Ein Urteil mit Signalwirkung – Hamburger Gericht verhängt Rekordstrafe gegen Flughafenblockierer
Zum ersten Mal müssen Klimaaktivisten in Deutschland nicht nur Geldbußen zahlen, sondern Millionenverluste ersetzen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg markiert einen Wendepunkt – und zeigt, dass Aktionen mit realen Schäden künftig nicht mehr als ziviler Protest durchgehen.

Fast anderthalb Jahre nach der spektakulären Blockade des Hamburger Flughafens steht fest: Wer den Luftverkehr lahmlegt, muss Verantwortung übernehmen – auch finanziell. Das Landgericht Hamburg hat zehn Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ zu einer Schadensersatzzahlung von insgesamt mehr als 400.000 Euro verurteilt. Eine Entscheidung, die in der deutschen Rechtsprechung einen neuen Maßstab setzt.
Die Aktivisten hatten am 13. Juli 2023 das Sicherheitsgelände des Flughafens betreten und die Start- und Landebahnen blockiert. Damit kam der gesamte Betrieb zum Stillstand. 57 Flüge der Lufthansa-Gruppe fielen aus, insgesamt waren rund 8500 Menschen betroffen. Neben organisatorischen Störungen entstand ein wirtschaftlicher Schaden, den die Fluggesellschaft nun gerichtlich geltend machte.
Die Zahlen sprechen für sich
Das Gericht sah einen „Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ als eindeutig erwiesen an. Der Schadensersatz setzt sich aus mehreren, detailliert geprüften Positionen zusammen:
– Aufwendungen für betreute Fluggäste direkt am Flughafen
– Entschädigungen über den Kundenservice
– zusätzliche Kerosinkosten
– Verspätungsfolgen
– und vor allem entgangener Gewinn.
Insgesamt ergibt sich ein Betrag von 403.137,68 Euro, den die Aktivisten gesamtschuldnerisch tragen müssen. Und das Urteil ist hart: Werden die Summen nicht bezahlt oder ausreichende Sicherheiten gestellt, droht Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren.
Auch die Prozesskosten müssen die Verurteilten tragen – bei einem Streitwert von 700.000 Euro.
Ein Urteil, das über Hamburg hinausweist
Dass sich Flughäfen und Airlines bundesweit für dieses Urteil interessierten, erklärt sich aus der Praxis: Viele Häuser hatten ähnliche Aktionen erlebt, viele standen vor der Frage, ob zivilrechtliche Schritte Aussicht auf Erfolg hätten. Die Entscheidung aus Hamburg gilt nun als Präzedenzfall, nach dem weitere Klagen folgen könnten.
Flughäfen in Düsseldorf, Frankfurt und München hatten bereits angekündigt, entsprechende Schritte zu prüfen. Auch Fluggesellschaften wie Condor und Tuifly beobachten die Lage. Denn die finanzielle Belastung durch Blockadeaktionen ist erheblich – und die bisherigen Sanktionen waren vergleichsweise mild: kurze Haftstrafen, niedrige Bußgelder, meist ohne Konsequenzen für tatsächliche Schäden.
Mit dem Hamburger Urteil betritt die deutsche Justiz Neuland. Erstmals wird klargestellt, dass solche Aktionen nicht unter einem diffusen Schutzbegriff des „zivilen Ungehorsams“ fallen, wenn sie reale ökonomische Folgen und Eingriffe in die Sicherheit nach sich ziehen.
Ziviler Protest oder strafbare Sabotage?
Die Entscheidung trifft einen Nerv, der politisch wie gesellschaftlich seit Jahren diskutiert wird: Wo endet legitimer Protest, und wo beginnt die Gefährdung der öffentlichen Ordnung? Die Blockade von Flughäfen berührt nicht nur wirtschaftliche Interessen, sondern auch Sicherheitsvorgaben und das Vertrauen der Öffentlichkeit.
Dass sich das Gericht klar positioniert, zeigt, dass die Bereitschaft sinkt, diese Form des Aktivismus als bloß symbolische Störung zu betrachten. Die Richter machten deutlich: Wer Infrastruktur lahmlegt, trägt Verantwortung für alle Folgen – und kann sie nicht als Kollateralschaden eines „höheren Ziels“ abtun.
Deutschland steht damit an einem Punkt, an dem sich die politische Debatte über Klimaaktivismus grundlegend verändern könnte. Wo lange Milde herrschte, wächst nun der Wille, klare Grenzen zu ziehen.
Ob das Urteil weitere Gruppen abschreckt oder erst recht zu neuen Eskalationen führt, bleibt offen. Doch eines ist eindeutig: Die Zeit, in der großflächige Blockaden ohne spürbare Konsequenzen blieben, scheint vorbei.
Autor: Redaktion
Artikel veröffentlicht am: Dienstag, 25. November 2025