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CSD-Anschlag: Der Staat kannte ihn, die Deradikalisierung blieb im Prüfstadium


Eine Frau ist tot, Medien melden 25 Verletzte. Der gesuchte Abdul B. galt als radikalisiert und gewaltbereit, doch selbst seine Aufnahme in eine Deradikalisierungsberatung war noch ungeklärt.

CSD-Anschlag: Der Staat kannte ihn, die Deradikalisierung blieb im Prüfstadium
Bildnachweis: Pixabay

Nach dem Anschlag im Umfeld des Berliner Christopher Street Day ist der 21 Jahre alte Abdul B. weiterhin auf der Flucht. Die Polizei durchsucht den Tiergarten, Bahnhöfe und mögliche Aufenthaltsorte. Sie warnt davor, den Gesuchten anzusprechen, weil er bewaffnet und gefährlich sein könnte.

Eine Frau starb noch am Tatort. BILD und FOCUS Online berichten inzwischen von insgesamt 25 Verletzten. Der letzte veröffentlichte Gesamtstand der Berliner Feuerwehr lag zunächst bei mindestens 16 Verletzten, darunter drei Menschen mit lebensbedrohlichen und acht mit schweren Verletzungen. Die höhere Zahl von 25 ist damit der aktuelle Medienstand, wurde aber bis 12.45 Uhr noch nicht in einer neuen öffentlichen Gesamtbilanz der Polizei oder Feuerwehr bestätigt.

Eine wichtige Veränderung gibt es beim Zustand der in der Charité behandelten Opfer. Das Krankenhaus versorgte nach eigenen Angaben acht Verletzte. Vier von ihnen konnten inzwischen entlassen werden. Vier weitere liegen auf Intensivstationen, befinden sich nach dem Stand vom Sonntagmittag jedoch nicht mehr in Lebensgefahr. Diese Entwarnung bezieht sich ausdrücklich auf die acht Patienten der Charité und lässt keine sichere Aussage über alle Verletzten in anderen Krankenhäusern zu.

Der Anschlag ereignete sich am Samstagabend gegen 22 Uhr auf dem Ahornsteig im Großen Tiergarten. Ein weißes Fahrzeug wurde in eine Menschenmenge gesteuert und prallte anschließend gegen einen Baum. Eine oder mehrere Personen sollen den Wagen danach verlassen haben. Mehrere Menschen sollen zusätzlich mit Stichwerkzeugen verletzt worden sein. Polizei und Generalstaatsanwaltschaft sprechen ausdrücklich von einem Anschlag.

Ungeklärt bleibt, ob Abdul B. selbst am Steuer saß, als Beifahrer beteiligt war oder eine andere Aufgabe übernahm. Der Transporter soll nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung von ihm angemietet worden sein. Die Ermittler prüfen außerdem, ob weitere Täter, Helfer oder Hintermänner beteiligt waren und wie die Flüchtigen den Tatort verlassen konnten. Der bisherige Ermittlungsstand deutet nach Einschätzung des ARD-Terrorismusexperten Holger Schmidt auf eine vorsätzliche Tat mit der Absicht hin, Menschen zu töten.

Vier Patienten auf Intensivstation, aber derzeit außer Lebensgefahr

Mehr als 2.000 Polizeikräfte sollen seit der Nacht an Fahndung und Spurensicherung beteiligt sein. Eine Wohnung in Berlin-Schöneberg wurde durchsucht, ohne dass Abdul B. dort angetroffen wurde. Am Sonntagvormittag bildeten Beamte eine Suchkette im Tiergarten und untersuchten das Gebiet rund um den beschädigten Transporter. Die Polizei sichert weiterhin Fotos, Videos und Zeugenaussagen über ein eigens eingerichtetes Hinweisportal.

Die Polizei beschreibt Abdul B. als etwa 1,90 Meter groß, schlank und schwarzhaarig. Zuletzt soll er einen schwarzen Kapuzenpullover und eine weiße Hose getragen haben. Wer ihn sieht, soll Abstand halten und unverzüglich den Notruf 110 verständigen.

Der Tatverdächtige war den Sicherheitsbehörden nicht nur beiläufig bekannt. Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung galt er als islamistischer Gefährder. Diese Einstufung bedeutet, dass die Behörden ihm eine schwere politisch motivierte Gewalttat zutrauten. Er wurde als radikalisiert und gewaltbereit eingeschätzt und soll versucht haben, nach Syrien auszureisen, um sich dem Islamischen Staat anzuschließen. Ende 2025 wurde er bei der Rückkehr aus dem Libanon am Flughafen Berlin Brandenburg festgenommen. Bis Mai 2026 saß er wegen des Verdachts auf Vorbereitung einer terroristischen Straftat in Untersuchungshaft.

BILD berichtet darüber hinaus, Abdul B. sei im Mai wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft habe eine längere Strafe verlangt und Rechtsmittel eingelegt. Die genauen rechtlichen Gründe für seine Entlassung sowie das Verhältnis zwischen Untersuchungshaft, Urteil und möglicher Anrechnung der bereits verbüßten Zeit müssen noch nachvollziehbar erklärt werden.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen des Anschlags gilt Abdul B. als unschuldig. Seine Gefährdereinstufung, sein früheres Verfahren und seine mutmaßlichen Kontakte zum IS sind dennoch Tatsachen, die eine umfassende Untersuchung des staatlichen Umgangs mit ihm erforderlich machen.

Zwei Gespräche, noch keine Aufnahme in die Beratung

Besonders brisant ist eine neue Information über die versuchte Deradikalisierung des Gesuchten. Abdul B. hatte die Auflage erhalten, Gespräche mit einer Beratungsstelle wahrzunehmen. Er befand sich jedoch noch in einem sogenannten Clearingprozess. Dabei sollte zunächst geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen die nichtstaatliche Beratungsstelle ihn überhaupt als Fall übernehmen würde.

Bis zum Anschlag hatten lediglich zwei Gespräche stattgefunden. Ein dritter Termin war für die kommende Woche geplant. Die ersten Treffen waren nach den vorliegenden Informationen freiwillig. Berater beschrieben Abdul B. als höflich und angepasst, hegten aber Zweifel, ob er ernsthaft an den Gesprächen teilnahm und sich tatsächlich von seiner islamistischen Überzeugung lösen wollte.

Diese Angaben entlasten weder die Beratungsstelle noch belasten sie automatisch. Zwei Gespräche können einen Menschen mit gefestigter extremistischer Haltung nicht verlässlich verändern. Die Beratungsstelle befand sich noch in der Prüfung und hatte Abdul B. nicht einmal vollständig als Beratungsfall aufgenommen.

Gerade darin liegt jedoch das staatliche Problem. Die Behörden kannten einen jungen Mann, den sie als radikalisiert, gewaltbereit und dem IS zugeneigt einstuften. Er hatte in Haft gesessen und war Gegenstand eines Terrorverfahrens. Trotzdem beruhte ein wesentlicher Teil der anschließenden Intervention offenbar auf ersten freiwilligen Gesprächen mit einer Organisation, die noch prüfte, ob sie ihn überhaupt betreuen konnte.

Deradikalisierung kann Überwachung, Strafverfolgung und Gefahrenabwehr ergänzen. Sie kann diese Aufgaben aber nicht ersetzen. Wer einem bekannten Gefährder lediglich Gespräche anbietet, ohne sicherzustellen, dass akute Risiken beherrscht werden, verlagert staatliche Verantwortung auf eine Beratungsstelle, die weder Polizei noch Geheimdienst ist.

Noch ist nicht bekannt, welche weiteren Auflagen bestanden, wie eng Abdul B. nach seiner Entlassung überwacht wurde und wann die Sicherheitsbehörden zuletzt eine aktuelle Gefahrenbewertung vornahmen. Genau diese Fragen müssen Bundesregierung, Berliner Senat, Polizei und Justiz beantworten.

Das Motiv der Tat ist offiziell weiterhin nicht abschließend festgestellt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther bezeichnete den Angriff angesichts der bekannt gewordenen Hintergründe bereits als islamistischen Terror. Die Ermittlungsbehörden haben diese endgültige Bewertung bislang jedoch nicht öffentlich übernommen.

Der Tatort verleiht dem Verdacht besondere Schwere. Der Christopher Street Day steht für die Freiheit von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, transgeschlechtlichen und queeren Menschen. Islamistische Terrororganisationen verfolgen und ermorden Menschen wegen ihrer tatsächlichen oder vermuteten Homosexualität. Sollte sich ein entsprechendes Motiv bestätigen, wäre die Fahrt in die Menschenmenge auch ein gezielter Angriff auf diese Freiheit gewesen.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sprach von einem Angriff auf die offene Gesellschaft. Bundeskanzler Friedrich Merz verurteilte die Tat als abscheulich, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt als feige Attacke auf friedlich feiernde Menschen. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner bezeichnete das Geschehen als Angriff auf die freie und weltoffene Gesellschaft.

Am Sonntag kamen Menschen am Pariser Platz zu einer Gedenkveranstaltung für die getötete Frau und die Verletzten zusammen. Die Trauer darf jedoch nicht das Ende der staatlichen Reaktion sein.

Eine Frau ist tot. Medien berichten von 25 Verletzten. Vier Patienten der Charité liegen weiterhin auf Intensivstationen. Ein als radikalisiert und gewaltbereit eingestufter Islamist wird mit einem Fahndungsfoto gesucht, während bekannt wird, dass seine Deradikalisierung noch nicht über erste Prüfgespräche hinausgekommen war.

Sollte sich der Tatverdacht bestätigen, wäre dieser Anschlag kein unvorhersehbarer Ausbruch eines völlig unbekannten Menschen. Der Staat hatte den Gesuchten bereits als Gefahr erkannt.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, wo Abdul B. sich versteckt.

Sie lautet, warum die bekannten Warnzeichen nicht ausreichten, um die Tat zu verhindern.



Autor: Redaktion

Artikel veröffentlicht am: Sonntag, 26. Juli 2026

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