BGH zieht klare Grenze: Impfkritik endet bei der Verharmlosung des Holocaust
Ein Facebook-Post, der Auschwitz und Corona-Impfungen gleichsetzt, ist keine Meinung, sondern eine strafbare Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen. Das hat nun der Bundesgerichtshof bestätigt – ein längst überfälliges Signal.

Wer in Deutschland den Holocaust relativiert, verlässt den Boden demokratischer Debatte. Das gilt auch dann, wenn er sich auf „Satire“ beruft. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat mit seiner Entscheidung vom April 2025 ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigt, das einen 65-jährigen Impfgegner der Volksverhetzung schuldig gesprochen hatte. Dieser hatte während der Corona-Pandemie ein gezeichnetes Bild auf Facebook veröffentlicht, das den berüchtigten Torbogen des Konzentrationslagers Auschwitz zeigte – mit dem zynisch abgeänderten Schriftzug: „Impfen macht frei“. Daneben standen Soldaten mit Spritzen, hinter dem Tor sah man die Porträts von Bill Gates und einer Figur mit asiatischem Aussehen. Die Botschaft: Wer impft, macht sich mitverantwortlich für ein Verbrechen wie den Holocaust.
4.000 Euro Geldstrafe lautete das Urteil der Vorinstanz – und der BGH ließ keine Zweifel daran, dass diese Strafe rechtens ist. Die Richter machten deutlich: Das Bild verharmlost die systematische Ermordung von Millionen Menschen und stellt eine unerträgliche Gleichsetzung zwischen staatlich angeordnetem Massenmord und wissenschaftlich begründeten Gesundheitsmaßnahmen her. Damit schüre es aggressive Emotionen, untergrabe das Vertrauen in die Rechtsordnung und gefährde den öffentlichen Frieden.
Das Argument der Verteidigung, es handle sich um zugespitzte Satire oder freie Meinungsäußerung, wies das Gericht entschieden zurück. Denn dort, wo aus Kritik an der Regierung blanker Zynismus wird, wo Täter und Opfer der Geschichte verdreht werden, endet die Freiheit. Wer den Holocaust vergleicht, um sich selbst als Opfer zu stilisieren, beleidigt nicht nur das Andenken der Ermordeten – er macht sich strafbar. Punkt.
Das Urteil ist nun rechtskräftig. Und es ist notwendig. Denn es zieht eine Linie, die in einer offenen Gesellschaft nicht überschritten werden darf. Auschwitz ist kein Symbol, mit dem man spielen darf. Wer das tut, entzieht sich dem Anstand – und muss mit Konsequenzen rechnen.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: By Gerd Eichmann - Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=103933101
Artikel veröffentlicht am: Dienstag, 29. April 2025