Iran setzt Hinrichtungswelle fort: 32. Todesurteil seit März vollstreckt
Siavash Jamshidi Kheirabadi ist tot. Die iranische Justiz behauptet, er habe während der Januar-Proteste auf Polizisten geschossen und verurteilt ihn wegen „Feindschaft gegen Gott“. Doch wesentliche Einzelheiten des Verfahrens wurden erst mit der Nachricht über seine Hinrichtung öffentlich.

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Die Islamische Republik setzt die Todesstrafe weiter als Instrument gegen Menschen ein, die im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten zu Jahresbeginn festgenommen wurden. Am Samstag bestätigte die iranische Justiz die Hinrichtung von Siavash Jamshidi Kheirabadi aus Shahrekord. Iran Human Rights zählt ihn als 32. Menschen, der seit dem 19. März wegen eines Zusammenhangs mit den Dezember- und Januar-Protesten hingerichtet wurde.
Allein diese Zahl macht den Fall größer als das Schicksal eines einzelnen Gefangenen. Seit März wurde damit im Durchschnitt ungefähr jede Woche ein Mensch aus dem Umfeld der Proteste hingerichtet. Mehr als 100 weitere Festgenommene sieht Iran Human Rights derzeit in akuter Gefahr, ebenfalls zum Tode verurteilt oder hingerichtet zu werden.
Bei Kheirabadi ist allerdings eine genaue Trennung notwendig. Die iranische Justiz stellt ihn nicht als friedlichen Demonstranten dar. Nach ihrer Version schoss er am 8. Januar auf der Naser-Khosrow-Straße in Shahrekord mindestens dreimal mit einer Waffe in Richtung von Polizeikräften und floh anschließend. Zwei Tage später sei er in demselben Fahrzeug festgenommen worden, eine Pistole sei bei ihm gefunden worden.
Teherans Behörden behaupten zudem, Zeugenaussagen, Nachrichten auf seinem Mobiltelefon und eigene Aussagen Kheirabadis hätten den Vorwurf gestützt. Außerdem soll er über soziale Medien sogenannte sicherheitsfeindliche Aktivitäten organisiert und nach einer Bezahlung für einen nicht näher beschriebenen „Auftrag“ gesucht haben.
Das sind schwere Anschuldigungen.
Sie stammen allerdings aus demselben Justizapparat, der ihn verurteilt und hingerichtet hat. Eine unabhängige Überprüfung der Beweismittel ist bislang nicht möglich.
Todesurteil, aber kaum öffentlich nachvollziehbares Verfahren
Kheirabadi wurde wegen „Moharebeh“, wörtlich „Feindschaft gegen Gott“, sowie wegen Verschwörung gegen die nationale Sicherheit zum Tode verurteilt. Nach Darstellung der Justiz legte er Rechtsmittel ein, das Urteil wurde anschließend vom Obersten Gerichtshof bestätigt.
Damit endet allerdings schon ein großer Teil dessen, was öffentlich über das Verfahren bekannt ist.
Die iranischen Behörden nannten in ihrer Mitteilung weder den Verteidiger noch die zuständige Kammer, die Richter, konkrete Verhandlungstermine oder den Zeitpunkt des Todesurteils. Auch das Urteil selbst wurde nicht veröffentlicht. Iran International weist darauf hin, dass vor der Bekanntgabe der Hinrichtung praktisch keine öffentlichen Informationen über das Strafverfahren gegen Kheirabadi vorlagen.
Besonders auffällig ist ein weiteres Detail: Die Justiz berichtet von mindestens drei Schüssen auf Polizeibeamte, nennt in ihrer veröffentlichten Darstellung jedoch keinen Menschen, der dadurch getötet oder verletzt worden sein soll.
Das widerlegt den Vorwurf der Schüsse nicht. Es zeigt aber, wie wenig ein Verfahren nachvollziehbar ist, an dessen Ende ein Mensch hingerichtet wurde.
Teheran führt außerdem eine lange Liste angeblicher früherer Straftaten Kheirabadis an. Staatliche Medien nennen Betrug, Diebstahl, Bedrohung, illegalen Waffenbesitz, Körperverletzung und Beteiligung an einer Entführung. Auch ein früherer Schusswaffenvorfall vor einer Religionsschule wird ihm zugeschrieben.
Ob diese Vorwürfe jeweils rechtskräftig festgestellt wurden und welche Beweislage ihnen zugrunde lag, lässt sich anhand der staatlichen Veröffentlichungen nicht unabhängig beurteilen. Sie ersetzen ohnehin nicht die Prüfung jener Tat, für die Kheirabadi schließlich zum Tode verurteilt wurde.
Genau darin liegt eines der Grundprobleme des iranischen Systems. Die Öffentlichkeit erhält ein fertiges Täterbild, nachdem das Urteil bereits vollstreckt ist. Die Möglichkeit, Verfahren, Verteidigung und Beweise vorher unabhängig zu überprüfen, fehlt weitgehend.
Menschenrechtsorganisationen dokumentieren seit Jahren Vorwürfe erzwungener Geständnisse, eingeschränkten Zugangs zu selbst gewählten Anwälten und politisch beeinflusster Verfahren. Auch UN-Sonderberichterstatter haben 2026 wiederholt schwere Bedenken wegen Foltervorwürfen, Verschwindenlassen und mangelnder rechtsstaatlicher Garantien in iranischen Todesstrafenverfahren geäußert.
Seit März ein Galgen nach dem anderen
Kheirabadis Hinrichtung reiht sich in eine Entwicklung ein, über die haOlam seit Monaten berichtet.
Die Proteste begannen Ende Dezember 2025 zunächst wegen der wirtschaftlichen Krise und weiteten sich im Januar zu einer landesweiten Bewegung gegen die Herrschaft der Islamischen Republik aus. Das Regime reagierte mit massiver Gewalt, Verhaftungen und weitreichenden Internetsperren.
Danach verlagerte sich die Repression von den Straßen in Gefängnisse und Gerichtssäle.
Im Juli ließ Teheran Amirhossein Safari und Abolfazl Sepahi öffentlich auf einem Platz in Isfahan hängen. Weitere Demonstranten wurden hinter Gefängnismauern hingerichtet. haOlam berichtete damals bereits über die erkennbare Botschaft des Regimes: Die Teilnahme an einem Aufstand soll nicht nur während der Proteste gefährlich sein. Noch Monate später kann der Staat mit dem Galgen kommen.
Die jüngsten Zahlen bestätigen diese Entwicklung.
Iran Human Rights dokumentiert seit dem 19. März 32 Hinrichtungen von Menschen, die im Zusammenhang mit den Januar-Protesten festgenommen worden waren. Die Organisation spricht von einem Tempo, das bei politischen Hinrichtungen seit den 1980er Jahren nicht mehr erreicht worden sei.
Mindestens 100 weitere Protestteilnehmer seien derzeit von der Todesstrafe bedroht. Darunter befinden sich nach Angaben der Organisation auch Frauen und Menschen, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Tat minderjährig waren.
Diese Angaben stammen von einer Menschenrechtsorganisation und lassen sich wegen der abgeschotteten iranischen Justiz nicht in jedem Einzelfall unabhängig überprüfen. Sie passen jedoch zu einem breiteren Muster, das auch Amnesty International und UN-Experten dokumentieren.
Gerade deshalb darf der Fall Kheirabadi nicht vereinfacht werden.
Es wäre unseriös, die Vorwürfe gegen ihn einfach als erfunden abzutun. Wenn ein Mensch tatsächlich mit einer Schusswaffe auf Polizisten feuert, handelt es sich nicht um friedlichen Protest.
Ebenso unseriös wäre es jedoch, die Darstellung des iranischen Regimes allein deshalb als bewiesene Wahrheit zu übernehmen, weil sie von einer Justizbehörde veröffentlicht wurde.
Ein Staat, der einen Menschen tötet, muss sein Verfahren besonders transparent und überprüfbar machen.
Die Islamische Republik tut das Gegenteil.
Sie veröffentlicht die Akte im Wesentlichen dann, wenn der Verurteilte bereits nicht mehr sprechen kann.
Und während Teheran der Welt seine Version eines einzelnen Falls präsentiert, wächst im Hintergrund eine andere Zahl weiter.
32 Hinrichtungen seit März.
Mehr als 100 weitere Menschen in Gefahr.
Der Galgen ist im Iran längst nicht nur Strafe.
Er ist eine politische Botschaft an diejenigen, die beim nächsten Aufstand wieder auf die Straße gehen könnten.
Autor: Redaktion
Artikel veröffentlicht am: Sonntag, 4. Oktober 2026