Argentinische Abgeordnete wegen Antisemitismus angeklagt – Justiz zieht klare Linie


Vanina Biasi drohen bis zu drei Jahre Haft – sie nannte Israel ein „zionistisches Naziregime“ und verharmloste antisemitischen Terror.

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Ein beispielloser Fall in der argentinischen Politik: Die Abgeordnete Vanina Biasi, Mitglied des argentinischen Nationalkongresses und Vertreterin des extrem linken Partido Obrero (Arbeiterpartei), wird wegen antisemitischer Äußerungen strafrechtlich verfolgt. Der angesehene Bundesrichter Daniel Rafecas ordnete am Montag ihre Anklage wegen Verstoßes gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz Nr. 23.592 an. Zusätzlich wurde ein Vermögensarrest in Höhe von zehn Millionen Pesos gegen Biasi verhängt – ein unmissverständliches Signal, dass Antisemitismus auch auf höchster politischer Ebene nicht toleriert wird.

Der Auslöser: eine Serie von hetzerischen Postings in sozialen Medien zwischen November 2023 und Januar 2024. Darin verglich Biasi Israel mehrfach mit dem Nazi-Regime, nannte es einen „zionistischen Nazistaat“, warf der israelischen Regierung „Kindermord“, „Genozid“ und „Apartheid“ vor und unterstellte der jüdischen Gemeinschaft, die Erinnerung an die Shoah für politische Zwecke zu „instrumentalisieren“. Besonders makaber: Am 27. Januar – dem Holocaust-Gedenktag – behauptete sie öffentlich, die „ideologische Rechtfertigung für den Holocaust“ gleiche der Rechtfertigung für das angebliche „palästinensische Genozid“ heute.

 

Richter Rafecas urteilte, dass Biasis Aussagen „nicht mehr durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt“ seien. Vielmehr würden sie „Hass, Verfolgung und Diskriminierung gegenüber der jüdischen Gemeinschaft“ fördern. In einem Land, das zwei der schwersten antisemitischen Anschläge außerhalb Israels erlebt hat – die Bombenanschläge auf die israelische Botschaft 1992 und das jüdische Gemeindezentrum AMIA 1994 –, sei derartige Hetze besonders gefährlich. Rafecas verwies ausdrücklich auf diese historische Verantwortung Argentiniens.

Besonders empörend waren Biasis Aussagen nach dem Hamas-Massaker am 7. Oktober 2023 in Israel. In einem ihrer Posts verspottete sie einen israelischen Vater, der verzweifelt nach seiner von Terroristen verschleppten Tochter suchte – Biasi nannte sein Verhalten Teil einer „zionistischen Propaganda“. Nur Tage später schrieb sie über angebliche „zionistische Nazis“, die UNRWA-Hilfe zerstören und durch „künstlich erzeugte Hungersnöte“ palästinensische Zivilisten „wie in Konzentrationslagern“ töten würden.

Laut Gesetz droht Biasi im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren. Es ist das erste Mal, dass eine aktive Abgeordnete wegen antisemitischer Hassrede auf Grundlage dieses Gesetzes strafrechtlich verfolgt wird. Der Fall dürfte Signalwirkung haben – sowohl in Argentinien als auch international.

Internationale Organisationen wie das Simon Wiesenthal Center begrüßten die Entscheidung ausdrücklich. In einer Erklärung bezeichnete das Zentrum Biasis Aussagen als „offen antisemitisch“ und warnte vor der zunehmenden Instrumentalisierung von Antizionismus zur Verschleierung klassischer Judenfeindlichkeit.

Vanina Biasi gehört zur extremen Linken Argentiniens, die sich häufig mit antiisraelischen Parolen in Szene setzt. Was als „Kritik an Israel“ getarnt ist, entpuppt sich in vielen Fällen als tief verwurzelter Antisemitismus, der sich historisch auf klassische Feindbilder stützt – vom „zionistischen Weltbild“ bis zur Relativierung des Holocaust.

Die Justiz hat nun ein deutliches Zeichen gesetzt: Wer die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlost, um den jüdischen Staat zu dämonisieren, steht außerhalb des Rahmens demokratischer Debatte. Die Strafverfolgung Biasis könnte somit ein Wendepunkt im Umgang mit antisemitischer Hetze in Lateinamerika sein.

Autor: Redaktion
Bild Quelle: Von Partido Obrero, CC BY 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=149113033

Artikel veröffentlicht am: Mittwoch, 9. April 2025

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