Beck nach CSD-Terror: Islamisten überwachen und Gefährder abschieben
Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD verlangt Volker Beck konkrete Konsequenzen. Der DIG-Präsident fordert mehr Befugnisse für den Verfassungsschutz sowie Änderungen im Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht.

Bildnachweis: Symbolbild / KI
Nach dem islamistischen Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day fordert Volker Beck ein Ende der politischen Beschwichtigung. Trauerbekundungen, Solidaritätsadressen und Appelle an den gesellschaftlichen Zusammenhalt reichten nicht mehr aus. Deutschland müsse die islamistische Gefahr offen benennen und mit konkreten gesetzlichen Maßnahmen bekämpfen.
Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft warnt in einem Gastbeitrag für die „Jüdische Allgemeine“ davor, den Anschlag lediglich als weiteren tragischen Einzelfall zu behandeln. Eine Frau wurde getötet, 29 Menschen wurden verletzt. Nach Angaben der Polizei befand sich am Sonntagnachmittag keines der überlebenden Opfer mehr in akuter Lebensgefahr. Der Tatverdächtige Abdul B. war weiterhin auf der Flucht. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sprach inzwischen ausdrücklich von einem islamistischen Terroranschlag. Nach den bisherigen Erkenntnissen soll der Täter zunächst mit einem Fahrzeug in die Menschenmenge gefahren und anschließend mit einer Machete auf Passanten losgegangen sein. Abdul B. war den Sicherheitsbehörden als Gefährder bekannt, sympathisierte mutmaßlich mit dem Islamischen Staat und soll versucht haben, sich der Terrororganisation in Syrien anzuschließen. Er war wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Beck bezeichnet den Anschlag als weiteren Weckruf, dem endlich Taten folgen müssten. Wer Rechtspopulisten nicht in die Hände spielen wolle, dürfe Islamismus nicht verschweigen. Die ehrliche Benennung des Problems sei keine pauschale Verurteilung von Muslimen, sondern eine notwendige Voraussetzung für wirksame Terrorabwehr.
Diese Unterscheidung ist entscheidend. Der Islam ist eine Religion, Islamismus eine politische Ideologie, die religiöse Gebote über demokratische Grundrechte stellt. Islamistische Bewegungen bekämpfen jüdisches Leben, die Gleichberechtigung von Frauen, sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit homosexueller Menschen. Der Anschlag auf den CSD traf eine Veranstaltung, die genau für jene Freiheiten steht, die Islamisten verachten.
Beck erinnert daran, wie gereizt Teile der Politik noch vor wenigen Jahren reagierten, als der damalige SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert auf Homosexuellenfeindlichkeit in bestimmten muslimisch geprägten Männergruppen hinwies. Statt die beschriebene Gefahr ernsthaft zu diskutieren, wurde Kühnert vom Berliner Queerbeauftragten Alfonso Pantisano öffentlich zurechtgewiesen.
Nach dem Anschlag wirkt diese Form der Verdrängung besonders verantwortungslos. Wer aus Angst vor einer missbräuchlichen Vereinnahmung durch die AfD reale Probleme verschweigt, bekämpft weder Rassismus noch Rechtsextremismus. Er überlässt die Debatte lediglich den politischen Rändern und lässt jene Menschen allein, die von islamistischer Gewalt bedroht werden.
Mehr als 9.000 gewaltorientierte Islamisten
Das Bundesamt für Verfassungsschutz schätzt das gewaltorientierte islamistische Personenpotenzial in Deutschland für das Jahr 2025 auf 9.110 Menschen. Dazu gehören nicht ausschließlich konkrete Terrorverdächtige. Die Zahl zeigt jedoch die Größe eines Milieus, aus dem Radikalisierung, Unterstützung terroristischer Organisationen und schwere Gewalttaten hervorgehen können.
Eine lückenlose Überwachung Tausender Personen ist mit den vorhandenen Kräften kaum möglich. Die Beobachtung eines einzigen Gefährders kann rund um die Uhr zahlreiche Beamte binden. Hinzu kommen digitale Kommunikation, verschlüsselte Nachrichtendienste, kurzfristige Radikalisierungsprozesse und Täter, die sich gegenüber Beratungsstellen angepasst präsentieren.
Auch Abdul B. nahm aufgrund einer gerichtlichen Weisung an Gesprächen mit einer Deradikalisierungsstelle teil. Nach Angaben des Leiters wirkte er bei den ersten Treffen angepasst, zugleich aber undurchschaubar und schwer einzuschätzen. Ein drittes Gespräch, bei dem über eine weitere Beratung entschieden werden sollte, fand offenbar nicht mehr statt.
Beck fordert deshalb zusätzliche Befugnisse für den Verfassungsschutz und eine neue Abwägung zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Abwehr terroristischer Gefahren. Das darf kein Freibrief für eine anlasslose Überwachung ganzer Bevölkerungsgruppen werden. Bei bekannten Gefährdern, verurteilten Extremisten und Personen mit nachgewiesenen Verbindungen zu Terrororganisationen muss der Staat jedoch alle rechtsstaatlich zulässigen Mittel ausschöpfen.
Besonders deutlich wird Beck beim Aufenthaltsrecht. Ausländische terroristische Gefährder sollen konsequenter ausgewiesen und abgeschoben werden. Das geltende Recht kennt diese Möglichkeit bereits. Nach Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes kann gegen einen Ausländer eine Abschiebungsanordnung erlassen werden, wenn eine auf Tatsachen gestützte Prognose eine besondere Gefahr für die Sicherheit Deutschlands oder eine terroristische Gefahr ergibt.
In der Praxis scheitern Abschiebungen jedoch häufig an fehlenden Reisedokumenten, ungeklärter Staatsangehörigkeit, mangelnder Zusammenarbeit des Herkunftsstaates oder rechtlichen Abschiebungsverboten. Der Staat muss diese Hindernisse früher erkennen und diplomatisch wie organisatorisch entschlossener bearbeiten. Ein ausreisepflichtiger Gefährder darf nicht jahrelang im Land bleiben, bis aus einer bekannten Gefahr ein vollendeter Anschlag wird.
Beck fordert Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts
Weiter geht Becks Forderung, das Staatsangehörigkeitsgesetz zu verschärfen. Paragraf 28 sieht bereits heute den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit vor, wenn sich ein Deutscher konkret an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt. Voraussetzung ist, dass der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. Die Regelung gilt daher nur für Menschen, die mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.
Beck will diese Möglichkeit auf Personen ausweiten, die sich einer terroristischen Organisation anschließen, sowie auf verurteilte Straftäter mit extremistischer Gesinnung. Der politische Gedanke ist nachvollziehbar: Wer sich bewusst einer Organisation anschließt, die Deutschland, seine Bürger oder seine freiheitliche Ordnung mit Terror bekämpft, stellt sich selbst außerhalb der staatlichen Solidargemeinschaft.
Eine solche Reform müsste jedoch eng und rechtssicher formuliert werden. Das Grundgesetz verbietet die Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit. Ein gesetzlich geregelter Verlust gegen den Willen des Betroffenen ist nur möglich, wenn dadurch keine Staatenlosigkeit entsteht. Zudem muss das Verhalten so konkret bestimmt sein, dass der Betroffene die Rechtsfolge durch seine eigene Entscheidung vermeiden kann. Eine bloße „extremistische Gesinnung“ wäre als Kriterium zu unbestimmt. Erforderlich wären nachweisbare Handlungen, eine gerichtliche Verurteilung und eine vollständige gerichtliche Kontrolle.
Der Tatverdächtige von Berlin wurde als deutscher Staatsbürger geboren. Seine Mutter war bereits vor seiner Geburt eingebürgert worden. Ob er zusätzlich die libanesische Staatsangehörigkeit besitzt, wurde zunächst nicht öffentlich bestätigt. Ohne eine zweite Staatsangehörigkeit käme ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bereits wegen des Verbots der Staatenlosigkeit nicht infrage.
Das ändert nichts an der grundsätzlichen Bedeutung von Becks Forderung. Der Staat muss genauer unterscheiden: Ausländische Gefährder können unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgewiesen werden. Bei Doppelstaatlern kann der Gesetzgeber prüfen, ob ein freiwilliger und nachgewiesener Anschluss an eine terroristische Organisation den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit rechtfertigen soll. Deutsche ohne zweite Staatsangehörigkeit müssen mit den Mitteln des Strafrechts, der Führungsaufsicht und der Gefahrenabwehr kontrolliert werden.
Der Rechtsstaat darf dabei weder vorschnell noch willkürlich handeln. Er darf aber auch nicht länger so tun, als sei Untätigkeit ein Zeichen besonderer Rechtsstaatlichkeit. Grundrechte schützen den Bürger vor einem übermächtigen Staat. Sie verpflichten den Staat zugleich, das Leben und die Freiheit seiner Bürger gegen Terroristen zu verteidigen.
Der Anschlag auf den CSD richtete sich gegen Menschen, die friedlich ihre Freiheit feierten. Beck nahm selbst gemeinsam mit Keshet Deutschland und Queers for IsraelIsrael: Der jüdische Staat im Herzen des Nahen OstensIsrael ist ein demokratischer Staat im Nahen Osten und der Nationalstaat des jüdischen Volkes. Er wurde am 14. Mai 1948 gegründet, seine Hauptstadt ist Jerusalem, die Knesset hat 120 Abgeordnete. Zum Unabhängigkeitstag 2026 hatte Israel rund 10,244 Millionen Einwohner.Mehr lesen an der Demonstration teil. Seine Forderung kommt deshalb nicht aus sicherer Entfernung, sondern aus der unmittelbaren Erfahrung eines Tages, an dem islamistischer Terror das Zentrum Berlins traf.
Der Tatverdächtige war bekannt. Er war verurteilt. Er sollte deradikalisiert werden. Trotzdem soll er eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt haben.
Deutschland braucht nach diesem Anschlag keine weitere folgenlose Versicherung, man werde die Tat lückenlos aufklären. Es braucht eine ehrliche Bilanz darüber, weshalb bekannte Gefährder immer wieder durch die vorhandenen Sicherungsnetze fallen.
Volker Beck hat recht: Wer die offene Gesellschaft verteidigen will, muss den Islamismus beim Namen nennen. Und wer es ernst meint, darf es nicht beim Namen belassen.
Autor: Redaktion
Artikel veröffentlicht am: Sonntag, 26. Juli 2026