Oberster Gerichtshof stoppt Echtzeitmeldungen über Wähler

Oberster Gerichtshof stoppt Echtzeitmeldungen über Wähler


Parteien dürfen am Wahltag nicht mehr erfahren, welche Bürger bereits abgestimmt haben. Der Oberste Gerichtshof sieht dafür keine ausreichende gesetzliche Grundlage und wertet die Information als besonders sensibel.

Oberster Gerichtshof stoppt Echtzeitmeldungen über Wähler
Bildnachweis: Almog

Wenige Wochen vor der Knessetwahl hat der Oberste Gerichtshof eine jahrelang genutzte Praxis gestoppt. Parteivertreter in den Wahllokalen dürfen ihren Zentralen künftig nicht mehr in Echtzeit die Namen jener Bürger übermitteln, die bereits gewählt haben. Das Gericht hob damit eine Entscheidung der Zentralen Wahlkommission auf, die diese Datenweitergabe erst Anfang September ausdrücklich erlaubt hatte.

Dabei geht es nicht darum, für welche Partei jemand gestimmt hat. Das Wahlgeheimnis war von dieser Praxis nicht betroffen. Übermittelt wurde vielmehr die Information, ob eine bestimmte Person bereits im Wahllokal erschienen und ihre Stimme abgegeben hatte.

Für die Parteien war diese Information politisch wertvoll. Sie konnten sie mit ihren eigenen Wähler- und Unterstützerdaten abgleichen und anschließend gezielt jene Menschen kontaktieren, von denen sie sich Unterstützung versprachen, die aber noch nicht gewählt hatten. Besonders der Likud und ultraorthodoxe Parteien nutzten dafür in früheren Wahlkämpfen Systeme wie die Anwendung „Elector“.

Genau diese personenbezogene Weitergabe ist nun untersagt.

Die Hauptentscheidung verfasste Richterin Yael Willner. Die Richter Alex Stein und Khaled Kabub schlossen sich ihr an. Nach dem Urteil konnte keine gesetzliche Grundlage vorgelegt werden, die Parteivertreter in den Wahllokalen dazu ermächtigt, Informationen über die Teilnahme einzelner Bürger an der Wahl an ihre Parteien weiterzugeben.

Das Gericht machte dabei deutlich, dass eine über Jahre gewachsene Praxis allein keine solche Befugnis schaffen kann. Wenn personenbezogene und politisch sensible Informationen weitergegeben werden sollen, bedarf es nach Auffassung der Richter einer klaren und ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage.

Eine solche Grundlage existiert nach dem Urteil nicht.

Auch die Teilnahme an einer Wahl kann sensible Information sein

Die Entscheidung ist deshalb interessant, weil sie nicht beim klassischen Wahlgeheimnis stehen bleibt.

Nach Auffassung des Gerichts kann bereits die Information, ob ein Bürger zur Wahl geht oder nicht, Rückschlüsse auf politische Einstellungen oder persönliche Überzeugungen ermöglichen. N12 zitiert aus dem Urteil, dass schon in der Entscheidung eines Menschen, sein Wahlrecht wahrzunehmen oder darauf zu verzichten, eine politische beziehungsweise weltanschauliche Aussage liegen könne.

Damit wird nicht behauptet, dass aus der bloßen Wahlteilnahme erkennbar wäre, welche Partei jemand gewählt hat. Die Richter stellen vielmehr darauf ab, dass die Information selbst Teil des politischen Verhaltens eines Menschen ist und deshalb besonderen Schutz verdient.

Gerade in Verbindung mit bestehenden Parteidatenbanken entsteht daraus ein erheblich detaillierteres Bild. Parteien verfügen teilweise über umfangreiche Informationen zu Unterstützern, früheren Kontakten und politischen Präferenzen. Wenn diese Daten am Wahltag zusätzlich mit Echtzeitinformationen aus den Wahllokalen verbunden werden, können daraus sehr gezielte Mobilisierungslisten entstehen.

Das ist der praktische Kern des Streits.

Für Parteien geht es nicht um Neugier, sondern um Wahlkampforganisation. Wer weiß, welche mutmaßlichen eigenen Anhänger noch nicht gewählt haben, kann seine Helfer gezielt losschicken, Anrufe organisieren oder Unterstützer noch einmal persönlich an die Wahl erinnern.

Der Oberste Gerichtshof hat diese Mobilisierung nicht verboten.

Parteien dürfen weiterhin ihre eigenen Daten nutzen, Unterstützer kontaktieren und Menschen zur Stimmabgabe aufrufen. Verboten ist lediglich, personenbezogene Informationen direkt aus dem Wahllokal an die Parteizentrale zu übertragen, wenn dafür keine gesetzliche Ermächtigung besteht.

Der Streit verlief in mehreren Etappen

Dem jetzigen Urteil war ein ungewöhnlicher Konflikt innerhalb des israelischen Wahlrechts vorausgegangen.

Der Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission, Richter Noam Sohlberg, hatte die Weitergabe solcher Echtzeitinformationen zunächst untersagt. Dagegen wandte sich unter anderem der Likud. Die Partei argumentierte, das Verbot greife tief in eine seit Jahren bestehende Wahlkampfpraxis ein.

Der Oberste Gerichtshof entschied Anfang September zunächst nicht über die grundsätzliche Zulässigkeit der Datenweitergabe. Stattdessen stellte er fest, dass Sohlberg eine derart weitreichende Entscheidung nicht allein treffen könne. Die Frage müsse vom gesamten Plenum der Zentralen Wahlkommission entschieden werden.

Dieses Plenum entschied am 6. September zugunsten der Parteien.

Mit 19 gegen elf Stimmen bei drei Enthaltungen erlaubte die Wahlkommission Parteivertretern wieder, Informationen darüber weiterzugeben, welche Wähler bereits abgestimmt hatten. Die Daten sollten unter anderem über „Elector“ an die Wahlkampfzentralen übermittelt werden können. Einschränkungen gab es dennoch: So sollte beispielsweise nicht die genaue Uhrzeit der Stimmabgabe weitergegeben werden, und die Daten mussten nach der Wahl gelöscht werden.

Gegen diese Entscheidung wurden wiederum Petitionen beim Obersten Gerichtshof eingereicht.

Nun folgte die inhaltliche Entscheidung: Auch wenn das gesamte Plenum der Zentralen Wahlkommission über die Frage entscheidet, kann es keine Befugnis schaffen, die das Gesetz selbst nicht vorsieht.

Damit ist die frühere Praxis für die kommende Wahl beendet.

Für den Likud ist das von erheblicher praktischer Bedeutung. Parteianwalt Ilan Bombach hatte bereits im Verfahren erklärt, dass die Partei über viele Jahre große Wählerdatenbanken und entsprechende technische Systeme aufgebaut habe. Ohne die Informationen aus den Wahllokalen werde die gezielte Mobilisierung eigener Unterstützer schwieriger. N12 zitierte ihn mit der Einschätzung, die Entscheidung verursache der Partei erheblichen Schaden.

Auch der Knessetabgeordnete Simcha Rothman kritisierte die Entscheidung scharf und verwies darauf, dass die Methode seit Jahren angewandt worden sei. Seine politische Kritik ändert jedoch nichts an der juristischen Begründung des Gerichts: Entscheidend ist nicht, wie lange eine Praxis existiert, sondern ob sie gesetzlich erlaubt ist.

Das Urteil verändert damit nicht das israelische Wahlgeheimnis, sondern die technische und organisatorische Arbeit der Parteien am Wahltag.

Sie dürfen weiterhin wissen, wer zu ihren Unterstützern gehört.

Sie dürfen weiterhin versuchen, diese Menschen zur Wahl zu bewegen.

Sie dürfen aber nicht mehr aus dem Wahllokal selbst erfahren, welcher einzelne Bürger bereits gewählt hat.

Damit zieht der Oberste Gerichtshof wenige Wochen vor der Wahl eine klare Grenze zwischen politischer Mobilisierung und dem Schutz personenbezogener Wahldaten.



Autor: Redaktion

Artikel veröffentlicht am: Freitag, 18. September 2026

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