Strafjustiz als Waffe: Wie der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Israel politisch zu Fall bringen wollte
Ein Chefankläger mit eigener Agenda, ein internationaler Haftbefehl ohne rechtliche Grundlage – und ein beispielloser Missbrauch des Rechts im Dienste anti-israelischer Politik.

Was als Rechtsverfahren verkauft wird, ist in Wahrheit ein perfider Plan zur Delegitimierung Israels: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) unter seinem Chefankläger Karim Khan hat mit der Beantragung von Haftbefehlen gegen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant nicht nur internationales Recht verbogen – sondern auch das Vertrauen in die Strafgerichtsbarkeit missbraucht. Die Enthüllungen eines hochrangigen westlichen Diplomaten gegenüber der Jerusalem Post offenbaren ein beunruhigendes Motiv hinter Khans Handeln: Er wollte westliche Demokratien wie Deutschland und Kanada gegen Israel aufbringen. Recht und Gerechtigkeit spielten in dieser Entscheidung offenbar eine untergeordnete Rolle.
Ein Gespräch des Diplomaten mit Khan im vergangenen Jahr wirft ein grelles Licht auf dessen politische Beweggründe. Khan habe gesagt: „Wenn ich Haftbefehle gegen Netanjahu beantrage, wäre das die perfekte Ausrede für Länder wie Deutschland und Kanada, sich von der israelischen Regierung abzuwenden.“ Eine Äußerung, die jeden juristischen Grundsatz mit Füßen tritt. Die Reaktion des Diplomaten ist ebenso schlicht wie erschütternd: „Wie naiv kann man sein?“ Und noch schwerwiegender: „Das ist nicht deine Aufgabe. Du sollst dich vom Gesetz leiten lassen, nicht von dem Wunsch, westliche Regierungen gegen eine Demokratie aufzuwiegeln.“
Noch vor dem 7. Oktober war Khan nicht als Verfechter palästinensischer Anliegen bekannt. Doch als der Krieg zwischen Israel und der Hamas eskalierte, wurde er von der BDS-Bewegung öffentlich als „Komplize des Völkermords“ beschimpft. Die Kampagne forderte seine Absetzung – nicht, weil er voreingenommen für Israel wäre, sondern weil er nicht schnell genug gegen israelische Beamte vorging. Was folgte, wirkt nun wie ein Kniefall vor diesem Druck: die Beantragung internationaler Haftbefehle gegen israelische Spitzenpolitiker – während terroristische Hamas-Führer wie Sinwar oder Deif nicht nur gleichgesetzt, sondern in der öffentlichen Debatte relativiert wurden.
Khans eigene Erklärungen widersprechen sich. In einem offiziellen Schreiben behauptete er, die Entscheidung zur Beantragung der Haftbefehle sei im März 2024 gefallen – nach Gesprächen mit US-Regierungsvertretern. Doch dieser Zeitplan bricht in sich zusammen. Denn nur eine Woche zuvor – am 20. März – bat sein Büro die israelische Regierung noch offiziell um Informationen zu Evakuierungsanordnungen, zivilen Todesfällen und Hilfslieferungen. Fragen, die man nicht stellen würde, hätte man seine Entscheidung bereits getroffen.
Noch im Mai führte Khan Gespräche mit US-Senatoren, darunter Lindsey Graham. Sie alle gingen davon aus, dass der Ankläger noch keine Entscheidung getroffen habe. Graham spricht heute von einem „betrügerischen Manöver“ – Khan habe die Senatoren und die israelische Regierung hinters Licht geführt, um seine Entscheidung durchzudrücken, bevor eine Rückkehr Israels in die Gespräche möglich war. Und: Um möglicherweise von den gegen ihn selbst erhobenen Vorwürfen wegen sexueller Belästigung abzulenken.
Ein Jurist, der sich von öffentlichem Druck, persönlichen Skandalen und politischen Agenden leiten lässt – das ist nicht nur unprofessionell. Es ist gefährlich. Denn Khan hat mit seinem Vorgehen die Glaubwürdigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs erschüttert. Statt sich an den rechtlichen Grundsatz „audiatur et altera pars“ – man höre auch die andere Seite – zu halten, hat er Israel vorverurteilt. Ohne vollständige Beweise, ohne ordentlichen Abschluss der Ermittlungen, ohne Rücksicht auf die humanitäre Lage im Land oder die laufenden Bemühungen zur Befreiung der Geiseln.
Dass Khan ausgerechnet am 20. Mai – in einem exklusiven Interview mit CNN – die Weltöffentlichkeit mit seinem Haftbefehl überraschte, zeigt, dass es ihm nicht um nüchterne Rechtsdurchsetzung ging, sondern um maximale mediale Wirkung. Er ignorierte Warnungen von US-Außenminister Antony Blinken, dass solch ein Schritt die ohnehin fragilen Waffenstillstandsverhandlungen gefährden würde. Er ignorierte Gespräche mit israelischen Vertretern, die sich in gutem Glauben auf eine rechtliche Kooperation eingelassen hatten. Und er ignorierte die fundamentale Pflicht seines Amtes: die Unparteilichkeit.
Die Reaktion in Israel war entsprechend heftig – und gerechtfertigt. Premierminister Netanjahu sprach von einem modernen Dreyfus-Prozess, einem Justizskandal, getragen von antisemitischer Voreingenommenheit. Khan, so Netanjahu, wolle „seine eigene Haut retten“, indem er mit einem spektakulären politischen Signal von seinen persönlichen Verfehlungen ablenke. Selbst Hamas lehnte die Haftbefehle gegen ihre eigenen Führer öffentlich ab – eine seltene Einigkeit mit israelischer Kritik, die nur eines deutlich macht: Dieser Gerichtshof hat sich als politisches Instrument selbst entlarvt.
Inzwischen haben zahlreiche westliche Staaten erklärt, dass sie die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant nicht vollstrecken würden – darunter Frankreich, Deutschland, die USA, Italien und Österreich. Eine beispiellose Missachtung eines internationalen Gerichts, die in diesem Fall jedoch Ausdruck gesunden Rechtsverständnisses ist.
Karim Khan hat das Recht verraten, das er zu schützen vorgab. Was als juristische Maßnahme verkauft wurde, ist in Wahrheit der Versuch, die internationale Strafjustiz als Waffe gegen einen demokratischen Staat einzusetzen – unter dem Deckmantel moralischer Überlegenheit. Dieser Missbrauch wird nicht nur Israel treffen. Er schwächt die Glaubwürdigkeit der internationalen Institutionen insgesamt. Und er zeigt, wie leicht Recht in Unrecht verkehrt werden kann, wenn politische Motive die Oberhand gewinnen.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Von Ministerie van Buitenlandse Zaken - https://www.flickr.com/photos/78392295@N06/51996992028/, CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=116819852
Artikel veröffentlicht am: Mittwoch, 14. Mai 2025