ärmeren Herkunftsländern herabgewürdigt und als unerwünschte Belastung für Europa dargestellt. Weitere Äußerungen richteten sich gegen Araber und Schwarze.
Diese Funde sind für die Bewertung des Falls bedeutsam, weil sie Zweifel an der Darstellung eines einmaligen unkontrollierten Wutausbruchs aufwerfen. Die entdeckten Nachrichten waren nach Darstellung der Anwältin bereits vor der Begegnung im Supermarkt entstanden.
Ob und in welchem Umfang das Gericht diese Nachrichten strafschärfend berücksichtigte, lässt sich aus den veröffentlichten Berichten nicht abschließend feststellen.
Täter bezeichnet sich als Humanist – jüdische Organisationen kritisieren Urteil
Während des Strafverfahrens räumte O’Brien die Äußerungen ein. Er erklärte allerdings, die Situation sei während eines politischen Streits außer Kontrolle geraten. Er habe die Beherrschung verloren und bereue sein Verhalten.
Vor Gericht bezeichnete er sich nach Angaben der Prozessbeteiligten als weltoffenen Menschen, der mit Angehörigen unterschiedlicher Kulturen zusammengearbeitet habe. Außerdem verwies er auf gesundheitliche Probleme und einen unterbrochenen psychiatrischen Behandlungsverlauf.
Nach Darstellung der Organisation C.H.A.R. wurden jedoch keine medizinischen Unterlagen vorgelegt, die eine Einschränkung seiner Schuldfähigkeit nachgewiesen hätten. Auch die Angaben des Verurteilten über seine persönliche Einstellung stehen im Widerspruch zu den rassistischen Nachrichten, die Ermittler auf seinem Telefon fanden.
Die Organisation C.H.A.R., die sich gegen Hass, Antisemitismus und Rassismus engagiert, begrüßte die strafrechtliche Verurteilung grundsätzlich. Zugleich äußerte sie erhebliche Enttäuschung über das Strafmaß.
Aus ihrer Sicht wird die Schwere der Tat nicht ausreichend berücksichtigt. Ein Mann, der gegenüber jüdischen Menschen die Vollendung des Holocaust herbeisehnt und anschließend eine konkrete Morddrohung ausspricht, komme mit einer Bewährungsstrafe davon.
Dabei ist rechtlich zu unterscheiden: Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung bedeutet keinen Freispruch. Der Mann wurde verurteilt und muss bei Verstößen gegen die Bewährungsbedingungen möglicherweise doch mit einem Freiheitsentzug rechnen. Eine unmittelbare Haftstrafe wurde jedoch nicht verhängt.
Gerade diese Entscheidung kritisieren die beteiligten jüdischen Organisationen.
Auch die australische Betroffene Sharon Kuperholz äußerte gegenüber derAustralian Jewish NewsZweifel an der abschreckenden Wirkung des Urteils. Sie begrüßte, dass O’Brien strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde, hält die Sanktionen jedoch für zu milde.
Besonders enttäuschend ist aus Sicht der Nebenkläger, dass das Gericht die beantragte dreijährige Aufenthaltsuntersagung nicht verhängte. Ein solcher Schritt hätte ihrer Auffassung nach ein deutlicheres Signal gesetzt.
Über die genauen Erwägungen der Richter bei der Strafzumessung liegen in den ausgewerteten Berichten keine vollständigen schriftlichen Urteilsgründe vor. Deshalb wäre es nicht gerechtfertigt, dem Gericht ohne weitere Belege eine bewusste Verharmlosung des Antisemitismus zu unterstellen.
Die Kritik an der Höhe der Strafe ist dennoch eine legitime rechtspolitische Auseinandersetzung. Gerade wenn antisemitische Morddrohungen mit einer ausdrücklichen Verherrlichung des Holocaust verbunden werden, stellt sich die Frage, welche abschreckende Wirkung eine Bewährungsstrafe entfalten kann.
Aus Israelkritik wird eine Drohung gegen Juden
Der Fall besitzt auch deshalb eine politische Bedeutung, weil die Auseinandersetzung ursprünglich durch ein Gespräch über Israel und die irische Außenpolitik ausgelöst wurde.
Das australische Ehepaar war nicht als Vertreter der israelischen Regierung unterwegs. Es handelte sich um jüdische Touristen, die während eines gewöhnlichen Einkaufs mit einem fremden Mann ins Gespräch kamen.
Dennoch verwandelte sich die politische Diskussion nach Darstellung der Opfer unmittelbar in antisemitische Vernichtungsrhetorik.
Genau darin liegt eine wichtige Unterscheidung, die in öffentlichen Debatten immer wieder notwendig ist: Kritik an Entscheidungen der israelischen Regierung ist legitim. Wer jüdischen Menschen wegen ihrer Identität den Tod androht oder bedauert, dass der Holocaust nicht vollständig gelungen sei, äußert keine politische Kritik mehr. Er greift Menschen als Juden an.
Der Vorgang erlaubt keine pauschalen Rückschlüsse auf die irische Bevölkerung. Er zeigt jedoch an einem konkreten, inzwischen gerichtlich abgeurteilten Fall, wie antisemitischer Hass unter dem Vorwand einer politischen Auseinandersetzung über Israel auftreten kann.
Besonders erschütternd ist dabei die Erfahrung der betroffenen Frau. Ihre Familie wurde durch die nationalsozialistische Judenvernichtung schwer getroffen. Jahrzehnte später begegnet ihr in einem europäischen Supermarkt ein Mann, der die unvollendete Vernichtung ihrer Familie bedauert und sie selbst mit dem Tod bedroht.
Die strafrechtliche Verurteilung hat den Sachverhalt nun in wesentlichen Punkten geklärt. Offen bleibt die gesellschaftliche Frage, ob die verhängte Sanktion dem Gewicht der Tat gerecht wird.
Frankreichs Justiz hat O’Brien schuldig gesprochen. Jüdische Organisationen und die Betroffene selbst halten die Konsequenzen für unzureichend. Diese Kritik verdient eine ernsthafte Auseinandersetzung, gerade weil der Fall zeigt, wie schnell aus einer vermeintlichen politischen Diskussion eine offen antisemitische Bedrohung werden kann.
Für das Ehepaar dürfte die Verurteilung zumindest die Bestätigung bedeuten, dass die französische Justiz die Drohungen als Straftaten anerkannt hat. Ob die Strafe auch ein ausreichend deutliches Signal gegen antisemitischen Hass setzt, wird weiterhin kontrovers diskutiert.
Autor: Redaktion
Artikel veröffentlicht am: Samstag, 31. Oktober 2026