BDS-Beschluss des Bundestages: Klare Kante gegen Israel-Boykott

Der Bundestag verurteilte 2019 die BDS-Bewegung als antisemitisch geprägt. Der Beschluss ist politisch wichtig, rechtlich aber kein Gesetz.

BDS-Beschluss des Bundestages

Der BDS-Beschluss des Bundestages ist ein politischer Beschluss vom 17. Mai 2019. Sein offizieller Titel lautet „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten, Antisemitismus bekämpfen“. Eingebracht wurde der Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Der Bundestag nahm ihn mit breiter Mehrheit an. Unterstützt wurde er von CDU/CSU, SPD, FDP, großen Teilen der Grünen und dem fraktionslosen Abgeordneten Mario Mieruch. Dagegen stimmten große Teile der Linksfraktion und Teile der Grünen-Fraktion.

Der Beschluss richtet sich gegen die internationale BDS-Bewegung. BDS steht für „Boycott, Divestment and Sanctions“, also Boykott, Kapitalabzug und Sanktionen. Die Bewegung ruft seit 2005 dazu auf, Israel wirtschaftlich, kulturell, wissenschaftlich und politisch zu isolieren. Nach Auffassung des Bundestages erinnern Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Kampagne an die nationalsozialistische Parole „Kauft nicht bei Juden“. In der Drucksache 19/10191 wird betont, dass Boykottaufrufe gegen israelische Künstler, Wissenschaftler, Unternehmen und Waren nicht als normaler politischer Protest verharmlost werden dürfen.

Inhalt des Beschlusses

Der Bundestag verurteilt im Beschluss antisemitische Äußerungen und Übergriffe, die als angebliche Kritik an Israel auftreten, tatsächlich aber Hass auf jüdische Menschen ausdrücken. Er fordert die Bundesregierung auf, Organisationen, Projekte und Veranstaltungen nicht finanziell zu fördern, wenn diese das Existenzrecht Israels infrage stellen, zum Boykott Israels aufrufen oder BDS aktiv unterstützen. Der Beschluss betrifft ausdrücklich auch Räume und Einrichtungen des Bundestages.

Wichtig ist: Der BDS-Beschluss ist kein Gesetz. Er verändert nicht unmittelbar das Strafrecht, das Vereinsrecht oder das Versammlungsrecht. Er ist eine politische Willenserklärung des Parlaments. Trotzdem hat er große Wirkung entfaltet, weil viele öffentliche Einrichtungen, Städte, Kulturträger und Förderstellen ihn als Orientierung nutzen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben 2020 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Beschluss als parlamentarische Entschließung rechtlich anders zu bewerten ist als ein verbindliches Gesetz.

Politische Bedeutung

Der Beschluss war ein deutliches Signal: Der Staat Israel soll in Deutschland nicht durch Boykottkampagnen delegitimiert werden. Der Bundestag stellte damit klar, dass Antisemitismus nicht erst dort beginnt, wo offen gegen Juden gehetzt wird. Er kann auch dort auftreten, wo Israel als jüdischer Staat dämonisiert, isoliert oder mit Maßstäben behandelt wird, die bei keinem anderen demokratischen Staat angewandt werden.

Der BDS-Beschluss steht damit in engem Zusammenhang mit der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus. Diese hält fest, dass sich Antisemitismus auch gegen Israel richten kann, wenn Israel als jüdisches Kollektiv verstanden wird. Zugleich stellt die IHRA-Definition klar, dass Kritik an Israel, die mit der Kritik an anderen Staaten vergleichbar ist, nicht antisemitisch sein muss. Genau diese Unterscheidung ist für den BDS-Beschluss zentral: Nicht jede Kritik an israelischer Politik wird zurückgewiesen, sondern die gezielte Kampagne gegen Israel als jüdischen Staat.

Debatte und Kritik

Der Beschluss blieb umstritten. Kritiker warfen dem Bundestag vor, die Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit zu gefährden, weil öffentliche Einrichtungen aus Angst vor Förderverlusten auch nicht antisemitische Israelkritik ausschließen könnten. Unterstützer des Beschlusses halten dagegen, dass der Staat nicht verpflichtet ist, Kampagnen zu finanzieren oder ihnen Räume zu geben, wenn diese zur Isolierung Israels beitragen und antisemitische Muster bedienen.

Die Debatte wurde nach 2019 in Kultur, Wissenschaft und Kommunalpolitik weitergeführt. Besonders nach dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 gewann der Beschluss erneut an Bedeutung, weil die Frage, wie Deutschland mit Israelhass, Boykottaufrufen und antisemitischen Parolen umgeht, wieder schärfer gestellt wurde. Für jüdische Gemeinden, israelische Einrichtungen und viele Unterstützer Israels gilt der Beschluss als wichtiges Schutzsignal. Für seine Gegner ist er ein Beispiel für eine zu weitgehende politische Grenzziehung.

Für das Lexikon ist der BDS-Beschluss des Bundestages deshalb ein zentraler Begriff. Er zeigt, wie Deutschland versucht, die historische Verantwortung gegenüber jüdischem Leben und Israel praktisch in politische Regeln zu übersetzen. Er zeigt aber auch, dass der Kampf gegen Antisemitismus nicht nur auf der Straße, sondern auch in Kulturhäusern, Universitäten, Fördergremien und Parlamenten geführt wird.

Quellen

  1. Deutscher Bundestag: Bundestag verurteilt Boykottaufrufe gegen Israel bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2019/kw20-de-bds-642892
  2. Deutscher Bundestag: Drucksache 19/10191, Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten, Antisemitismus bekämpfen dserver.bundestag.de/btd/19/101/1910191.pdf
  3. Deutscher Bundestag, Dokumentations- und Informationssystem: Vorgang zur Drucksache 19/10191 dip.bundestag.de/vorgang/der-bds-bewegung-entschlossen-entgegentreten-antisemitismus-bek%C3%A4mpfen/248201
  4. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: BDS-Beschluss des Deutschen Bundestages, Drucksache 19/10191 bundestag.de/resource/blob/814894/cf6a69d010a1cc9b4a18e5f859a9bd42/WD-3-288-20-pdf-data.pdf
  5. International Holocaust Remembrance Alliance: Working Definition of Antisemitism holocaustremembrance.com/resources/working-definition-antisemitism
  6. Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus: IHRA-Definition antisemitismusbeauftragter.de/Webs/BAS/EN/fight-against-antisemitism/ihra-definition/ihra-definition-node.html

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