Britisches Gericht kippt Terror-Einstufung von „Palestine Action“ Regierung kündigt Berufung an


Das High Court erklärt das Verbot der pro-palästinensischen Gruppe für rechtswidrig, obwohl es Gewalt und Straftaten feststellt. Die Organisation bleibt vorerst gelistet der politische Streit in London verschärft sich.

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Das britische High Court hat die Entscheidung der Regierung, die Aktivistengruppe Palestine Action als Terrororganisation einzustufen, für rechtswidrig erklärt. Trotz dieser klaren juristischen Niederlage bleibt das Verbot zunächst bestehen, da die Regierung Berufung einlegen will.

Die ursprüngliche Einstufung war im Juli des vergangenen Jahres in Kraft getreten. Sie stellte Palestine Action rechtlich auf eine Stufe mit Organisationen wie dem sogenannten Islamischen Staat oder al-Qaida. Mitgliedschaft oder Unterstützung konnten mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden.

Auslöser für das Verbot waren wiederholte Aktionen der Gruppe gegen israelisch verbundene Einrichtungen in Großbritannien. Aktivisten waren unter anderem in ein Flugfeld eingedrungen und hatten Flugzeuge mit Farbe besprüht. Die Regierung wertete diese und weitere Aktionen als terroristische Aktivitäten.

Die Mitgründerin Huda Ammori leitete daraufhin ein Gerichtsverfahren gegen das Innenministerium ein. Das High Court folgte nun in zentralen Punkten ihrer Argumentation. Die Richterin Dame Victoria Sharp stellte fest, dass das Verbot einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit darstelle. Zwar erkenne das Gericht an, dass die Organisation Straftaten begehe und politische Ziele durch kriminelle Handlungen verfolge. Doch die pauschale Einstufung als Terrororganisation gehe darüber hinaus und sei rechtlich nicht haltbar.

Innenministerin Shabana Mahmood zeigte sich enttäuscht über das Urteil. Sie betonte, das Gericht habe selbst eingeräumt, dass Palestine Action Gewalt fördere und terroristische Handlungen begangen habe. Die Regierung halte die ursprüngliche Entscheidung für sorgfältig geprüft und gut begründet. Eine Berufung sei daher vorgesehen.

Ammori sprach hingegen von einem „großen Sieg für die Freiheit in Großbritannien“. Nach ihren Angaben seien seit Inkrafttreten des Verbots nahezu 3.000 „rechtswidrige Festnahmen“ erfolgt. Sie warf der Regierung vor, mit der Einstufung politischen Druck ausgeübt zu haben.

Der Fall berührt eine grundsätzliche Frage europäischer Demokratien: Wo endet legitimer Protest und wo beginnt Terrorismus? Das Gericht hat keine inhaltliche Bewertung der politischen Ziele vorgenommen, sondern die Verhältnismäßigkeit staatlicher Mittel geprüft. Damit bleibt die juristische Auseinandersetzung offen.

Sollte die Berufung Erfolg haben, könnte das Verbot wieder uneingeschränkt gelten. Bis dahin bleibt Palestine Action formal weiterhin verboten. Der Konflikt zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechten ist damit keineswegs beendet.



Autor: Bernd Geiger
Bild Quelle: By indigonolan - https://www.flickr.com/photos/200818277@N02/54770786107/, CC BY 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=175005471

Artikel veröffentlicht am: Samstag, 14. Februar 2026

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