Anklage als Waffe – Wie antiisraelische Gruppen deutsche Gerichte für ihre Kampagne missbrauchen
Eine angebliche „Menschenrechtsorganisation“ in Europa will einen israelischen Soldaten vor ein deutsches Gericht bringen – wegen „Kriegsverbrechen“. Dahinter steht kein Streben nach Gerechtigkeit, sondern der Versuch, Israels Existenzrecht juristisch zu untergraben.

Es ist ein Muster, das sich seit Jahren wiederholt: Während israelische Soldaten in Gaza ihr Leben riskieren, um eine Terrororganisation zu bekämpfen, die Frauen und Kinder als Schutzschilde benutzt, suchen Aktivisten in Europa nach Wegen, sie vor Gericht zu zerren. Nun ist es wieder soweit – diesmal in Deutschland.
Die Hind Rajab Foundation (HRF), eine in Europa ansässige pro-palästinensische Organisation mit engen Verbindungen zu Gruppen, die Israel offen feindlich gegenüberstehen, hat beim deutschen Generalbundesanwalt eine Strafanzeige gegen einen israelischen Soldaten eingereicht. Der Beschuldigte – ein deutsch-israelischer Staatsbürger, bekannt nur unter dem Buchstaben „C.“ – wird beschuldigt, während seines Einsatzes als Kampfingenieur im Gazastreifen „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ begangen zu haben.
Laut dem Schreiben der Organisation soll der Soldat in sozialen Netzwerken Fotos und Videos geteilt haben, die ihn beim Rauchen einer Wasserpfeife oder beim Posieren mit Kameraden vor Explosionen zeigen. Für die Aktivisten der HRF genügt dies, um daraus ein vermeintliches „Geständnis“ für Völkermord zu konstruieren.
Dass die Aufnahmen aus einer Kriegszone stammen, in der israelische Einheiten gegen bewaffnete Hamas-Terroristen kämpften, die sich gezielt in zivilen Gebieten verschanzten, bleibt in der Anzeige unerwähnt. Auch der Kontext – der Terrorangriff vom 7. Oktober, bei dem mehr als 1.200 Israelis ermordet, Frauen vergewaltigt und Kinder entführt wurden – spielt für die Ankläger keine Rolle.
Die HRF behauptet, der Soldat habe an der Operation „Oz VeNir“ teilgenommen, einem gezielten Einsatz zur Festnahme jener Hamas-Kämpfer, die nach dem Massaker in den Süden Gazas geflohen waren. Die Organisation spricht von „Zerstörung ziviler Infrastruktur“ – und verschweigt, dass genau dort Hamas-Kommandostellen, Waffenlager und Tunnelschächte entdeckt wurden.
Der Vorsitzende der HRF, der libanesischstämmige Aktivist Diab Abu Jahjah, ist in Europa kein Unbekannter. Er fiel wiederholt durch antiisraelische, teils antisemitische Äußerungen auf und bezeichnete die israelische Armee mehrfach als „Kolonialmacht“. Nun fordert er, deutsche Behörden müssten „endlich handeln“ und die Ermittlungen eröffnen.
Juristisch stützt sich die Anzeige auf das sogenannte „Völkerstrafgesetzbuch“ – ein Gesetz, das Deutschland erlaubt, bestimmte internationale Verbrechen unabhängig vom Tatort zu verfolgen. Ursprünglich geschaffen, um Kriegsverbrecher wie syrische Folteroffiziere oder IS-Kommandeure vor Gericht zu bringen, wird es nun zunehmend als politisches Instrument gegen Israel missbraucht.
Für israelische Diplomaten und Juristen ist dieser Schritt Teil einer breiter angelegten Kampagne. Sie warnen vor einer „juristischen Kriegsführung“, die das Ziel verfolgt, israelische Soldaten im Ausland zu kriminalisieren und die Legitimität des jüdischen Staates zu untergraben. Der Begriff dafür ist längst geprägt: „Lawfare“ – der Krieg mit Paragraphen.
Das israelische Außenministerium bezeichnete die Hind Rajab Foundation bereits vor Jahren als „extremistische Organisation, die mit juristischen Mitteln Propaganda betreibt“. Ihre angeblichen Menschenrechtsklagen sind Teil einer globalen Strategie, israelische Offiziere bei Einreise in Europa zu verhaften oder Ermittlungsverfahren gegen sie einzuleiten – unabhängig von Beweisen.
Die Beschuldigung gegen den deutsch-israelischen Soldaten ist deshalb weniger ein juristischer als ein symbolischer Akt. Sie soll Angst verbreiten, Zweifel säen und den moralischen Boden unter Israels Verteidigungsrecht aushöhlen.
Doch die Logik solcher Klagen ist pervertiert: Während ein Soldat, der für die Befreiung Geiseln kämpft, kriminalisiert wird, bleiben die wahren Täter – die Folterer, Entführer und Mörder der Hamas – unbehelligt in Doha, Beirut oder Kairo. Kein europäisches Gericht hat bislang Ermittlungen gegen Hamas-Kommandanten aufgenommen.
Diese Doppelmoral ist nicht nur politisch, sie ist gefährlich. Denn sie signalisiert Terrorgruppen, dass der Westen bereit ist, moralische Kategorien zu verschieben, sobald der Angeklagte Israeli ist. Sie verwandelt das Recht in eine Waffe – nicht im Namen der Gerechtigkeit, sondern gegen sie.
In Jerusalem sieht man den Vorgang gelassen, aber mit wachsender Sorge. Israelische Quellen sprechen von einem „gezielten Versuch, Deutschland in den internationalen Boykottkampf hineinzuziehen“. Die Erwartung: Berlin wird die Anzeige prüfen – und mangels Beweisen oder Zuständigkeit ablehnen.
Doch der eigentliche Schaden ist längst angerichtet: Der Name eines israelischen Soldaten steht nun in europäischen Akten neben Begriffen wie „Genozid“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Es ist der Triumph der Propaganda über die Wahrheit – und ein weiterer Schritt auf dem Weg, die moralischen Maßstäbe des Westens zu korrumpieren.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Screenshot X
Artikel veröffentlicht am: Samstag, 25. Oktober 2025