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Zwei Cousins des Berliner CSD-Terroristen kämpften für den IS


Libanesische Ermittlungsakten zeigen neue Verbindungen ins Dschihadistenmilieu. Abdul Ballout soll seine beiden Cousins gegenüber mutmaßlichen IS-Kadern ausdrücklich als Empfehlung genannt haben.

Zwei Cousins des Berliner CSD-Terroristen kämpften für den IS
Bildnachweis: Symbolbild / KI

Neue Recherchen zum islamistischen Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day führen tief in das familiäre Umfeld des Attentäters Abdul Ballout. Zwei seiner Cousins sollen Mitglieder der Terrororganisation „Islamischer Staat“ gewesen sein. Eine Tante war mit dem international bekannten Dschihadistenprediger Omar Bakri Muhammad verheiratet.

Entscheidend ist jedoch nicht allein die Verwandtschaft. Niemand ist für die Verbrechen seiner Familienmitglieder verantwortlich.

Brisant wird der Vorgang, weil Ballout die beiden Cousins offenbar selbst als Türöffner zur Terrororganisation nutzte. Nach Informationen der „Zeit“ berief er sich bei Kontakten zu mutmaßlichen IS-Mitgliedern ausdrücklich auf ihre Empfehlung, als er Unterstützung für seine geplante Reise nach Syrien suchte. Die Angaben stammen aus libanesischen Ermittlungsakten, die später auch dem Bundesnachrichtendienst übermittelt worden sein sollen.

Zwei Cousins kämpften für den IS

In dem libanesischen Untersuchungsbericht soll Ballout angegeben haben, von zwei Cousins empfohlen worden zu sein. Einer von ihnen, ein Libanese mit dem Kampfnamen Abu Bilal, sei in den Reihen des IS ums Leben gekommen. Der zweite Cousin, Muhammad, soll sich nach den Angaben der Ermittler im Irak in Haft befunden haben.

Damit handelt es sich nicht um eine Verbindung, die Journalisten erst nach dem Anschlag durch die Auswertung eines Stammbaums entdeckt hätten. Ballout soll die angeblichen IS-Kämpfer selbst gegenüber Personen aus dem Terrorumfeld genannt haben, um seine eigene Glaubwürdigkeit zu erhöhen.

Nach den Ermittlungen wollte er über Messengerdienste Hilfe erhalten, um nach Syrien zu gelangen und sich dort dem IS anzuschließen. Die beiden Cousins dienten ihm dabei offenbar als persönliche Referenz.

Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Die bloße Tatsache, mit einem Terroristen verwandt zu sein, besitzt keine strafrechtliche Bedeutung. Wer sich jedoch selbst auf einen Verwandten beruft, um Zugang zu dessen Terrornetzwerk zu erhalten, macht die familiäre Verbindung durch das eigene Handeln sicherheitsrelevant.

Tante mit berüchtigtem Dschihadisten verheiratet

Die beiden Cousins sollen Söhne einer Schwester von Ballouts Vater sein. Diese Tante war dem Bericht zufolge mit Omar Bakri Fustuq verheiratet, der unter dem Namen Omar Bakri Muhammad zu einer der bekanntesten Figuren der internationalen Dschihadistenszene wurde.

Der Prediger lebte lange in Großbritannien und wurde dort als radikaler Islamist bekannt. Er soll junge Männer für extremistische Gruppen angeworben und die Terroristen des 11. September 2001 als die „glorreichen 19“ verherrlicht haben. Nach einer Haftstrafe im Libanon kam er 2023 wieder frei.

Auch diese Verbindung beweist nicht, dass Ballout persönlichen Kontakt zu dem Prediger hatte oder von ihm unmittelbar radikalisiert wurde. Ob sich beide kannten, ist bislang nicht öffentlich belegt.

Das familiäre Umfeld wirft dennoch neue Fragen auf. Ballout wuchs offenbar nicht lediglich mit anonymen islamistischen Videos aus dem Internet auf. In seiner erweiterten Familie gab es mehrere Personen mit unmittelbaren Verbindungen zum internationalen Dschihadismus.

Die Ermittler müssen deshalb klären, ob weitere Kontakte bestanden, ob Nachrichten ausgetauscht wurden und ob Verwandte seinen Weg zum IS unterstützten oder erleichterten.

Foto des getöteten Cousins im WhatsApp-Status

Bereits Ende Oktober 2024 soll Ballout ein Foto seines getöteten Cousins als WhatsApp-Status veröffentlicht haben. Nach der bisherigen Einordnung könnte es sich um eine posthume Ehrung des IS-Kämpfers gehandelt haben. Eine abschließende Bewertung des Beitrags liegt öffentlich jedoch nicht vor.

Ein einzelnes Foto ist kein Beweis für eine Anschlagsabsicht. Im Zusammenhang mit seinen späteren Ausreiseversuchen und den Kontakten zu mutmaßlichen IS-Mitgliedern erhält es aber eine andere Bedeutung.

War der Beitrag deutschen Sicherheitsbehörden bereits damals bekannt?

Wurde geprüft, ob Ballout den getöteten Terroristen als Vorbild betrachtete?

Welche Personen konnten den Status sehen und reagierten darauf?

Gab es anschließend weitere Nachrichten oder Kontakte in das Umfeld des IS?

Und floss diese Veröffentlichung später in die Gefährdungsbewertung ein?

Diese Fragen dürfen nicht mit dem Hinweis abgetan werden, es habe sich lediglich um ein Familienfoto gehandelt. Bei einem Mann, der sich nach Erkenntnissen der Ermittler selbst dem IS anschließen wollte, ist die mögliche Verherrlichung eines getöteten IS-Kämpfers kein unbedeutendes Detail.

Libanesische Akten sollen dem BND vorgelegen haben

Besonders schwer wiegt, dass die libanesischen Ermittlungsunterlagen nach Informationen der „Zeit“ später an den Bundesnachrichtendienst weitergegeben wurden. Darin sollen Ballouts Kontakte zu mutmaßlichen IS-Kadern, sein Wunsch nach einer Reise nach Syrien und seine Berufung auf die beiden Cousins dokumentiert gewesen sein.

Damit stellt sich erneut die Frage, welche deutsche Behörde zu welchem Zeitpunkt über welche Informationen verfügte.

Wann erhielt der BND den Untersuchungsbericht?

Wurde der vollständige Bericht an das Berliner Landeskriminalamt, den Verfassungsschutz, die Generalstaatsanwaltschaft oder das Bundeskriminalamt weitergeleitet?

Waren die familiären IS-Verbindungen Gegenstand der Beratungen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum?

Kannte das Jugendschöffengericht diese Erkenntnisse, als es im Mai über Ballout urteilte und den Haftbefehl aufhob?

Und falls alle zuständigen Stellen informiert waren, wie bewerteten sie die Kombination aus Ausreiseversuchen, IS-Kontakten, terroristischer Verwandtschaft und digitaler Verehrung eines getöteten IS-Kämpfers?

Bislang gibt es öffentlich keine ausreichenden Antworten.

Ballout wollte sich selbst dem IS anschließen

Die neuen Informationen dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Ballout soll bereits 2025 mehrfach versucht haben, sich im Ausland dem bewaffneten Kampf des IS anzuschließen.

Nach Angaben der Berliner Generalstaatsanwaltschaft versuchte er zunächst, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Später reiste er über die Türkei in den Libanon, um von dort nach Syrien zu gelangen. Im Libanon nahm er Kontakt zu Personen auf, die er selbst offenbar für Mitglieder des IS hielt.

Am 24. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen. Ein Militärgericht verurteilte ihn dort unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde er am Flughafen BER erneut festgenommen.

Am 12. Mai 2026 verurteilte ihn das Jugendschöffengericht Tiergarten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und wegen Verstößen gegen das Vereinsgesetz zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Strafe und die Fortdauer der Untersuchungshaft beantragt. Das Gericht hob den Haftbefehl dennoch auf.

Ballout hatte sich im Verfahren überwiegend geständig gezeigt und nach Angaben der Justiz glaubhaft vom IS distanziert. Wenige Wochen später verübte er nach dem bisherigen Ermittlungsstand den islamistischen Terroranschlag auf den Berliner CSD.

Bei dem Angriff am 25. Juli wurde eine Frau getötet. Nach dem inzwischen korrigierten offiziellen Stand wurden 31 weitere Menschen verletzt. Ballout starb am folgenden Tag bei einem Polizeieinsatz, nachdem er die eingesetzten Spezialkräfte nach Angaben der Ermittler mit einer Stichwaffe angegriffen hatte.

Keine Sippenhaft, aber auch keine künstliche Blindheit

Die neuen Erkenntnisse verlangen eine klare Unterscheidung.

Ballout war nicht schuldig, weil seine Cousins für den IS kämpften.

Er war nicht gefährlich, weil seine Tante einen Dschihadisten geheiratet hatte.

Er wurde gefährlich durch seine eigenen Entscheidungen: Er wollte zum IS reisen, kontaktierte mutmaßliche Terroristen, berief sich auf seine Cousins als Empfehlung und veröffentlichte möglicherweise ein ehrendes Bild eines getöteten IS-Kämpfers.

Die familiären Verbindungen sind deshalb kein Ersatz für Beweise. Sie sind ein Teil des Gesamtbildes, das die Sicherheitsbehörden vor dem Anschlag offenbar kannten oder hätten kennen können.

Genau darum geht es.

Haben die Behörden lediglich einzelne Informationen gesammelt, ohne sie zu einem vollständigen Lagebild zusammenzufügen?

Wurde Ballouts behauptete Distanzierung vom IS stärker gewichtet als seine dokumentierten Handlungen?

Wurde sein familiäres Umfeld geprüft oder aus Angst vor dem Vorwurf einer unzulässigen Sippenhaft vollständig ausgeblendet?

Und wie viele weitere Warnzeichen hätte es gebraucht, bevor aus einem bekannten Islamisten eine unmittelbar zu kontrollierende Gefahr wurde?

Die beiden Cousins machten Abdul Ballout nicht zum Terroristen.

Aber seine bewusste Berufung auf diese Cousins zeigt, dass ihre IS-Verbindungen für seinen eigenen Weg in die Terrororganisation eine Rolle gespielt haben könnten.

Das ist keine Spekulation über seine Familie. Es ist eine Frage nach seinen eigenen Handlungen und nach dem Umgang deutscher Behörden mit den Informationen, die dazu bereits vorlagen.

Nach einer Toten und 31 Verletzten müssen diese Fragen beantwortet werden.



Autor: Redaktion

Artikel veröffentlicht am: Dienstag, 28. Juli 2026

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